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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 19.03.2006
Beiträge: 59
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![]() Hallo zusammen,
ich habe mitbekommen, dass man auf keine Links zu illegalen Angeboten TV-Serien unter einem Direkten Downloadlink Downloaden kann. Also ohne zb. Emule, etc.... Ist dies legal? Soweit ich weiß, ist ja nur das verbreiten, von geschützem Material verboten? Der Webspace, welche die Daten zum Download anbietet ist: http://filestore.to Legal oder Illegal? Danke für eure Infos. Gruß Benny Geändert von enjoy2 (09.10.2010 um 16:34 Uhr). |
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#2 |
Inventar
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![]() Na dreimal darfst raten...
pong
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\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug Nicht klicken! Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten Verplattet |
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#3 |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 19.03.2006
Beiträge: 59
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![]() Danke für deine "gscheite" Antwort.
Wenn nichts brauchbares zum Thema hast, wäre nichts zu schreiben einfach mal die beste Lösung gewesen.... |
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#4 |
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![]() 1. bitte beachte die Forumsregeln: keine Links zu illegalen Angeboten
2. solange derjenige, der die Urheberrechte inne hat, diese nicht zum Download bereit stellt, ist es imho nicht legal, auch wenn der Herunterladen an sich zumindest in Österreich nicht verboten ist, bitte mich korrigieren, wenn ich falsch liege
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EnJoy * Kl. Anleitung, welche Infos bei Problemen benötigt werden * was ich nicht weiß, weiß Google bzw. vorm Posten Listen to Bart * BITTE, füttert keine Trolle, siehe auch Definition bzw. Merkbefreiung - Verordnung * Wie man Fragen richtig stellt |
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#5 |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 19.03.2006
Beiträge: 59
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![]() @enjoy ich möchte niemanden zum illegalen Downloaden verleiten, ich wollte nur aufschluss haben.
Dann würde ich mich sozusagen aber als Downloader nicht strafbar machen oder? Was bringt dies den dem Provider des Webspaces noch? Er bekommt von mir ja, weder Geld noch "Austauschware", wie bei da Tauschbörsen, wo man selbst auch Uploaden muss. Gruß Benny |
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#6 |
der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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![]() [quote=VodkaCity;2430355Dann würde ich mich sozusagen aber als Downloader nicht strafbar machen oder?
[/quote] der download von urheberchtlich geschützen material ist in österreich nur dann illegal wenn man davon ausgehen muss das der ders hochgeladen hat sich das material illegal beschafft hat (zb. film vor kinostart). Alles was im tv läuft oder auf dvd erhältlich ist kannst bei uns legal runterladen, nur hochladen darfst es nicht. alles natürlich afaik!
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Greetings LouCypher |
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#7 | |
Elite
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![]() Zitat:
keiner darfs hochladen, daher muß der download von jeder seite, die nicht dem urheber gehört, zwangsläufig illegal sein. versteh ich dich richtig? weil wenn ja, bin wohl wenig glaubwürdig, zu behaupten, ich wußte nicht, daß die quelle illegal ist. |
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#8 | |
Elite
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![]() Zitat:
aber: der download von rechtlich geschütztem inhalt macht dich prinzipiell immer strafbar. im unterschied zu deutschland liegt aber nach gelesenen berichten in diversen zeitschriften folgender sachverhalt vor. damit jemand dich strafrechtlich verfolgen kann, muß er wissen, wer du bist. damit er das weiß, muß er deine ip mit deiner person verbinden. das darf in österreich nur per gerichtsbeschluß passieren. dieser ergeht aber nur unter der bedingung, daß der mögliche strafrahmen 12 monate oder länger beträgt. im falle der nicht gewerbsmäßigen verletzung des urheberrechts beträgt der strafrahmen aber nur 6 monate. daher ist die erhebung deiner nutzerdaten in österreich einfach nicht legal. zu diesem absatz 3 ergänzungen: - all diese dinge sind in den vergangenen monaten in zeitschriften veröffentlicht worden, und nicht das ergebnis meiner persönlichen recherche. - ich will hier keinen auffordern zum download, auch will ich keinem einen freibrief dafür ausstellen - der download an sich wird dadurch nicht weniger falsch oder weniger strafbar. mein tipp: wenn du fernsehserien haben willst: entweder warten, bis sie billiger werden, oder bei ebay zuschlagen. |
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#9 | |
Newbie
![]() Registriert seit: 13.10.2010
Beiträge: 2
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![]() Zitat:
natürlich gilt das nicht immer und es gibt viele ausnahmesituationen und so weiter.. schon klar... wollte nur mal anmerken, dass man sich nicht automatisch strafbar macht, sobald man rechtlich geschütze werke downloadet. (vom upload sprech ich hier jetzt gar nicht, es sollte allgemein bekannt sein, dass sich dabei viele urheberr. probleme auftun) achso hier noch der link zum gesetztestext: § 42 UrhG |
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#10 | |
Elite
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![]() Zitat:
und perverser weise gilt das ja nur dann, wenn ich keinen gültigen kopierschutz umgehe. dieses gesetz ist zwar wesentlich jünger, aber auch vorhanden. außerdem ist die sache mit der privat- und sicherheitskopie ja auch mit eine grundlage für die viel zitierte leerkassetten abgabe. |
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