Zitat:
Zitat von Karl
Das trifft dann zu, wenn ein anderer nicht schnell genug fährt sonder sich nicht verkehrsgerecht verhält. Meistens ist es nicht angepasste Geschwindigkeit aber im Sinne von zu langsam.
Wer kennt das nicht, wenn man einen Schleicher KM weit mit 70kmh nachzottelt, bei besten Verhältnissen und 100kmh erlaubt. Und wenn man sich da nicht in der Gewalt hat, probiert man halt ein Überholmanöver was eben nicht so 100% abgesichert ist.
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Zugegebenermaßen kenne ich diese Situationen auch und ärgere mich durchaus auch über zu langsam fahrende Fahrzeuge. Trotzdem kann und darf es mMn nicht sein, dass man daraus ein Recht ableiten könnte, dass der andere mitschuld ist. Wie du schreibst:"..nicht 100% abgesichert"==>eigenes Fehlverhalten! Dem Nebel, dem Glatteis, der schlechten Sicht kannst du auch keine Mitschuld geben, wenn du etwas machst, das in so einer Situation "nicht 100%" abgesichert ist