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Alt 18.08.2008, 20:45   #1
steelrat
may the force be with you
 
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richtig! das war bei dem Unfall...


sry
mein Fehler
ich verwchsel das immer weil das am selben Tag war...
____________________________________
i have a very bad feeling about this...
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Alt 18.08.2008, 20:49   #2
steelrat
may the force be with you
 
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Beiträge: 2.344

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jaja...
sry
ich hab damals an dem Tag 2 mal mit der Polizei zu tun gehabt...

und einmal war eben Blaulichtsteuer
____________________________________
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Alt 18.08.2008, 22:06   #3
barns
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@ martens

Eben nicht. Das Tatbild erfordert physische Gewalt oder die Drohung mit Gewalt gegen PERSONEN.

Es reicht nämlich nicht, beim Strafrecht den reinen Gesetzestext zu lesen. Man muß sich auch mit den Erläuterungen dazu befassen. Es gibt genügend Fachliteratur dazu.

mfG

Geändert von barns (18.08.2008 um 22:07 Uhr). Grund: Wortwahl
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Alt 18.08.2008, 22:27   #4
martens
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Beiträge: 886

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Äh, reicht es nicht auch, dass die Gewalt auf das Brechen eines Widerstandes gerichtet ist?
Hat sich da was geändert?

Meine Ausbildung ging ja schon vor 14 Jahren zu Ende...
____________________________________
Ich wollte mich mit Dir geistig duellieren, stelle aber fest, dass Du unbewaffnet bist...
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Alt 18.08.2008, 22:32   #5
maxb
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Zitat:
Zitat von barns Beitrag anzeigen
@ martens

Eben nicht. Das Tatbild erfordert physische Gewalt oder die Drohung mit Gewalt gegen PERSONEN.

Es reicht nämlich nicht, beim Strafrecht den reinen Gesetzestext zu lesen. Man muß sich auch mit den Erläuterungen dazu befassen. Es gibt genügend Fachliteratur dazu.

mfG
poste mal bitte im konkreten Fall des hausfriedensbruchs die passende erklärung von "Gewalt", sie wird sich wohl im internet finden lassen, notfalls bitte einscannen

Rein bauchgefühlsmäßig scheint es mir sehr unlogisch, dass wenn jemand "mit einer Hacke meine Wohungstür bearbeitet um Einzudringen" keinen Hausfriedensbruch begeht sondern es sich um eine Sachbeschädigung handelt?

Die deutsche Fassung des Hausfriedensbruchs scheint mir hier die Opfer weit besser zu schützen als die österreichische "...widerrechtlich eindringt oder diese trotz Aufforderung des Berechtigten nicht verlässt...".
____________________________________

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und www.bikeandbeer.info

Geändert von maxb (18.08.2008 um 22:36 Uhr).
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Alt 18.08.2008, 23:06   #6
Loco
Senior Member
 
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Beiträge: 161


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Der OGH meint:
Zitat:
'Gewalt gegen eine Person' setzt nämlich keineswegs - wie der Beschwerdeführer zu vermeinen scheint einen unmittelbaren Körperkontakt zwischen Täter und Opfer voraus;...
und führt aus:
Zitat:
Die in der Beschwerde (zu Z. 6) vertretene Ansicht, das Aufdrücken einer Tür gegen den Widerstand eines sich dagegen stemmenden Menschen sei nicht als Gewalt gegen dessen Person im Sinn des § 142 Abs 1 StGB. anzusehen, ist demnach verfehlt.
Eine Tür gegen den Willen des zu öffnen ist somit Hausfriedensbruch. Weitere Ausführungen dazu zB in Leukauf/Steininger.
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Alt 19.08.2008, 08:49   #7
barns
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Dem stimme ich zu. Wenn sich z.B. jemand innen gegen die Tür stemmt um das Aufdrücken zu verhindern.
Darum ging es im konkreten Fall jedoch nicht.


@maxb
"Rein bauchgefühlsmäßig scheint es mir sehr unlogisch, dass wenn jemand "mit einer Hacke meine Wohungstür bearbeitet um Einzudringen" keinen Hausfriedensbruch begeht sondern es sich um eine Sachbeschädigung handelt?"

Da scheint es mir jedoch unlogisch, dass der Vorsatz auf den Hausfriedensbruch ausgerichtet ist. Dann wohl eher auf Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen.
Niemand wird auf die Idee kommen hier einen Hausfriedensbruch anzuzeigen.

Geändert von barns (19.08.2008 um 09:01 Uhr).
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Alt 19.08.2008, 08:55   #8
Don Manuel
Inventar
 
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Beiträge: 9.977


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Zitat:
Zitat von barns Beitrag anzeigen
P.S.: Wo kommt der Daumen runter her? Wie krieg ich den weg?
Posting editieren (rechts unten "Ändern"), unter dem Text hast Du das icon angeklickt, Wieder "Kein Symbol" anklicken und gut ist's.
Don Manuel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2008, 09:18   #9
maxb
Großmeister
 
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Zitat:
Zitat von barns Beitrag anzeigen
Dem stimme ich zu. Wenn sich z.B. jemand innen gegen die Tür stemmt um das Aufdrücken zu verhindern.
Darum ging es im konkreten Fall jedoch nicht.


@maxb
"Rein bauchgefühlsmäßig scheint es mir sehr unlogisch, dass wenn jemand "mit einer Hacke meine Wohungstür bearbeitet um Einzudringen" keinen Hausfriedensbruch begeht sondern es sich um eine Sachbeschädigung handelt?"

Da scheint es mir jedoch unlogisch, dass der Vorsatz auf den Hausfriedensbruch ausgerichtet ist. Dann wohl eher auf Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen.
Niemand wird auf die Idee kommen hier einen Hausfriedensbruch anzuzeigen.

Doch, wenn ich auf der anderen Seite der Türe stehe und mit zitternden Händen den Notruf wähle
____________________________________

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Alt 19.08.2008, 22:40   #10
Meschdt
Veteran
 
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ja man darf aber nicht gleich die polizei rufen nur weil man angegriffen wird oder?
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