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Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme. |
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#1 | ||
Veteran
![]() Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 300
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![]() Ich denke, dass sowohl (gesetzliche, 1/2 Jahr) Garantie wie auch Gewährleistung der Händler zu tragen hat. Denn nur er ist mein Vertragspartner.
Diesogenannte Herstellergarantie ist ja zumeist eine Garantie, die über die gesetzlich festgelegte Frist von 1/2 Jahr hinausgeht. Zitat:
Zitat:
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#2 | ||
blupp, blupp
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![]() Zitat:
http://diepresse.com/home/wirtschaf...nomist/index.do Zitat:
____________________________________
mfg ein piepser aus dem ozean |
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#3 | ||
User
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769
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![]() Zitat:
Zitat:
Zum Schutz der Konsumenten wurde im Gesetz auch vfereinbart, dass während der ersten sechs Monate nach Kauf ein auftretender Mangel als bereits beim Kaufzeitpunkt vorhanden angenommen werden darf (der Händler darf dir aber auch das Gegenteil beweisen). Danach muss der Konsument beweisen, dass ein reklamierter Mangel schon zu diesem Zeitpunkt vorgelegen hat - und das wird ebenso schwierig wie der Nachweis des Händlers während der ersten sechs Monate. Vielleicht rührt daher dein Glaube an eine 1/2jährige Gewährleistung. |
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