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Alufranz 27.02.2010 07:57

Garantie und Gewährleistung
 
Im Zusammenhang mit den Konkursen und den daraus folgenden Abverkäufen grosser Handelsunternehmen stellt sich die Frage "und wer steht danach für die Garantie ein??". Denn im Grunde genommen ist ja nicht der Hersteller der Hardware mein Vertragspartner, sondern ein Händler, den es bald nicht mehr gibt.

http://www.rechtsfreund.at/garantie.htm

Zitat:

Ob der Vertragspartner dabei den Mangel verschuldet hat oder nicht, ist unwesentlich. Der Händler leistet nämlich unabhängig vom Verschulden Gewähr dafür, dass die Ware keinen Mangel hat. Der Unternehmer kann die Gewährleistung gegenüber einem Verbraucher weder ausschließen noch wesentlich einschränken.

pong 27.02.2010 08:08

a.) Was ist daran neu?
b.) Ist dein kopierter Absatz, ohne Zusammenhang mehr als verwirrend.

pong

JetStreamer 27.02.2010 08:11

Die Garantie gibt in der Regel der Hersteller. Für die Gewährleistung ist der Händler zuständig. Wenn der Händler insolvent ist, kann er das aber auch nicht mehr erfüllen. Man kann die Forderung zwar beim Masseverwalter geltend machen, aber ob das erfolgreich ist, bezweifle ich.

Greif mal einem Nackten in die Tasche ;)

Alufranz 27.02.2010 10:46

Ich denke, dass sowohl (gesetzliche, 1/2 Jahr) Garantie wie auch Gewährleistung der Händler zu tragen hat. Denn nur er ist mein Vertragspartner.

Diesogenannte Herstellergarantie ist ja zumeist eine Garantie, die über die gesetzlich festgelegte Frist von 1/2 Jahr hinausgeht.

Zitat:

Greif mal einem Nackten in die Tasche ;)
Genau das meinte ich ..... wenn ich also beim Cosmos einen Laptop erstehe, dann fürchte ich, dass den minus 20 % der Verlust von Garantie und Gewährleistung gegenüber steht (soferne nicht eine explizite Herstellergarantie besteht).

Zitat:

Ist dein kopierter Absatz, ohne Zusammenhang mehr als verwirrend.
Nein, ist er nicht. Ich habe hier das Wort "Händler" fett hervorgehoben.

Blaues U-boot 27.02.2010 11:04

Zitat:

Zitat von Alufranz (Beitrag 2405323)
...
Genau das meinte ich ..... wenn ich also beim Cosmos einen Laptop erstehe, dann fürchte ich, dass den minus 20 % der Verlust von Garantie und Gewährleistung gegenüber steht (soferne nicht eine explizite Herstellergarantie besteht)....

nur zur info:
http://diepresse.com/home/wirtschaf...nomist/index.do

Zitat:

Die Elektro-Einkaufsgenossenschaft Red Zac hat Cosmos-Kunden heute Hilfe angeboten und offeriert den Betroffenen die Garantieabwicklung bei Problemen mit Geräten. Kunden, die ihre Geräte bei Cosmos gekauft und jetzt Schwierigkeiten haben, können sich an einen der mehr als 220 Red-Zac-Händler wenden, so Red-Zac-Geschäftsführer Alexander Klaus. Die Kunden müssen lediglich den Händlerbeleg und die Garantiekarte vorlegen. Zurückgenommen werden Geräte allerdings nicht.

Karl 27.02.2010 11:46

Ich habe erst vor kurzem beim Cosmos einen Samsung Bilderrahmen gekauft, der eine Macke hatte. Habe im Netz Samsung Support gesucht, welcher mich an eine Vertragswerkstätte in Brunn/a.G. verwies.

Da es nicht weit für mich ist, Gerät hingebracht, nach einer Woche repariert abgeholt. Diese Firma macht noch für Sony und andere Hersteller den Garantiedienst.

Diese Firma hat meinen Bilderrahmen für Samsung repariert.....
http://www.avms.at/avms/plan.php

fredf 27.02.2010 12:05

Zitat:

Zitat von Alufranz (Beitrag 2405313)
stellt sich die Frage "und wer steht danach für die Garantie ein??"

derjenige der sie gibt


ich nehme an dir ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht eindeutig klar

pong 27.02.2010 12:35

Zitat:

ich nehme an dir ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht eindeutig klar
genau DAS ist der springende Punkt.

Mal kurz und deutlich:

Gewährleistung: per Gesetz geregelt, vom Vertragspartner zu leisten.
Garantie: freiwillige - im Sinne von frei definierbar in jede Richtung - Leistung, die jeder erbringen kann. (Vertragspartner, Hersteller, Dritte)

pong

JetStreamer 27.02.2010 12:37

Garantie ist IMMER eine freiwillige Leistung, die meist der Hersteller gibt. Zum Teil bieten die Händler auch Garantieverlängerungen an, bei denen dieser dann natürlich der Ansprechpartner ist.

Die Gewährleistung ist dagegen gesetzlich geregelt.

Lowrider20 27.02.2010 12:41

Und man kann es noch zehn Mal wiederholen, aber es wird immer wieder welche geben, die es nicht kapieren wollen.

Im aktuellen Konsument beschwert sich auch eine in den Leserbriefen, weil ein Händler für eine "Herstellergarantieleistung" was verlangen wollte. Hauptsache schlechtmachen könnens, aber zuhören und denken...


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