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Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme.

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Alt 27.02.2010, 10:46   #1
Alufranz
Veteran
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 300


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Ich denke, dass sowohl (gesetzliche, 1/2 Jahr) Garantie wie auch Gewährleistung der Händler zu tragen hat. Denn nur er ist mein Vertragspartner.

Diesogenannte Herstellergarantie ist ja zumeist eine Garantie, die über die gesetzlich festgelegte Frist von 1/2 Jahr hinausgeht.

Zitat:
Greif mal einem Nackten in die Tasche
Genau das meinte ich ..... wenn ich also beim Cosmos einen Laptop erstehe, dann fürchte ich, dass den minus 20 % der Verlust von Garantie und Gewährleistung gegenüber steht (soferne nicht eine explizite Herstellergarantie besteht).

Zitat:
Ist dein kopierter Absatz, ohne Zusammenhang mehr als verwirrend.
Nein, ist er nicht. Ich habe hier das Wort "Händler" fett hervorgehoben.
Alufranz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2010, 11:04   #2
Blaues U-boot
blupp, blupp
 
Benutzerbild von Blaues U-boot
 
Registriert seit: 27.04.2004
Ort: µ/4
Alter: 37
Beiträge: 2.552

Mein Computer

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Zitat:
Zitat von Alufranz Beitrag anzeigen
...
Genau das meinte ich ..... wenn ich also beim Cosmos einen Laptop erstehe, dann fürchte ich, dass den minus 20 % der Verlust von Garantie und Gewährleistung gegenüber steht (soferne nicht eine explizite Herstellergarantie besteht)....
nur zur info:
http://diepresse.com/home/wirtschaf...nomist/index.do

Zitat:
Die Elektro-Einkaufsgenossenschaft Red Zac hat Cosmos-Kunden heute Hilfe angeboten und offeriert den Betroffenen die Garantieabwicklung bei Problemen mit Geräten. Kunden, die ihre Geräte bei Cosmos gekauft und jetzt Schwierigkeiten haben, können sich an einen der mehr als 220 Red-Zac-Händler wenden, so Red-Zac-Geschäftsführer Alexander Klaus. Die Kunden müssen lediglich den Händlerbeleg und die Garantiekarte vorlegen. Zurückgenommen werden Geräte allerdings nicht.
____________________________________
mfg
ein piepser aus dem ozean
Blaues U-boot ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2010, 23:09   #3
Weini
User
 
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769


Standard

Zitat:
Zitat von Alufranz Beitrag anzeigen
Ich denke, dass sowohl (gesetzliche, 1/2 Jahr) Garantie wie auch Gewährleistung der Händler zu tragen hat.
Das ist falsch.

Zitat:
Zitat von Alufranz Beitrag anzeigen
Die sogenannte Herstellergarantie ist ja zumeist eine Garantie, die über die gesetzlich festgelegte Frist von 1/2 Jahr hinausgeht.
Das ist auch falsch. Die gesetzlich verankerte Gewährleistung erstreckt sich über einen Zeitraum von 2 Jahren. Sie deckt aber ausschließlich Mängel, die bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden haben (müssen).

Zum Schutz der Konsumenten wurde im Gesetz auch vfereinbart, dass während der ersten sechs Monate nach Kauf ein auftretender Mangel als bereits beim Kaufzeitpunkt vorhanden angenommen werden darf (der Händler darf dir aber auch das Gegenteil beweisen). Danach muss der Konsument beweisen, dass ein reklamierter Mangel schon zu diesem Zeitpunkt vorgelegen hat - und das wird ebenso schwierig wie der Nachweis des Händlers während der ersten sechs Monate. Vielleicht rührt daher dein Glaube an eine 1/2jährige Gewährleistung.
Weini ist offline   Mit Zitat antworten
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