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Alt 06.04.2009, 00:42   #1
aleph_wcm
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Beiträge: 33


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Zitat:
Zitat von holzi Beitrag anzeigen
es wurde schon so oft durchgekaut, aber nochmals:
Die GIS hat keinen Zutritt..
Desw. hab ich ja auch die Polizei als Amtshelfer erwähnt, wie es bei Delogierg. o. Exekution der Fall ist.

Zitat:
Zitat von holzi Beitrag anzeigen
Besteht der begründete Verdacht, kann der Zutritt durch ein Organ des Bezirksamts beantragt werden - diese (und nur diese) dürfen die Wohnung betreten, das hat aber nichts mit einer Hausdurchsuchung zu tun. - Der bloße Verdacht reicht somit nicht aus, dass sich die Bezirksver-waltungsbehörde Zutritt verschaffen kann.
Bei einer Anzeige des "lieben" Nachbarn o. wenn das GIS-Organ an der Tür den TV-Ton hört, o. diese vor der Nase zugeschlagen wird, ist das wohl Begründung genug...

Zitat:
Zitat von holzi Beitrag anzeigen
Das Verwaltungstrafverfahren ist einzustellen (zumindest im Zweifel), wenn man glaubhaft machen kann, dass man keine schriftliche Anfrage oder Mahnung erhalten hat (also ohne Einschreiben geht nix).
Desw. werden amtl. Schreiben auch gewöhnl. als RECo o. RSA verschickt.

Zitat:
Zitat von holzi Beitrag anzeigen
Zutrittsverweigerung ... ist übrigens auch nicht strafbar. Wenn diese dazu berechtigt ist (.., s. oben), kann dies als Widerstand gegen die Staatsgewalt gewertet werden, das ist eine andere Geschichte...
Genau das mein ich.. Wenn der "Hr. Inspekta" einen schlechten Tag hat o. der vermtl. Delinquent nicht nur schwarz hört/sieht, sond. auch schwarz IST, dann ist eine Verhaftung gleich geschehen.

Zitat:
Zitat von holzi Beitrag anzeigen
So ist es nun mal - kurz zusammengefasst: die GIS'ler vor der Tür können scheissen gehn...
Schön sprechen!
Um nicht missverstanden zu werden, ich bin keiner der "lieben" Nachb. (s.ob), mir ist egal, ob jmd. GIS zahlt o. nicht, nur soll man nicht den Eindruck verbreiten, man könne mit der Staatsgewalt o. öff. Verwaltung spielen. Das ist m.M. unfair u. nur desw. hab ich darauf hingewiesen, dass Schwarzhören/sehen nach wie vor ein Vergehen ist, als solches strafrecht. verfolgt werden kann (u. soll) u. man sich der Konsequ. bewusst sein soll. Den Vergleich mit'm Schwarzfahren hab ich ja schon -denk' ich- angeführt.

Was mich unabh. davon aber hier u. bei vielen ähnl. Delikten stört, ist das scheinbar zahnlose Gesetz. Wenn etwas als Vergehen gilt, aber nicht wirksam verfolgt werden kann o. mit lächerlichen Strafen belegt ist (wie zB. viele Verkehrdelikte), ist es unökonomisch u. desh. unsinnig, es überhpt. als Delikt zu behandeln. Aber das ist wohl typ. österr.; etwas einers. für illegal zu erklären, es aber mit Augenzwinkern zu verfolgen... "Nur kane Wölln.."

Viele Ostereier & schöne Ferien! /GA
aleph_wcm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2009, 18:16   #2
maxb
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Zitat:
Zitat von aleph_wcm Beitrag anzeigen
, dass Schwarzhören/sehen nach wie vor ein Vergehen ist, als solches strafrecht. verfolgt werden kann
ins häfen kommst aber nicht deswegen

Da die Unverletzlichkeit der Wohnung(Hausrecht) ein Bundesverfassungsgesetz ist, das im Einzelfall sicher höher wiegt als ein Verstoß gegen das Rundfunkgebührengesetz (oder welche Verwaltungsübertretung auch immer), wird's ohne (gerichtliche/Finanzstrafbehörde) Anordung nie zu einem unerwünschten Betreten der Wohnung, durch wem auch immer, kommen. Es ist auch dein gutes Recht dies passiv zu verhindern, indem du z.B. die Türe schließt. Am Besten von außen, dann lässt es sich leichter diskutieren.


Behörden könne sich auch ganz leicht anders wehren, sie brauchen ja nur Strafbescheide ausstellen um damit den Spieß umzudrehen. Der folgende Papierkrieg macht dich sicher schnell mürbe.
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Geändert von maxb (06.04.2009 um 18:38 Uhr).
maxb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2009, 04:18   #3
aleph_wcm
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Zitat:
Zitat von maxb Beitrag anzeigen
Da (...) Hausrecht ein Bundesverfassungsgesetz ist, das im Einzelfall sicher höher wiegt als ein Verstoß gegen das Rundfunkgebührengesetz (...), wird's ohne (gerichtliche..) Anordung nie zu einem unerwünschten Betreten der Wohnung, durch wen auch immer, kommen. ...
Behörden können sich auch ganz leicht anders wehren, sie brauchen ja nur Strafbescheide ausstellen (...) Der folgende Papierkrieg macht dich sicher schnell mürbe.
... womit das Ziel ja erreicht ist.

Auch ein Verfassungsges. darf/kann nicht die Verfolgung anderer Gesetze behindern, ansonsten wäre (wieder) dem common sense Hohn gesprochen (allerd. -wie andernorts festgestellt- Recht u. Gerechtigk. (o. auch der common sense) sind nicht dasselbe). Ausserd. gelten für Behörden von Haus aus andere Maßstäbe. Wo kämen wir denn hin, wenn sich Polizei & Exekutive so einfach aus-tricksen lassen könnten.

Mehr interessiert mich aber die Sign. @maxb:
aonBlizz Pro @10000/10000 kbps + aonTV
tele2 @8000/800 kbps

Glasfaser wär ja bzg. Bandbreite ideal, wie sind die Erfahrungen? Und d.Verbreitung? Lt. "Blizz"-Site ist der 15.Bezirk vorlf. nicht in Reichweite, o. hab ich (schon wieder?) unrecht?
Meine/uns. Erfahrungen mit tele2 sind denkbar schlecht; nicht so sehr vom Techn. her, aber die Verwaltung (zB: willkürl. Takt- u/o. Tarifänderg.) & vorallem das aggressive Marketing!
8Mb wären ja nicht schlecht, gelten aber sicher nur für POTS u. auch nicht garantiert, sond. als Maximum, nicht? Wenn eine Fabrik o. Starkstromltg. in der Nähe ist, sind's dann realiter gleich nur die Hälfte. Da sind mir 4Mb (die aber garantiert!) lieber.

Aber nicht unterkriegen lassen! /GA

Geändert von aleph_wcm (07.04.2009 um 04:28 Uhr).
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Alt 07.04.2009, 12:18   #4
maxb
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Was hat sich auf seine Rechte berufen mit austricksen zu tun???

egal jetzt, eigentlich ging es hier um neuen Sat-Receiver wegen ORF Code wechsel. "GIS-threads" gibt es ja schon zu genüge.


@blizz - der weitere Ausbau ist IMHO eingestellt, wenn es also noch nicht in der Wohnhausanlage drinnen ist, dann wird's wohl in absehbarer Zeit nicht mehr kommen.

@tele2 - ist Spitze, habe volle Bandbreite (abzüglich Protokolloverhead, knapp über 7Mbit/s), kostet nur EUR 19,90 und das agressive Marketing ist mir wurscht, da sich der Anschluss bei meinen Eltern in NÖ befindet
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