![]() |
![]() |
|
![]() |
![]() |
|
Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme. |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
![]() |
#11 | ||
Veteran
![]() Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 300
|
![]() Zitat:
Zitat:
|
||
![]() |
![]() |
![]() |
#12 |
Der Unvergleichliche
![]() |
![]() Auf den Punkt gebracht: Willst eine problemlose garantie kaufst nicht im Ausverkauf eines Konkurses-kriegst auch keine 20% geschnorrt.
Willst billig kaufen hast ein risiko-da kannst noch solange dran rumschraufen! @ redZac: natürlich wollen die die kunden abstauben aber von Gratis steht da auch nix explizit dabei! |
![]() |
![]() |
![]() |
#13 |
Mod, bin gerne da
![]() Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646
|
![]() Na jetzt ist´s mir sonnenklar!
![]()
____________________________________
Liebe Grüße Christoph Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen. (Heinrich Heine) |
![]() |
![]() |
![]() |
#14 | |
User
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769
|
![]() Zitat:
Geht also Letzterer ein, so sind Gewährleistungsansprüche an das Salzamt zu richten, Garantieansprüche aber weiterhin an den Garantiegeber. Meine Antwort beinhaltet nicht, dass eventuell ein Rechtsnachfolger des untergegangenen Unternehmens in die Gewährleistung eintreten kann (oder muss) und andere ganz spezielle Sonderfälle. |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#15 | ||
User
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769
|
![]() Zitat:
Zitat:
Zum Schutz der Konsumenten wurde im Gesetz auch vfereinbart, dass während der ersten sechs Monate nach Kauf ein auftretender Mangel als bereits beim Kaufzeitpunkt vorhanden angenommen werden darf (der Händler darf dir aber auch das Gegenteil beweisen). Danach muss der Konsument beweisen, dass ein reklamierter Mangel schon zu diesem Zeitpunkt vorgelegen hat - und das wird ebenso schwierig wie der Nachweis des Händlers während der ersten sechs Monate. Vielleicht rührt daher dein Glaube an eine 1/2jährige Gewährleistung. |
||
![]() |
![]() |
![]() |
#16 | |
User
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769
|
![]() Zitat:
|
|
![]() |
![]() |
![]() |
#17 |
Veteran
![]() Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 300
|
![]() Ich habe fälschlicherweise das erste halbe Jahr der Gewährleistung (wo Beweislastumkehr herrscht) als Garantie bezeichnet.
Im konkreten Fall Cosmos müsste ich mich also davon überzeugen, dass neben der gesetzlichen Gewährleistung auch noch eine ausdrücklich und schriftlich bestätigte Erklärung (Garantieurkunde) des Herstellers dem Gerät beigefügt ist. |
![]() |
![]() |
![]() |
#18 | |
User
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769
|
![]() Zitat:
Ist natürlich mühsam, das durchzubringen, wenn die gewünschten Teile auch ganz ohne besonderen Aufwand Absatz finden. |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#19 | |
Veteran
![]() Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 300
|
![]() Zitat:
Keine Gutscheine schenken, nur Bares ist Wahres ![]() Und Konkursabverkäufe bilden jedenfalls ein unkalkulierbares Risiko für den Konsumenten. |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#20 |
Der Unvergleichliche
![]() |
![]() No risk no ersparniss- no fun!
Bin neugierig wann der erste Cosmos Gutscheine im Biete Forum zum nennwert anbietet... ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|