Zitat:
Zitat von TONI_B
Das ist ein hartnäckiges Gerücht, das immer wieder verwendet wird um Unrecht zu rechtfertigen. Nur weil einer dem anderen nicht schnell genug fährt, diesem dann eine Mitschuld zu geben, ist doch sehr vermessen!!!
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Das trifft dann zu, wenn ein anderer nicht schnell genug fährt sonder sich nicht verkehrsgerecht verhält. Meistens ist es nicht angepasste Geschwindigkeit aber im Sinne von zu langsam.
Wer kennt das nicht, wenn man einen Schleicher KM weit mit 70kmh nachzottelt, bei besten Verhältnissen und 100kmh erlaubt. Und wenn man sich da nicht in der Gewalt hat, probiert man halt ein Überholmanöver was eben nicht so 100% abgesichert ist.
Ich bin der Meinung, dass im Falle eines Unfalles, solch ein Schleicher einen Teil Mitschuld hat. Das ist so ähnlichwie ein sicht oder sonst wie verkehrsbehindert abgestelltes Fahrzeug. Da wird sehr wohl der Fahrzeughalter zur Verantwortung gezogen. Sollte es dadurch zu einem Unfall kommen.