WCM - Das österreichische Computer Magazin Forenübersicht
 

Zurück   WCM Forum > Rat & Tat > Hardware-Beratung & Erfahrungen

Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme.

Microsoft KARRIERECAMPUS

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 27.02.2010, 13:41   #1
Lowrider20
Gesperrter Benutzer
 
Registriert seit: 11.08.2002
Beiträge: 5.485


Standard

Und man kann es noch zehn Mal wiederholen, aber es wird immer wieder welche geben, die es nicht kapieren wollen.

Im aktuellen Konsument beschwert sich auch eine in den Leserbriefen, weil ein Händler für eine "Herstellergarantieleistung" was verlangen wollte. Hauptsache schlechtmachen könnens, aber zuhören und denken...
Lowrider20 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2010, 14:42   #2
Alufranz
Veteran
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 300


Standard

Zitat:
ich nehme an dir ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht eindeutig klar
Zitat:
Garantie - so ähnlich wie Gnade
Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie nicht gesetzlich geregelt. Händler bzw. Hersteller räumen Ihnen unter bestimmten Bedingungen Entgegenkommen im Reklamationsfall ein. Diese Vereinbarungen sind in aller Regel in Garantiebedingungen festgehalten, meist gibt es auch einen Garantieschein. Händler oder Hersteller bestimmen diese Bedingungen. Sie können großzügig ausgestaltet sein (und dem Konsumenten bei Reklamationen in eine günstige Lage versetzen) oder sie können so ausformuliert sein, dass Sie als Konsument in der Praxis gar nicht viel davon haben. Es kommt also ganz genau auf den Inhalt und Wortlaut der Garantieerklärung an.
Garantieleistungen müssen übrigens auch nicht kostenlos sein. Ein Grund mehr, ganz genau nachzulesen oder nachzulesen. Im Konsumentenschutzgesetz gibt es übrigens gewisse Formvorschriften für Garantien, doch davon später.
ok, zurück zum Start: Gewährleistung ist ein gesetzlich verbrieftes Recht. Gewährleistung heißt Einstehen müssen des Schuldners (des Verkäufers) für Mängel, die eine vom Gläubiger (des Käufers) angenommene Leistung im Zeitpunkt der Erbringung aufweist. Das heisst aber doch, dass mit dem Konkurs des Verkäufers klarerweise keine Gewährleistung mehr gegeben ist. Und Garantie gibt es nur, wenn jemand anderer ( Der Hersteller oder eine Garantieversicherung) mir diese Garantie schriftlich zugesichert hat.
Alufranz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2010, 00:10   #3
Weini
User
 
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769


Standard

Zitat:
Zitat von Alufranz Beitrag anzeigen
ok, zurück zum Start: Gewährleistung ist ein gesetzlich verbrieftes Recht. Gewährleistung heißt Einstehen müssen des Schuldners (des Verkäufers) für Mängel, die eine vom Gläubiger (des Käufers) angenommene Leistung im Zeitpunkt der Erbringung aufweist. Das heisst aber doch, dass mit dem Konkurs des Verkäufers klarerweise keine Gewährleistung mehr gegeben ist. Und Garantie gibt es nur, wenn jemand anderer ( Der Hersteller oder eine Garantieversicherung) mir diese Garantie schriftlich zugesichert hat.
Passt.
Weini ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2010, 09:55   #4
Alufranz
Veteran
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 300


Standard

Zitat:
Zitat von Weini Beitrag anzeigen
Passt.
Ich habe fälschlicherweise das erste halbe Jahr der Gewährleistung (wo Beweislastumkehr herrscht) als Garantie bezeichnet.

Im konkreten Fall Cosmos müsste ich mich also davon überzeugen, dass neben der gesetzlichen Gewährleistung auch noch eine ausdrücklich und schriftlich bestätigte Erklärung (Garantieurkunde) des Herstellers dem Gerät beigefügt ist.
Alufranz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2010, 16:58   #5
Baron
Der Unvergleichliche
 
Registriert seit: 18.07.2002
Ort: Wien- wo sonst?
Alter: 67
Beiträge: 10.166

Mein Computer

Standard

Auf den Punkt gebracht: Willst eine problemlose garantie kaufst nicht im Ausverkauf eines Konkurses-kriegst auch keine 20% geschnorrt.
Willst billig kaufen hast ein risiko-da kannst noch solange dran rumschraufen!
@ redZac: natürlich wollen die die kunden abstauben aber von Gratis steht da auch nix explizit dabei!
Baron ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2010, 21:03   #6
Christoph
Mod, bin gerne da
 
Benutzerbild von Christoph
 
Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646


Standard

Na jetzt ist´s mir sonnenklar!
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
Christoph ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2010, 00:02   #7
Weini
User
 
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769


Standard

Zitat:
Zitat von Alufranz Beitrag anzeigen
Im Zusammenhang mit den Konkursen und den daraus folgenden Abverkäufen grosser Handelsunternehmen stellt sich die Frage "und wer steht danach für die Garantie ein??". Denn im Grunde genommen ist ja nicht der Hersteller der Hardware mein Vertragspartner, sondern ein Händler, den es bald nicht mehr gibt.

http://www.rechtsfreund.at/garantie.htm
Da verwechsrelt jemand Gewährleistung, die nur und ausschließlich der Verkäufer zu leisten hat, mit Garantie, die ein beliebiger Garantiegeber - meist, aber nicht immer der Hersteller - geben kann. Bei Garantieansprüchen ist der Ansprechpartner der Garantiegeber, bei der Gewährleistung einzig und allein der Verkäufer.

Geht also Letzterer ein, so sind Gewährleistungsansprüche an das Salzamt zu richten, Garantieansprüche aber weiterhin an den Garantiegeber.

Meine Antwort beinhaltet nicht, dass eventuell ein Rechtsnachfolger des untergegangenen Unternehmens in die Gewährleistung eintreten kann (oder muss) und andere ganz spezielle Sonderfälle.
Weini ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2010, 11:29   #8
Baron
Der Unvergleichliche
 
Registriert seit: 18.07.2002
Ort: Wien- wo sonst?
Alter: 67
Beiträge: 10.166

Mein Computer

Standard

No risk no ersparniss- no fun!
Bin neugierig wann der erste Cosmos Gutscheine im Biete Forum zum nennwert anbietet...
Baron ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2010, 11:32   #9
Christoph
Mod, bin gerne da
 
Benutzerbild von Christoph
 
Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646


Standard

Zitat:
Zitat von Baron Beitrag anzeigen
No risk no ersparniss- no fun!
Bin neugierig wann der erste Cosmos Gutscheine im Biete Forum zum nennwert anbietet...
Noch lustiger wann der zweite Cosmos Gutscheine anbietet, oder sollte es heissen wann der Erste Cosmos Gutscheine ....?
Wieviele Cosmose gibt´s eigentlich????????
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
Christoph ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:36 Uhr.


Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO by Zoints
© 2009 FSL Verlag