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Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme.

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Alt 27.07.2009, 18:45   #1
federvieh
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Registriert seit: 01.12.2006
Beiträge: 62


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Sorry fuers Doppelposting, aber hier noch was nuetzliches:

"Sieht der Mitarbeiter einen Fernseher, der nicht in Betrieb ist, muss sich der Mitarbeiter erst zwingend davon überzeugen, dass dieses Gerät zum einen überhaupt funktioniert und (!) festzustellen, ob während des Betriebes des Gerätes TV-Empfang möglich ist. Ist dies nicht der Fall, weil kein DVB-T Empfänger (ect) vorhanden ist oder das Gerät defekt ist, dann ist dieses Gerät NICHT gebührenpflichtig, da es KEIN empfangsbereites Gerät darstellt.

Sieht der Mitarbeiter einen Computer, dann muss er sich zweifelsfrei davon überzeugen, dass mit diesem Computer auch der Empfang von Radio möglich ist. Meiner Meinung ist er das nicht solange weder Hardware für analogen Radioempfang oder Hardware für TV Empfang vorhanden ist.
Nach Meinung der GIS (die einen Webstream unbeeindruckt als meldepflichtig ansieht) muss der GIS-Mitarbeiter sogar Zugang zum Computer erhalten um festzustellen, dass alle nötige Software für einen Empfang eines solchen Webstreams installiert und funktionsfähig ist.

Kurzum, er muss hören, dass Radio aus den Lautsprechern erklingt.

Alles andere würde sonst von der Finanzbehörde bei einem Bescheid nicht als “zweifelsfrei davon überzeugt” gelten und die GIS darf von vorne beginnen."

Quelle:www.giskrepanz.at
____________________________________
was nicht fliegt, stuerzt auch nicht ab...
federvieh ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.07.2009, 19:14   #2
BrittaNagel
Elite
 
Benutzerbild von BrittaNagel
 
Registriert seit: 27.12.2001
Beiträge: 1.115


Frage Danke!

Alles sehr interessant. Und ich hab geglaubt, ihr fallt alle über mich her, weil's nun mal so ist und das alle zahlen. Ich find's nämlich unverschämt teuer. Wie kann ich selbst feststellen, ob ich über den PC Radio empfangen kann?

Der Link oben "cannot be found"

Geändert von BrittaNagel (27.07.2009 um 19:24 Uhr).
BrittaNagel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2009, 20:16   #3
resterbornios
Veteran
 
Registriert seit: 15.07.2006
Beiträge: 241


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Zitat:
Zitat von federvieh Beitrag anzeigen

Kurzum, er muss hören, dass Radio aus den Lautsprechern erklingt.

Alles andere würde sonst von der Finanzbehörde bei einem Bescheid nicht als “zweifelsfrei davon überzeugt” gelten und die GIS darf von vorne beginnen."

Quelle:www.giskrepanz.at
jo und kurzum ist er gesetzlich dazu nicht berechtigt die wohnung zu betreten. im schlimmsten fall darf er sie inkl. polizei (mit vorankündigung) betreten, wo der alte computer natürlich schon entsorgt sein wird...

sprich, wer zahlt ist selber schuld
resterbornios ist offline   Mit Zitat antworten
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