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Alt 14.08.2008, 19:25   #1
LDIR
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Zitat:
Zitat von JetStreamer Beitrag anzeigen
Nein, in Österreich herrscht noch immer der Grundsatz der Verhätlnismäßigkeit. Umbringen darfst du nur in Notwehr/Nothilfe
Und der Juvelier der sich vor vier Jahren auf lauer legte und einen der Einbrecher erschoss, war das Notwehr/Nothilfe? Wohl kaum, weil er nicht in Gefahr war und die Polizei hätte rufen können. Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhoben (Tragen dafür wohl Brillianten-Ringe).
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Meine guten PCs:
ZX Spectrum: 48+,128+,+2,+2a,+3,SAM Coupé. Commodore: C64 I/II, VC20, A500 mit GVP A530 40Mhz,A2000 GVP 030/33 18MB RAM, A600HD,A1200. Atari: 130XE, 800XL, Mega STE 4MB, Mega ST4. MSX: Philips, Sony.
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