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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 11.02.2009, 15:15   #1
fredf
Inventar
 
Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 4.023


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Zitat:
Zitat von 3of4 Beitrag anzeigen
Hallo!
bei 2 Monaten Reparaturzeit
Bei einem Gewährleistungsfall(oft auch Garantiefall) hast du Anspruch auf Rücknahme des Gerätes und Geld (ein wenig Abzug vom Kaufpreis wegen Nutzungsdauer -3,6%/Monat kann bei Notebooks angenommen werden), denn dies ist eine unangemessen lange Zeit die du das Gerät nicht nutzen kannst.
fredf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2009, 22:38   #2
Boticelli
Senior Member
 
Registriert seit: 08.08.2006
Alter: 39
Beiträge: 143


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Auf jeden Fall mal melden und sehen was dann rauskommt, besser einmal zu viel gefragt als einmal zu wenig, und DiTech: bisher immer gut, hatte auch kaum so fehlerhafte Geräte oder Probleme wie dus beschreibst... das wundert mich ehrlich gesagt... aber naja vielleicht hängt das auch alles mit dem generellen Wertverfall zusammen, kann man eh anhand der Intel Preise gut sehen, da wollen alle nachziehen, aber je billiger alles, desto weniger Gewinn oder sogar Verlust kommt für die firma dabei rum, was sich auf lange Zeit ja auch nicht positiv auswirkt für uns.
Boticelli ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2009, 01:40   #3
The_Lord_of_Midnight
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.10.1999
Beiträge: 19.154

Mein Computer

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Zitat:
Zitat von fredf Beitrag anzeigen
Bei einem Gewährleistungsfall(oft auch Garantiefall) hast du Anspruch auf Rücknahme des Gerätes und Geld (ein wenig Abzug vom Kaufpreis wegen Nutzungsdauer -3,6%/Monat kann bei Notebooks angenommen werden), denn dies ist eine unangemessen lange Zeit die du das Gerät nicht nutzen kannst.
Diesen Anspruch hast du mit Sicherheit nicht.
Wie kommst du darauf ?
Selbstverständlich hat der Verkäufer der Ware ein Anrecht auf angemessene Reparaturversuche.
Da könntest ja beim kleinsten Fehler sofort ein neues Notebook verlangen.
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß das irgendjemand tut bzw. tun muss.

Bei der Garantie hast überhaupt keinen Anspruch, da gilt nur das was in den Garantiebedingungen steht.
Das ist nämlich eine freiwillige Leistung des Herstellers, da kannst du sicher nicht kommen und vom Hersteller irgendwas verlangen, was die nicht in den Garantiebedingungen festgelegt haben.
The_Lord_of_Midnight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2009, 14:18   #4
fredf
Inventar
 
Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 4.023


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Zitat:
Zitat von The_Lord_of_Midnight Beitrag anzeigen
Diesen Anspruch hast du mit Sicherheit nicht.
Es ist so wie von mir angeführt. Einzig eine Fristsetzung von längstens 7 Werktagen sollte man gegebenfalls noch machen, dann gibt´s keine Debatte mehr darüber ob der Kaufvertrag gewandelt werden kann oder nicht.
fredf ist offline   Mit Zitat antworten
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