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Alt 09.10.2010, 16:47   #1
VodkaCity
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@enjoy ich möchte niemanden zum illegalen Downloaden verleiten, ich wollte nur aufschluss haben.

Dann würde ich mich sozusagen aber als Downloader nicht strafbar machen oder?

Was bringt dies den dem Provider des Webspaces noch?

Er bekommt von mir ja, weder Geld noch "Austauschware", wie bei da Tauschbörsen, wo man selbst auch Uploaden muss.

Gruß Benny
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Alt 10.10.2010, 14:15   #2
LouCypher
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[quote=VodkaCity;2430355Dann würde ich mich sozusagen aber als Downloader nicht strafbar machen oder?
[/quote]

der download von urheberchtlich geschützen material ist in österreich nur dann illegal wenn man davon ausgehen muss das der ders hochgeladen hat sich das material illegal beschafft hat (zb. film vor kinostart). Alles was im tv läuft oder auf dvd erhältlich ist kannst bei uns legal runterladen, nur hochladen darfst es nicht.

alles natürlich afaik!
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 10.10.2010, 16:11   #3
Autrob
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Zitat:
Zitat von LouCypher Beitrag anzeigen
der download von urheberchtlich geschützen material ist in österreich nur dann illegal wenn man davon ausgehen muss das der ders hochgeladen hat sich das material illegal beschafft hat (zb. film vor kinostart). Alles was im tv läuft oder auf dvd erhältlich ist kannst bei uns legal runterladen, nur hochladen darfst es nicht.

alles natürlich afaik!
in kurzform:
keiner darfs hochladen, daher muß der download von jeder seite, die nicht dem urheber gehört, zwangsläufig illegal sein.

versteh ich dich richtig?

weil wenn ja, bin wohl wenig glaubwürdig, zu behaupten, ich wußte nicht, daß die quelle illegal ist.
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Alt 10.10.2010, 16:08   #4
Autrob
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Zitat:
Zitat von VodkaCity Beitrag anzeigen
@enjoy ich möchte niemanden zum illegalen Downloaden verleiten, ich wollte nur aufschluss haben.

Dann würde ich mich sozusagen aber als Downloader nicht strafbar machen oder?
ich kenn den paragraphendschungel jetzt nicht im detail.
aber: der download von rechtlich geschütztem inhalt macht dich prinzipiell immer strafbar.

im unterschied zu deutschland liegt aber nach gelesenen berichten in diversen zeitschriften folgender sachverhalt vor.

damit jemand dich strafrechtlich verfolgen kann, muß er wissen, wer du bist.
damit er das weiß, muß er deine ip mit deiner person verbinden.
das darf in österreich nur per gerichtsbeschluß passieren.
dieser ergeht aber nur unter der bedingung, daß der mögliche strafrahmen 12 monate oder länger beträgt. im falle der nicht gewerbsmäßigen verletzung des urheberrechts beträgt der strafrahmen aber nur 6 monate. daher ist die erhebung deiner nutzerdaten in österreich einfach nicht legal.

zu diesem absatz 3 ergänzungen:
- all diese dinge sind in den vergangenen monaten in zeitschriften veröffentlicht worden, und nicht das ergebnis meiner persönlichen recherche.
- ich will hier keinen auffordern zum download, auch will ich keinem einen freibrief dafür ausstellen
- der download an sich wird dadurch nicht weniger falsch oder weniger strafbar.

mein tipp: wenn du fernsehserien haben willst: entweder warten, bis sie billiger werden, oder bei ebay zuschlagen.
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Alt 13.10.2010, 13:40   #5
steffall
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Zitat:
Zitat von Autrob Beitrag anzeigen
ich kenn den paragraphendschungel jetzt nicht im detail.
aber: der download von rechtlich geschütztem inhalt macht dich prinzipiell immer strafbar.
ähm. das stimmt so nicht. wenn du dir § 42 (4) UrhG ansiehst, dann siehst du, dass jede nat. person eine privatkopie eines werkes anfertigen kann, solange diese kopie nur für den privaten gebrauch und weder unmittelbar noch mittelbar kommerziell verwendet wird.

natürlich gilt das nicht immer und es gibt viele ausnahmesituationen und so weiter.. schon klar... wollte nur mal anmerken, dass man sich nicht automatisch strafbar macht, sobald man rechtlich geschütze werke downloadet. (vom upload sprech ich hier jetzt gar nicht, es sollte allgemein bekannt sein, dass sich dabei viele urheberr. probleme auftun)

achso hier noch der link zum gesetztestext: § 42 UrhG
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Alt 13.10.2010, 14:16   #6
Autrob
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Mein Computer

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Zitat:
Zitat von steffall Beitrag anzeigen
ähm. das stimmt so nicht. wenn du dir § 42 (4) UrhG ansiehst, dann siehst du, dass jede nat. person eine privatkopie eines werkes anfertigen kann, solange diese kopie nur für den privaten gebrauch und weder unmittelbar noch mittelbar kommerziell verwendet wird.

natürlich gilt das nicht immer und es gibt viele ausnahmesituationen und so weiter.. schon klar... wollte nur mal anmerken, dass man sich nicht automatisch strafbar macht, sobald man rechtlich geschütze werke downloadet. (vom upload sprech ich hier jetzt gar nicht, es sollte allgemein bekannt sein, dass sich dabei viele urheberr. probleme auftun)

achso hier noch der link zum gesetztestext: § 42 UrhG
wenn ich downloade, bin ich offensichtlich nicht im besitz des originals, oder siehst du das anders?

und perverser weise gilt das ja nur dann, wenn ich keinen gültigen kopierschutz umgehe. dieses gesetz ist zwar wesentlich jünger, aber auch vorhanden.

außerdem ist die sache mit der privat- und sicherheitskopie ja auch mit eine grundlage für die viel zitierte leerkassetten abgabe.
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Alt 13.10.2010, 14:37   #7
Weini
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Zitat:
Zitat von steffall Beitrag anzeigen
ähm. das stimmt so nicht. wenn du dir § 42 (4) UrhG ansiehst, dann siehst du, dass jede nat. person eine privatkopie eines werkes anfertigen kann, solange diese kopie nur für den privaten gebrauch und weder unmittelbar noch mittelbar kommerziell verwendet wird.

natürlich gilt das nicht immer und es gibt viele ausnahmesituationen und so weiter.. schon klar... wollte nur mal anmerken, dass man sich nicht automatisch strafbar macht, sobald man rechtlich geschütze werke downloadet. (vom upload sprech ich hier jetzt gar nicht, es sollte allgemein bekannt sein, dass sich dabei viele urheberr. probleme auftun)

achso hier noch der link zum gesetztestext: § 42 UrhG
Dann lies mal aufmerksam den von dir verlinkten Text. Du darfst eine Privatkopie anfertigen - das tust du mal beim Download nicht.

Du darfst diese Provatkopie weder öffentlich zur Verfügung stellen noch sonstwie verbreiten. Genau das muss aber der, der den Download online gestellt hat, getan haben.

Beides sollte für dich - und selbst für weniger Denkende - logisch und auch im Zusammenhang erkennbar sein. Du "kaufst" in solchen Fällen bei "anerkannten" Hehlern, die sich strafbar gemacht haben müssen, um dir den Download zu ermöglichen.

Was brauchst du jetzt noch, um die Unrechtmäßigkeit eines üblichen Downloads eines urheberrechtlichen Werkes zu erkennen?
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