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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#11 | |
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Jr. Member
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Zitat:
ich bezweifle das ein mensch sowas verarbeiten kann - das hilft zwar den beiden Opfern leider nicht weiter aber wenn er schon nicht lebenslang in den Hefn kommt soll er wenigstens lebenslange qualen haben andi
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-nothing |
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#12 | |
![]() ![]() Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570
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Zitat:
Die 3 Jahre Haft sind Strafprozess - hoffentlich schließen sich die Angehörigen im Zivilprozess auch an... Wesentlich schlimmer scheint mir, dass jemand trotz fahrlässiger Tötung wieder den Führerschein kriegen kann. Guru |
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#13 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 19.12.2000
Beiträge: 3.409
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als Unbeteiligter würde ich mindestens 10 Jahre Haft unbedingt und lebenslanges Führerscheinverbot fordern...
als Richter würde ich auf jeden Fall die Höchstrafe (3 Jahre Haft) und ebenfalls lebenlanges Führerscheinverbot aussprechen... als Vater des neunjährigen Buben würde ich ihn wahrscheinlich zum Krüppel machen... |
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#14 |
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Inventar
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Ich würde es einfach so regeln.
Vörsätzliche Tötung, weil unvorsetzlich besaufen geht meiner Meinung nach sehr schwer!
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Free beans NOW! free beans for a free world |
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#15 |
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gesperrt
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an den pranger mit ihm!
und das öffentlich,mit TV live,kann man vielleicht mit einer neuen show verbinden: Ösi sucht den Superhenker ![]() |
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#16 | |
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Großmeister
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Zitat:
was meint Guru damit, 3 Jahre Staats- + 3 jahre Privatgefängnis für mich hat der im Affekt gehandelt, da hast keine Kontrolle mehr über deinen Körper. Eure "Strafausmaßwünsche" sind mir eindeutig zu hoch ![]() |
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#17 | |
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Großmeister
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Zitat:
"ich sauf mich heut hackedicht und fahr in ein kiwereiauto. und danach pflüg ich aus spass einen 9 jährigen passanten und einen mopedfahrer nieder" kann ich mir nicht vorstellen denn dann gehört er soweiso in eine geschlossen anstalt. |
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#18 |
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Veteran
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L17 ist meiner Meinung zu früh. Führerschein mit 19 wäre besser, aber in ein paar Jahren wird man L16 oder L15 einführen.... (die Wirtschaft wuß ja auch leben
)mfg Wolter |
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#19 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 19.12.2000
Beiträge: 3.409
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Zitat:
@CISK: wo war bitte der Vorsatz? einzig und allein den Vorsatz zur Flucht kann man ihm unterstellen, aber die Tötung des jungen und des Mopedfahrers sicherlich nicht... @maxb: daß er keine Kontrolle mehr über sich gehabt hat halte ich für Humbug.. 1.8 Promille ist noch weit vom Delirium entfernt, und die Sache wie nach dem stehenbleiben auf das Polizeiauto gezielt hat, kannst Du mir nicht mit Affekt erklären, eine Affekthandlung spielt sich für mich in Sekundenbruchteilen ab, und nicht über diese relativ lange Zeitspanne, da hat er sehr wohl Zeit zu überlegen was er macht und was er bleiben lassen sollte.. Unzählige Leute werden aufgehalten wegen Alkohol am Steuer usw, aber kein normaler Mensch würde einen Fluchtversuch mit dem Auto starten! Vielleicht ist der Junge aber auch geistig nicht ganz auf der Höhe, mag sein, dann ist es umso erschreckender daß ein derartiges Subjekt es überhaupt zu einem Führerschein-Besitz geschafft hat.. was hältst Du für ein angemessenes Strafausmaß? eineinhalb Jahre bedingt und wiedererlangen des Füherscheins???? |
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#20 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 04.02.2000
Beiträge: 2.488
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Bei uns in A sind die Strafen GENERELL zu niedrig. Da wird immer vom Wert des Lebens gefaselt, und wenns drauf ankommt und so ein Typ 2 Leute umgebracht hat, bin ich mir sicher, dass nicht hart durchgegriffen wird. Er hats zwar nicht absichtlich getan, ein ganz besonderes Früchtchen muss der aber schon sein, sonst wär er nicht mit dem Auto abgehaut und hätte nicht das Polizeiauto gerammt. Wird wohl wieder mal Zeit, dass irgend jemand im Gerichtssaal Selbstjustiz a la Bachmann übt....(Nicht dass ich das gutheißen würde, aber verstehen könnt ichs.)
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