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#1 |
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Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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es wurde schon so oft durchgekaut, aber nochmals:
Die Nichtbeantwortung ist nicht strafbar, außer nach einer Mahnung Die GIS hat keinen Zutritt Besteht der begründete Verdacht, kann der Zutritt durch ein Organ des Bezirksamts beantragt werden - diese (und nur diese) dürfen die Wohnung betreten, das hat aber nichts mit einer Hausdurchsuchung zu tun. Der bloße Verdacht reicht somit auch nicht aus, dass sich die Bezirksverwaltungsbehörde Zutritt verschaffen kann. strafbar ist nur eine Falschauskunft oder die Verweigerung der Auskunft nach einer Mahnung (und eine Mahnung kann erst nach der Nichtbeantwortung einer Anfrage ausgestellt werden). Irgendeine mündliche Frage kann also ignoriert werden. Das Verwaltungstrafverfahren ist einzustellen (zumindest im Zweifel), wenn man glaubhaft machen kann, dass man keine schriftliche Anfrage oder Mahnung erhalten hat (also ohne Einschreiben geht nix). Auch eine viel spätere Angabe, sofern sie wahrheitsgemäß ist, ist nicht somit nicht strafbar. (Die Zutrittsverweigerung gegen die Bezirkverewaltungsbehörde ist übrigens auch nicht strafbar. Wenn diese dazu berechtigt ist (und nur dann, s. oben), kann dies als Widerstand gegen die Staatsgewalt gewertet werden, das ist eine andere Geschichte...). So ist es nun mal - kurz zusammengefasst: die GIS'ler vor der Tür können scheissen gehn...
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. Geändert von holzi (04.04.2009 um 10:23 Uhr). |
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#2 | |||||
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Jr. Member
![]() Registriert seit: 20.03.2009
Ort: Wien
Beiträge: 33
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![]() Um nicht missverstanden zu werden, ich bin keiner der "lieben" Nachb. (s.ob), mir ist egal, ob jmd. GIS zahlt o. nicht, nur soll man nicht den Eindruck verbreiten, man könne mit der Staatsgewalt o. öff. Verwaltung spielen. Das ist m.M. unfair u. nur desw. hab ich darauf hingewiesen, dass Schwarzhören/sehen nach wie vor ein Vergehen ist, als solches strafrecht. verfolgt werden kann (u. soll) u. man sich der Konsequ. bewusst sein soll. Den Vergleich mit'm Schwarzfahren hab ich ja schon -denk' ich- angeführt. Was mich unabh. davon aber hier u. bei vielen ähnl. Delikten stört, ist das scheinbar zahnlose Gesetz. Wenn etwas als Vergehen gilt, aber nicht wirksam verfolgt werden kann o. mit lächerlichen Strafen belegt ist (wie zB. viele Verkehrdelikte), ist es unökonomisch u. desh. unsinnig, es überhpt. als Delikt zu behandeln. Aber das ist wohl typ. österr.; etwas einers. für illegal zu erklären, es aber mit Augenzwinkern zu verfolgen... "Nur kane Wölln.." ![]() Viele Ostereier & schöne Ferien! /GA |
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#3 | |
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Großmeister
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Zitat:
Da die Unverletzlichkeit der Wohnung(Hausrecht) ein Bundesverfassungsgesetz ist, das im Einzelfall sicher höher wiegt als ein Verstoß gegen das Rundfunkgebührengesetz (oder welche Verwaltungsübertretung auch immer), wird's ohne (gerichtliche/Finanzstrafbehörde) Anordung nie zu einem unerwünschten Betreten der Wohnung, durch wem auch immer, kommen. Es ist auch dein gutes Recht dies passiv zu verhindern, indem du z.B. die Türe schließt. Am Besten von außen, dann lässt es sich leichter diskutieren. ![]() Behörden könne sich auch ganz leicht anders wehren, sie brauchen ja nur Strafbescheide ausstellen um damit den Spieß umzudrehen. Der folgende Papierkrieg macht dich sicher schnell mürbe. ![]() Geändert von maxb (06.04.2009 um 18:38 Uhr). |
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#4 | |
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Jr. Member
![]() Registriert seit: 20.03.2009
Ort: Wien
Beiträge: 33
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Zitat:
Auch ein Verfassungsges. darf/kann nicht die Verfolgung anderer Gesetze behindern, ansonsten wäre (wieder) dem common sense Hohn gesprochen (allerd. -wie andernorts festgestellt- Recht u. Gerechtigk. (o. auch der common sense) sind nicht dasselbe). Ausserd. gelten für Behörden von Haus aus andere Maßstäbe. Wo kämen wir denn hin, wenn sich Polizei & Exekutive so einfach aus-tricksen lassen könnten. Mehr interessiert mich aber die Sign. @maxb: aonBlizz Pro @10000/10000 kbps + aonTV tele2 @8000/800 kbps Glasfaser wär ja bzg. Bandbreite ideal, wie sind die Erfahrungen? Und d.Verbreitung? Lt. "Blizz"-Site ist der 15.Bezirk vorlf. nicht in Reichweite, o. hab ich (schon wieder?) unrecht? Meine/uns. Erfahrungen mit tele2 sind denkbar schlecht; nicht so sehr vom Techn. her, aber die Verwaltung (zB: willkürl. Takt- u/o. Tarifänderg.) & vorallem das aggressive Marketing! ![]() 8Mb wären ja nicht schlecht, gelten aber sicher nur für POTS u. auch nicht garantiert, sond. als Maximum, nicht? Wenn eine Fabrik o. Starkstromltg. in der Nähe ist, sind's dann realiter gleich nur die Hälfte. Da sind mir 4Mb (die aber garantiert!) lieber. Aber nicht unterkriegen lassen! /GA Geändert von aleph_wcm (07.04.2009 um 04:28 Uhr). |
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#5 |
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Großmeister
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Was hat sich auf seine Rechte berufen mit austricksen zu tun???
egal jetzt, eigentlich ging es hier um neuen Sat-Receiver wegen ORF Code wechsel. "GIS-threads" gibt es ja schon zu genüge. @blizz - der weitere Ausbau ist IMHO eingestellt, wenn es also noch nicht in der Wohnhausanlage drinnen ist, dann wird's wohl in absehbarer Zeit nicht mehr kommen. @tele2 - ist Spitze, habe volle Bandbreite (abzüglich Protokolloverhead, knapp über 7Mbit/s), kostet nur EUR 19,90 und das agressive Marketing ist mir wurscht, da sich der Anschluss bei meinen Eltern in NÖ befindet ![]() |
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