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#3 |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 01.12.2006
Beiträge: 62
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![]() Sorry fuers Doppelposting, aber hier noch was nuetzliches:
"Sieht der Mitarbeiter einen Fernseher, der nicht in Betrieb ist, muss sich der Mitarbeiter erst zwingend davon überzeugen, dass dieses Gerät zum einen überhaupt funktioniert und (!) festzustellen, ob während des Betriebes des Gerätes TV-Empfang möglich ist. Ist dies nicht der Fall, weil kein DVB-T Empfänger (ect) vorhanden ist oder das Gerät defekt ist, dann ist dieses Gerät NICHT gebührenpflichtig, da es KEIN empfangsbereites Gerät darstellt. Sieht der Mitarbeiter einen Computer, dann muss er sich zweifelsfrei davon überzeugen, dass mit diesem Computer auch der Empfang von Radio möglich ist. Meiner Meinung ist er das nicht solange weder Hardware für analogen Radioempfang oder Hardware für TV Empfang vorhanden ist. Nach Meinung der GIS (die einen Webstream unbeeindruckt als meldepflichtig ansieht) muss der GIS-Mitarbeiter sogar Zugang zum Computer erhalten um festzustellen, dass alle nötige Software für einen Empfang eines solchen Webstreams installiert und funktionsfähig ist. Kurzum, er muss hören, dass Radio aus den Lautsprechern erklingt. Alles andere würde sonst von der Finanzbehörde bei einem Bescheid nicht als “zweifelsfrei davon überzeugt” gelten und die GIS darf von vorne beginnen." Quelle:www.giskrepanz.at
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was nicht fliegt, stuerzt auch nicht ab... |
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