bis auf ein kleines, aber auch so essentielles detail.
um kopien davon zu machen, müßte ich das original besitzen.
wenn ich das werk downloade, habe ich offensichtlich kein original.
und ich wiederhole mich, wenn ich das sage: kaufe ich auf der straße von einem zwielichtigen typen ein schmuckstück, und es wird festgestellt, dieses stück ist teil von diebesgut, dann bin ich theoretisch der hehlerei anklagbar.
auch ich kenne hierzu kein gerichtsurteil, aber mein rechtsverstand sagt ganz klar, download ist nicht ordnung.
|