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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 22.12.2010, 12:03   #1
mind
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Ich weis, es ist Weihnachten, aber kein Grund mit der Festbeleuchtung (Nebelschlussleuchte) im Stadtverkehr, bzw. mitn in der dichten Kolonne zu fahren. Auch auf der Landstrasse, wenn ich hinter mir 10 Autos habe, waere es angebracht, jetzt die Nebelschlussleuchte abzudrehen.
Oder im Regen, da wird immer mehr mit der N-Leuchte gefahren,........
Und Nebel herrscht erst dann wirklich, wenn die Sicht <50m ist, und nicht weils das gestern im ORF erzaehlt haben!
Augenscheinlich wir die Energie fuer die N-Leuchte, dann beim Blinker "eingespart".

http://www.arboe.at/1774+M54a708de802.html

Das kannte ich noch gar nicht:
Zitat: Achtung: Laternen, die nicht während der Nacht leuchten, sind mit einem entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet
____________________________________
http://www.tomshardware.com/de/
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Alt 22.12.2010, 13:47   #2
mind
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Beiträge: 224

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Zitat:
Zitat von mind Beitrag anzeigen

Das kannte ich noch gar nicht:
Zitat: Achtung: Laternen, die nicht während der Nacht leuchten, sind mit einem entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet
Jetzt faellts mir erst auf, fuer was brauche ich eine Laterne, wenns eh nicht leuchtet in der Nacht?, Als Sammelpunkt fuer Bordsteinschwalben, eher nicht, der popentielle (potentielle) "Kunde", sieht dann nicht die Damen.
____________________________________
http://www.tomshardware.com/de/
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Alt 22.12.2010, 14:04   #3
Sammy23
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Beiträge: 256


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Zitat:
Zitat von mind Beitrag anzeigen
Augenscheinlich wir die Energie fuer die N-Leuchte, dann beim Blinker "eingespart".
101% Zustimmung
____________________________________
#635. Mark my words: This \'Internet\' thing is going to be BIG.
Sammy23 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.12.2010, 23:57   #4
JetStreamer
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Zitat:
Zitat von mind Beitrag anzeigen
Zitat: Achtung: Laternen, die nicht während der Nacht leuchten, sind mit einem entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet
Anscheinend nicht immer. Bei uns wurde die Straßenbeleuchtung auch ohne Kennzeichnung über Nacht ein paar Stunden abgedreht. Ob es jetzt auch noch so ist, kann ich leider nicht sagen, da ich länger nicht mehr um diese Zeit unterwegs war.


Zitat:
Zitat von Sammy23 Beitrag anzeigen
liebe Autofahrer mit dem "W" im Kennzeichen

AUSSERHALB des Ortsgebietes gilt nicht 70 km/h, die man vorher INNERHALB (unerlaubterweise) gebrettert ist

konstruktiver Vorschlag:

auf den Landstrassen es mal mit 100km/h probieren, Autobahn sogar unglaubliche 130km/h - und in den Ortsgebieten MAXIMAL 50 oder sogar nur 30 zb vor Schulen, Kindergärten usw.

Danke

Wenns nur das wäre...
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