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#14 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 300
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Ich habe fälschlicherweise das erste halbe Jahr der Gewährleistung (wo Beweislastumkehr herrscht) als Garantie bezeichnet.
Im konkreten Fall Cosmos müsste ich mich also davon überzeugen, dass neben der gesetzlichen Gewährleistung auch noch eine ausdrücklich und schriftlich bestätigte Erklärung (Garantieurkunde) des Herstellers dem Gerät beigefügt ist. |
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