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Alt 13.08.2008, 14:39   #1
JetStreamer
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Nein, in Österreich herrscht noch immer der Grundsatz der Verhätlnismäßigkeit. Umbringen darfst du nur in Notwehr/Nothilfe
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Alt 13.08.2008, 15:40   #2
maxb
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Zitat:
Zitat von JetStreamer Beitrag anzeigen
Nein, in Österreich herrscht noch immer der Grundsatz der Verhätlnismäßigkeit. Umbringen darfst du nur in Notwehr/Nothilfe
1 Frau gegen 2 Männer, klassische Notwehrhandlung mit Schusswaffe

@Lou - war kein gewaltsames eindringen.

Ich frag mich die ganze Zeit was das für eine riesige Wohnungstüre sein muss damit 2 Männer unbemerkt hinter mir eintreten können. Bei meiner Wohnung komm' ich gar nicht mehr rein wenn 2 Männer vor der Türe stehen.

Ja, manche GIS Beschäftigte habe wohl sehr üble Methoden jemanden zu "überrumpeln".
____________________________________

www.maxb.cc
und www.bikeandbeer.info
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Alt 13.08.2008, 15:45   #3
rev.antun
Inventar
 
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Zitat:
Zitat von maxb Beitrag anzeigen
Ja, manche GIS Beschäftigte habe wohl sehr üble Methoden jemanden zu "überrumpeln".
ja ja so ist das -> guter tip
rev.antun ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2008, 18:25   #4
LDIR
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Beiträge: 1.723

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Zitat:
Zitat von JetStreamer Beitrag anzeigen
Nein, in Österreich herrscht noch immer der Grundsatz der Verhätlnismäßigkeit. Umbringen darfst du nur in Notwehr/Nothilfe
Und der Juvelier der sich vor vier Jahren auf lauer legte und einen der Einbrecher erschoss, war das Notwehr/Nothilfe? Wohl kaum, weil er nicht in Gefahr war und die Polizei hätte rufen können. Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhoben (Tragen dafür wohl Brillianten-Ringe).
____________________________________
Meine guten PCs:
ZX Spectrum: 48+,128+,+2,+2a,+3,SAM Coupé. Commodore: C64 I/II, VC20, A500 mit GVP A530 40Mhz,A2000 GVP 030/33 18MB RAM, A600HD,A1200. Atari: 130XE, 800XL, Mega STE 4MB, Mega ST4. MSX: Philips, Sony.
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