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| Consumer Electronics Digitales TV, DVD-Player und DVD-Reviews |
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#1 |
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may the force be with you
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richtig! das war bei dem Unfall...
sry mein Fehler ich verwchsel das immer weil das am selben Tag war...
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i have a very bad feeling about this... |
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#2 |
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may the force be with you
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jaja...
sry ich hab damals an dem Tag 2 mal mit der Polizei zu tun gehabt... und einmal war eben Blaulichtsteuer
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i have a very bad feeling about this... |
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#3 |
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Veteran
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@ martens
Eben nicht. Das Tatbild erfordert physische Gewalt oder die Drohung mit Gewalt gegen PERSONEN. Es reicht nämlich nicht, beim Strafrecht den reinen Gesetzestext zu lesen. Man muß sich auch mit den Erläuterungen dazu befassen. Es gibt genügend Fachliteratur dazu. mfG Geändert von barns (18.08.2008 um 22:07 Uhr). Grund: Wortwahl |
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#4 |
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Bundeseigentum
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Äh, reicht es nicht auch, dass die Gewalt auf das Brechen eines Widerstandes gerichtet ist?
Hat sich da was geändert? Meine Ausbildung ging ja schon vor 14 Jahren zu Ende... ![]()
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Ich wollte mich mit Dir geistig duellieren, stelle aber fest, dass Du unbewaffnet bist... |
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#5 | |
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Großmeister
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Zitat:
![]() Rein bauchgefühlsmäßig scheint es mir sehr unlogisch, dass wenn jemand "mit einer Hacke meine Wohungstür bearbeitet um Einzudringen" keinen Hausfriedensbruch begeht sondern es sich um eine Sachbeschädigung handelt? Die deutsche Fassung des Hausfriedensbruchs scheint mir hier die Opfer weit besser zu schützen als die österreichische "...widerrechtlich eindringt oder diese trotz Aufforderung des Berechtigten nicht verlässt...". Geändert von maxb (18.08.2008 um 22:36 Uhr). |
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#6 | ||
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Senior Member
![]() Registriert seit: 03.09.2003
Beiträge: 161
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Der OGH meint:
Zitat:
Zitat:
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#7 |
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Veteran
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Dem stimme ich zu. Wenn sich z.B. jemand innen gegen die Tür stemmt um das Aufdrücken zu verhindern.
Darum ging es im konkreten Fall jedoch nicht. @maxb "Rein bauchgefühlsmäßig scheint es mir sehr unlogisch, dass wenn jemand "mit einer Hacke meine Wohungstür bearbeitet um Einzudringen" keinen Hausfriedensbruch begeht sondern es sich um eine Sachbeschädigung handelt?" Da scheint es mir jedoch unlogisch, dass der Vorsatz auf den Hausfriedensbruch ausgerichtet ist. Dann wohl eher auf Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen. Niemand wird auf die Idee kommen hier einen Hausfriedensbruch anzuzeigen. ![]() Geändert von barns (19.08.2008 um 09:01 Uhr). |
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#8 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 08.02.2001
Beiträge: 9.977
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#9 | |
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Großmeister
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Zitat:
Doch, wenn ich auf der anderen Seite der Türe stehe und mit zitternden Händen den Notruf wähle ![]() |
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#10 |
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Veteran
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ja man darf aber nicht gleich die polizei rufen nur weil man angegriffen wird oder?
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