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Consumer Electronics Digitales TV, DVD-Player und DVD-Reviews |
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#51 |
Senior Member
![]() Registriert seit: 08.08.2006
Alter: 39
Beiträge: 143
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![]() @ kutz - das kann ich mir auf jeden Fall vorstellen, denn komischerweise sinds auch nach der Volkszählung vermehrt unterwegs gewesen auch mit den richtigen Daten (auch nach Umzügen) etc - komisch, oder? ;-)
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#52 |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 20.03.2009
Ort: Wien
Beiträge: 33
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![]() Ich fürchte, so einfach ist es nicht. Nachdem "Schwarzsehen/ hören" strafbar ist (auch wenn kein ORF auf der Mattscheibe ist), hat die GIS wohl das Recht, Nachschau zu halten. Spätest. beim nächsten Mal kommt die Polizei & d.Schlosser mit u. dann wird mit u. ohne Zustimmg. aufgemacht
![]() Glgt. wird übersehen, dass die GIS-Gebühr nicht (nur) ein Entgelt f. das Programm ist (wie beim Pay-TV), sond. eben (auch) eine staatl. Gebühr f. das Aufstellen/Betreiben eines Radio bzw. TV-Gerätes. Prinz. ist jeder, der ein funkt. Empfangsgerät zu Hause hat, GIS-pflichtig, egal ob u. welches Prog. er wirklich sieht. Nat. kann nicht ständig u. überall ein Peilwagen seine Runden drehen, desw. rutschen viele durch, aber prinz. ist's wie beim Schwarzfahren: kommst' durch, is gut, wirst' erwischt, brennst; je nach Häufigk. der Kontrollen kann's sich trotzdem lohnen. ![]() Schönes WE! Geändert von aleph_wcm (03.04.2009 um 17:47 Uhr). |
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#53 | |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 20.03.2009
Ort: Wien
Beiträge: 33
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![]() Zitat:
Auch ohne ORF ist man GIS-pflichtig! s. and.Beitrag "GIS bleibt draussen" Trotzd. viel Spass! /GA |
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#54 | |
Hochauflösend
![]() Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641
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![]() @aleph_wcm:
Ich muss mich wiederholen: Du hast keine Ahnung über die Gebührensituation: Zitat:
Und Peilwagen gibt es nicht. Und nachschauen dürfen GIS-Mitarbeiter nicht. Und deine Schreibweise lässt sich immer noch nicht gut lesen.
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Gruß FendiMan Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt! |
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#55 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 23.03.2000
Ort: Graz
Alter: 71
Beiträge: 3.567
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![]() Zitat:
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Ciao |
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#56 |
Hochauflösend
![]() Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641
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![]() Ja, richtig, aber nur, wenn man einen Radio hat.
![]() Und die Landesabgabe ist dann auch zu zahlen.
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Gruß FendiMan Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt! |
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#57 | |
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![]() Zitat:
http://portal.wko.at/wk/format_detai...457552&DstID=0 wie hier gut zusammengefasst, bzw. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10000005 hier bezüglich Hausrecht angeführt ist, ist eine Hausdurchsuchung nicht so einfach möglich ohne jetzt ein Jurist zu sein (allerdings schon etwas rechtl. Hintergrund) würde ich einen Verdacht von Schwarzsehen als nicht ausreichend für eine Hausdurchsuchung, bzw. dies als Übertretung nach § 303 Strafgesetzbuch sehen http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wx...usdurchsuchung bzw. denke ich, dass kein Richter eine Hausdurchsuchung aufgrund möglichen Schwarzsehens anordnen wird
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EnJoy * Kl. Anleitung, welche Infos bei Problemen benötigt werden * was ich nicht weiß, weiß Google bzw. vorm Posten Listen to Bart * BITTE, füttert keine Trolle, siehe auch Definition bzw. Merkbefreiung - Verordnung * Wie man Fragen richtig stellt |
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#58 |
Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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![]() es wurde schon so oft durchgekaut, aber nochmals:
Die Nichtbeantwortung ist nicht strafbar, außer nach einer Mahnung Die GIS hat keinen Zutritt Besteht der begründete Verdacht, kann der Zutritt durch ein Organ des Bezirksamts beantragt werden - diese (und nur diese) dürfen die Wohnung betreten, das hat aber nichts mit einer Hausdurchsuchung zu tun. Der bloße Verdacht reicht somit auch nicht aus, dass sich die Bezirksverwaltungsbehörde Zutritt verschaffen kann. strafbar ist nur eine Falschauskunft oder die Verweigerung der Auskunft nach einer Mahnung (und eine Mahnung kann erst nach der Nichtbeantwortung einer Anfrage ausgestellt werden). Irgendeine mündliche Frage kann also ignoriert werden. Das Verwaltungstrafverfahren ist einzustellen (zumindest im Zweifel), wenn man glaubhaft machen kann, dass man keine schriftliche Anfrage oder Mahnung erhalten hat (also ohne Einschreiben geht nix). Auch eine viel spätere Angabe, sofern sie wahrheitsgemäß ist, ist nicht somit nicht strafbar. (Die Zutrittsverweigerung gegen die Bezirkverewaltungsbehörde ist übrigens auch nicht strafbar. Wenn diese dazu berechtigt ist (und nur dann, s. oben), kann dies als Widerstand gegen die Staatsgewalt gewertet werden, das ist eine andere Geschichte...). So ist es nun mal - kurz zusammengefasst: die GIS'ler vor der Tür können scheissen gehn...
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. Geändert von holzi (04.04.2009 um 09:23 Uhr). |
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#59 | |||||
Jr. Member
![]() Registriert seit: 20.03.2009
Ort: Wien
Beiträge: 33
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![]() Zitat:
Zitat:
Zitat:
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Zitat:
![]() Um nicht missverstanden zu werden, ich bin keiner der "lieben" Nachb. (s.ob), mir ist egal, ob jmd. GIS zahlt o. nicht, nur soll man nicht den Eindruck verbreiten, man könne mit der Staatsgewalt o. öff. Verwaltung spielen. Das ist m.M. unfair u. nur desw. hab ich darauf hingewiesen, dass Schwarzhören/sehen nach wie vor ein Vergehen ist, als solches strafrecht. verfolgt werden kann (u. soll) u. man sich der Konsequ. bewusst sein soll. Den Vergleich mit'm Schwarzfahren hab ich ja schon -denk' ich- angeführt. Was mich unabh. davon aber hier u. bei vielen ähnl. Delikten stört, ist das scheinbar zahnlose Gesetz. Wenn etwas als Vergehen gilt, aber nicht wirksam verfolgt werden kann o. mit lächerlichen Strafen belegt ist (wie zB. viele Verkehrdelikte), ist es unökonomisch u. desh. unsinnig, es überhpt. als Delikt zu behandeln. Aber das ist wohl typ. österr.; etwas einers. für illegal zu erklären, es aber mit Augenzwinkern zu verfolgen... "Nur kane Wölln.." ![]() Viele Ostereier & schöne Ferien! /GA |
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#60 | |
Großmeister
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![]() Zitat:
![]() Da die Unverletzlichkeit der Wohnung(Hausrecht) ein Bundesverfassungsgesetz ist, das im Einzelfall sicher höher wiegt als ein Verstoß gegen das Rundfunkgebührengesetz (oder welche Verwaltungsübertretung auch immer), wird's ohne (gerichtliche/Finanzstrafbehörde) Anordung nie zu einem unerwünschten Betreten der Wohnung, durch wem auch immer, kommen. Es ist auch dein gutes Recht dies passiv zu verhindern, indem du z.B. die Türe schließt. Am Besten von außen, dann lässt es sich leichter diskutieren. ![]() Behörden könne sich auch ganz leicht anders wehren, sie brauchen ja nur Strafbescheide ausstellen um damit den Spieß umzudrehen. Der folgende Papierkrieg macht dich sicher schnell mürbe. ![]() Geändert von maxb (06.04.2009 um 17:38 Uhr). |
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