![]() |
![]() |
|
![]() |
![]() |
|
Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
![]() |
#1 | |
Elite
![]() |
![]() Zitat:
aber: der download von rechtlich geschütztem inhalt macht dich prinzipiell immer strafbar. im unterschied zu deutschland liegt aber nach gelesenen berichten in diversen zeitschriften folgender sachverhalt vor. damit jemand dich strafrechtlich verfolgen kann, muß er wissen, wer du bist. damit er das weiß, muß er deine ip mit deiner person verbinden. das darf in österreich nur per gerichtsbeschluß passieren. dieser ergeht aber nur unter der bedingung, daß der mögliche strafrahmen 12 monate oder länger beträgt. im falle der nicht gewerbsmäßigen verletzung des urheberrechts beträgt der strafrahmen aber nur 6 monate. daher ist die erhebung deiner nutzerdaten in österreich einfach nicht legal. zu diesem absatz 3 ergänzungen: - all diese dinge sind in den vergangenen monaten in zeitschriften veröffentlicht worden, und nicht das ergebnis meiner persönlichen recherche. - ich will hier keinen auffordern zum download, auch will ich keinem einen freibrief dafür ausstellen - der download an sich wird dadurch nicht weniger falsch oder weniger strafbar. mein tipp: wenn du fernsehserien haben willst: entweder warten, bis sie billiger werden, oder bei ebay zuschlagen. |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#2 | |
Newbie
![]() Registriert seit: 13.10.2010
Beiträge: 2
|
![]() Zitat:
natürlich gilt das nicht immer und es gibt viele ausnahmesituationen und so weiter.. schon klar... wollte nur mal anmerken, dass man sich nicht automatisch strafbar macht, sobald man rechtlich geschütze werke downloadet. (vom upload sprech ich hier jetzt gar nicht, es sollte allgemein bekannt sein, dass sich dabei viele urheberr. probleme auftun) achso hier noch der link zum gesetztestext: § 42 UrhG |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#3 | |
Elite
![]() |
![]() Zitat:
und perverser weise gilt das ja nur dann, wenn ich keinen gültigen kopierschutz umgehe. dieses gesetz ist zwar wesentlich jünger, aber auch vorhanden. außerdem ist die sache mit der privat- und sicherheitskopie ja auch mit eine grundlage für die viel zitierte leerkassetten abgabe. |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#4 | |
User
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769
|
![]() Zitat:
Du darfst diese Provatkopie weder öffentlich zur Verfügung stellen noch sonstwie verbreiten. Genau das muss aber der, der den Download online gestellt hat, getan haben. Beides sollte für dich - und selbst für weniger Denkende - logisch und auch im Zusammenhang erkennbar sein. Du "kaufst" in solchen Fällen bei "anerkannten" Hehlern, die sich strafbar gemacht haben müssen, um dir den Download zu ermöglichen. Was brauchst du jetzt noch, um die Unrechtmäßigkeit eines üblichen Downloads eines urheberrechtlichen Werkes zu erkennen? ![]() |
|
![]() |
![]() |
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|