Ja, leider ist das sehr schwammig gehalten.
Man müsste gewisse Erfahrungswerte zur Verfügung haben.
Woraus man ersehen kann, daß man z.b. ab 1 Monat Anspruch auf Wandlung hat.
Denn so wie es derzeit gehalten ist, bleibt der Ärger am Konsumenten hängen.
Und nicht weniger auch am Verkäufer der Waren, denn unnötige Konflikte sind für alle Beteiligten ein Problem.
Das wäre wieder mal ein sinnvolles Betätigungsfeld für die EU.
Wenn man sowas EU-weit definieren würde, dann könnten sich alle danach richten und man hätte Rechtssicherheit.
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