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Alt 30.07.2009, 07:33   #1
argos
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Zitat Pong : Wie genau wars dort?

Der Nachbar hat den Gis-Menschen nicht reingelassen, daraufhin ist er einige Zeit später mit einem Gendarmeriebeamten dagestanden und den musste er eintreten lassen.
Meine Behauptung man MUSS den Gis-Typen[in] die Wohnung 'bitten' war falsch, aber die Amtsperson mit der er dann kommt musst Du.
Lese dazu den Artikel von Holzi, sehr aufschlussreich.

argos
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Alt 30.07.2009, 18:41   #2
fredf
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Beiträge: 4.023


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Zitat:
Zitat von argos Beitrag anzeigen
Der Nachbar hat den Gis-Menschen nicht reingelassen, daraufhin ist er einige Zeit später mit einem Gendarmeriebeamten dagestanden und den musste er eintreten lassen.
Meine Behauptung man MUSS den Gis-Typen[in] die Wohnung 'bitten' war falsch, aber die Amtsperson mit der er dann kommt musst Du.
Lese dazu den Artikel von Holzi, sehr aufschlussreich.
Entweder hat sich der Kibera nicht ausgekannt oder er hat den GIS-Menschen gut gekannt...

im Link von Holzi steht nämlich:
"Besteht der begründete Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe unrichtig ist, oder wird eine solche trotz Mahnung verweigert, so hat die GIS eine Überprüfung der Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (das ist das Magistratische Bezirksamt oder die Bezirkshauptmannschaft) zu veranlassen, deren Organe zum Betreten der betreffenden Räumlichkeiten ermächtigt sind.
Ein Betreten von Räumen ist also nur durch Organe der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig (und nicht durch Organe der GIS !), sowie auch nur bei begründetem Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe unrichtig ist oder verweigert wurde (nicht aber, wenn noch gar keine Meldung vorliegt bzw. noch keine Anfrage erfolgt ist !)."


Seit wann ist ein Gendameriebeamter ein Organ der Bezirksverwaltungsbehörde? Nein, ist er definitiv nicht und er hat definitiv nicht das Recht dazu ohne Gerichtsbescheid in die Wohnung einzudringen.
fredf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2009, 18:51   #3
Hawi
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Beiträge: 2.969


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Zu Zweitwohnsitz:
Da gibt es jetzt eine reduzierte Gebühr, da dieser nicht das ganze Jahr bewohnt wird (Minimum: 3 Monate).
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Alt 31.07.2009, 13:16   #4
barns
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Zitat:
Zitat von fredf Beitrag anzeigen
Entweder hat sich der Kibera nicht ausgekannt oder er hat den GIS-Menschen gut gekannt...

im Link von Holzi steht nämlich:
"Besteht der begründete Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe unrichtig ist, oder wird eine solche trotz Mahnung verweigert, so hat die GIS eine Überprüfung der Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (das ist das Magistratische Bezirksamt oder die Bezirkshauptmannschaft) zu veranlassen, deren Organe zum Betreten der betreffenden Räumlichkeiten ermächtigt sind.
Ein Betreten von Räumen ist also nur durch Organe der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig (und nicht durch Organe der GIS !), sowie auch nur bei begründetem Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe unrichtig ist oder verweigert wurde (nicht aber, wenn noch gar keine Meldung vorliegt bzw. noch keine Anfrage erfolgt ist !)."


Seit wann ist ein Gendameriebeamter ein Organ der Bezirksverwaltungsbehörde? Nein, ist er definitiv nicht und er hat definitiv nicht das Recht dazu ohne Gerichtsbescheid in die Wohnung einzudringen.
Natürlich ist ein Polizist (vormals auch: Gendarmeriebeamter) ein Organ der Bezirksverwaltungsbehörde.
Er versieht für diese den Exekutivdienst!

Wer's nicht glaubt: siehe § 9 Sicherheitspolizeigesetz

Ist aber interessant, dass einer diesen Blödsinn postet und es unwidersprochen hingenommen wird...
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Alt 03.08.2009, 16:39   #5
maxb
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Zitat:
Zitat von barns Beitrag anzeigen
Natürlich ist ein Polizist (vormals auch: Gendarmeriebeamter) ein Organ der Bezirksverwaltungsbehörde.
Er versieht für diese den Exekutivdienst!

Wer's nicht glaubt: siehe § 9 Sicherheitspolizeigesetz

Ist aber interessant, das einer diesen Blödsinn postet und es unwidersprochen hingenommen wird...

Mag so sein, aber das RGG verweist in diesem Zusammenhang auf das TKG und die Zuständigkeit der Fernmeldebehörde, was ja auch logisch ist bei Rundfunkempfangseinrichtungen. Das SPG ist für vieles da, aber sicher nicht um versteckte Fernseher aufzuspüren.

Zitat:
(6) Die Fernmeldebehörden sind berechtigt, Telekommunikationsanlagen, insbesondere Funkanlagen
und Endgeräte, oder deren Teile hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes
und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen und Bescheide zu überprüfen. Den Organen
der Fernmeldebüros, die sich gehörig ausweisen, ist zu diesem Zweck das Betreten der Grundstücke oder
Räume, in denen sich solche Anlagen befinden oder dies zu vermuten ist, zu gestatten. Ihnen sind alle
erforderlichen Auskünfte über die Anlagen und deren Betrieb zu geben. Bewilligungs- und Konzessionsurkunden
sind auf Verlangen vorzuweisen.
(7) Wenn es die Prüfung von Funkanlagen erfordert, sind diese auf Verlangen des Fernmeldebüros
vom Bewilligungsinhaber auf seine Kosten an dem dafür bestimmten Ort und zu dem dafür bestimmten
Zeitpunkt zur Prüfung bereitzustellen. Funkanlagen können auf Kosten des Bewilligungsinhabers auch an
Ort und Stelle geprüft werden, wenn dies wegen der Größe oder technischen Gestaltung der Anlage oder
des finanziellen Aufwandes zweckmäßig ist.
Allerdings steht im RGG nur etwas von einer sinngemäßen Anwendung des TKG, kann vielleicht dann doch wieder von der Exekutive durchgeführt werden.

Glaub' nicht, dass es in diesem Zusammenhang schon mal eine "gewaltsame" Durchsuchung gegeben hat, den nur bei Gefahr im Verzug wäre das auch gerechtfertigt. Bei einem Fernseher ist aber höchsten das eingestellte Programm gefährlich.


Letztendlich wird die Behörde ein Verwaltungsstraferverfahren einleiten und das ist dann mühsam/schlimm genug.
____________________________________

www.maxb.cc
und www.bikeandbeer.info

Geändert von maxb (03.08.2009 um 16:58 Uhr).
maxb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2009, 19:30   #6
barns
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Beiträge: 396

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Zitat:
Zitat von maxb Beitrag anzeigen
Mag so sein, aber das RGG verweist in diesem Zusammenhang auf das TKG und die Zuständigkeit der Fernmeldebehörde, was ja auch logisch ist bei Rundfunkempfangseinrichtungen. Das SPG ist für vieles da, aber sicher nicht um versteckte Fernseher aufzuspüren.
Das ist schon klar, dass da kein Zusammenhang zum SPG besteht. Ich habe lediglich in Zusammenhang mit dem Behördenaufbau und deren Organen darauf hingewiesen.
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