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Alt 16.08.2008, 07:32   #1
TONI_B
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Zitat:
Zitat von barns Beitrag anzeigen
Ich weiss nicht wie du dazu kommst dir solch ein Aussage anzumaßen. Jeder der nur ein bisschen Ahnung hat und weiß wie es wirklich läuft wird dir bestätigen, dass das sicher nicht so ist. Warum muss es zu einem Prozess kommen???

Außerdem: Wenn jemand gegen den Willen eines anderen dessen Wohnung betritt, ja meine Damen und Herren, dann befinden wir uns NICHT im Strafrecht, somit hat die Polizei keinerlei Befugnisse, geschweige denn Befehls oder Zwangsgewalt.
Und "den Fuß in die Tür stellen" dem Staatsanwalt bzw. Richter als Nötigung schmackhaft zu machen (von der Beweisführung ganz zu schweigen) ist wohl, gelinde gesagt, nicht ganz einfach...
Was soll es denn sein? Hausfriedensbruch steht im Strafrecht!!!
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Alt 16.08.2008, 13:11   #2
barns
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Mein Computer

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Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Was soll es denn sein? Hausfriedensbruch steht im Strafrecht!!!

Das schon, jedoch erfordert der Tatbestand den Eintritt mit Gewalt bzw. die Drohung mit Gewalt.
Worauf es ankommt ist die Definition der Gewalt.
Eine Person die nur den Fuß in den Türspalt klemmt erfüllt das Tatbild nicht, da der Gewaltbegriff nicht erfüllt ist.

@LouCypher
"so einen unfug zu lesen hebt die stimmung zu so früher stunde"

Vorsicht mit solchen Ansagen!
barns ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2008, 13:15   #3
barns
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Mein Computer

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@steelrat

Hallo Bertl Braun!

Da wie gesagt der Gewaltbegriff nicht erfüllt ist, wird's auch mit der Nötigung nix.
Mir geht's um Himmels willen ja nicht darum das Tun der GIS'ler gut zu heißen.
Es ist aber vielleicht doch nicht alles so einfach. Nur mal so zum Nachdenken.

Geändert von barns (16.08.2008 um 13:30 Uhr).
barns ist offline   Mit Zitat antworten
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