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Garantie und Gewährleistung
Im Zusammenhang mit den Konkursen und den daraus folgenden Abverkäufen grosser Handelsunternehmen stellt sich die Frage "und wer steht danach für die Garantie ein??". Denn im Grunde genommen ist ja nicht der Hersteller der Hardware mein Vertragspartner, sondern ein Händler, den es bald nicht mehr gibt.
http://www.rechtsfreund.at/garantie.htm Zitat:
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a.) Was ist daran neu?
b.) Ist dein kopierter Absatz, ohne Zusammenhang mehr als verwirrend. pong |
Die Garantie gibt in der Regel der Hersteller. Für die Gewährleistung ist der Händler zuständig. Wenn der Händler insolvent ist, kann er das aber auch nicht mehr erfüllen. Man kann die Forderung zwar beim Masseverwalter geltend machen, aber ob das erfolgreich ist, bezweifle ich.
Greif mal einem Nackten in die Tasche ;) |
Ich denke, dass sowohl (gesetzliche, 1/2 Jahr) Garantie wie auch Gewährleistung der Händler zu tragen hat. Denn nur er ist mein Vertragspartner.
Diesogenannte Herstellergarantie ist ja zumeist eine Garantie, die über die gesetzlich festgelegte Frist von 1/2 Jahr hinausgeht. Zitat:
Zitat:
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Zitat:
http://diepresse.com/home/wirtschaf...nomist/index.do Zitat:
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Ich habe erst vor kurzem beim Cosmos einen Samsung Bilderrahmen gekauft, der eine Macke hatte. Habe im Netz Samsung Support gesucht, welcher mich an eine Vertragswerkstätte in Brunn/a.G. verwies.
Da es nicht weit für mich ist, Gerät hingebracht, nach einer Woche repariert abgeholt. Diese Firma macht noch für Sony und andere Hersteller den Garantiedienst. Diese Firma hat meinen Bilderrahmen für Samsung repariert..... http://www.avms.at/avms/plan.php |
Zitat:
ich nehme an dir ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht eindeutig klar |
Zitat:
Mal kurz und deutlich: Gewährleistung: per Gesetz geregelt, vom Vertragspartner zu leisten. Garantie: freiwillige - im Sinne von frei definierbar in jede Richtung - Leistung, die jeder erbringen kann. (Vertragspartner, Hersteller, Dritte) pong |
Garantie ist IMMER eine freiwillige Leistung, die meist der Hersteller gibt. Zum Teil bieten die Händler auch Garantieverlängerungen an, bei denen dieser dann natürlich der Ansprechpartner ist.
Die Gewährleistung ist dagegen gesetzlich geregelt. |
Und man kann es noch zehn Mal wiederholen, aber es wird immer wieder welche geben, die es nicht kapieren wollen.
Im aktuellen Konsument beschwert sich auch eine in den Leserbriefen, weil ein Händler für eine "Herstellergarantieleistung" was verlangen wollte. Hauptsache schlechtmachen könnens, aber zuhören und denken... |
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