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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#81 |
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Gesperrt
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Zur Höhe:
http://www.studienbeihilfe.bmbwk.gv....eihilfe.html#H Höhe der Studienbeihilfe Die Höhe der monatlichen Studienbeihilfe wird wie folgt berechnet: monatliche Studienbeihilfe = jährliche Höchststudienbeihilfe - Verminderungen Die Auszahlung erfolgt zwölf mal im Studienjahr. Da Beträge unter 15 Euro (ca. S 205.-- pro Monat) monatlich nicht ausbezahlt werden, liegt die niedrigste monatliche Studienbeihilfe bei 15 Euro (ca. S 205.-- pro Monat). Monatliche Höchststudienbeihilfen für a) Studierende, die am Studienort wohnen müssen, weil die tägliche Fahrt vom Wohnsitz der Eltern zum Studienort und zurück zeitlich nicht zumutbar ist Euro 606,-- (ca. S 8.339,--) b) Studierende, deren Eltern verstorben sind Euro 606,-- (ca. S 8.339,--) c) Studierende, die sich vor der ersten Zuerkennung einer Studienbeihilfe wenigstens 4 Jahre durch eigene Einkünfte zur Gänze selbst erhalten haben (siehe auch Info 2) Euro 606,-- (ca. S 8.339,--) d) verheiratete Studierende oder Studierende mit Kind Euro 606,-- (ca. S 8.339,--) e) Studierende, für die keine der oben genannten Voraussetzungen zutrifft Euro 424,-- (ca. S 5.834,--) Für behinderte Studierende gibt es einen Zuschlag, der sich nach der Art und dem Grad der Behinderung richtet. Näheres ist in einer Verordnung geregelt (siehe Info 7). Studierenden, die zur Pflege und Erziehung eines Kindes gesetzlich verpflichtet sind, gebührt ein Zuschlag von monatlich 44 Euro (ca. S 605,--). Verminderungen * um den 5.814 Euro (ca. S 80.000,- ) übersteigenden Betrag des Jahreseinkommens des/der Studierenden (Zumutbare Eigenleistung des/der Studierenden). (siehe auch Info 1) * um die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern und der Ehegatten der/des Studierenden. * um den Jahresbetrag der Familienbeihilfe. Bei Studierenden über 26 Jahre (im Falle der Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes oder der Geburt eines Kindes, über 27 Jahre) wird dieser Betrag nicht abgezogen. |
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#82 |
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zum thema man kriegt die studiengebühren nicht zurück:
Studienzuschuss Der Studienzuschuss refundiert den Studienbeitrag. Er gebührt allen StudienbeihilfenbezieherInnen und wird gemeinsam mit der Studienbeihilfe beantragt. Betonung liegt auf ALLEN. |
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#83 |
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Gesperrt
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irgendwo auf diesen seiten habe ich noch aufgeschnappt, das im letzten jahr in etwa 50.000 leute einen antrag auf studienbeihilfe gestellt haben, wovon 80% bewilligt wurden. ich finde das jetzt leider nicht mehr, aber werde es posten, wenn ich noch was finde.
zumindest hört sich das überhaupt nicht so an, als ob es peanuts wären. da sind wir weit davon entfernt. und von den 10% sind wir auch weit entfernt. wieviele studenten hatten wir eigentlich im letzten jahr ? |
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#84 |
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nugent
![]() Registriert seit: 28.08.2001
Beiträge: 2.500
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also wenn das mit den 80% stimmt, sollten die studiengebühren abgeschafft werden, denn von den 30% die da überbleiben, verschwinden dann 150% in verwaltungskosten, so wie bei der ambulanzgebühr. sprich, kostet mehr als es einbringt ...
und die höchststudienbeihilfe kriegen sowieso nur sehr wenige. der durchschnitt wird bei 200-300 € liegen. ich schau mal auf statistik.at ...
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kill it & grill it |
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