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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#71 |
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Hero
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jeder der noch an diese Regierungskindermärchen wie "Der Staat kann sich keine Pensionen leisten" oder "aufgrund der demographischen Verhältnisse ist das Umlageverfahren unbrauchbar geworden" soll den Artikel aus dem gestrigen Standard lesen, der auch hier zu finden ist: Zum Artikel; danach eher rechts unten auf "Eine kleine Pensionenmythologie" klicken und dann nocheinmal.
Nach Lektüre des Artikels ist diese "Pensionsreformdebatte" wohl ein für alle mal beendet! Dimitris |
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#72 | |
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Gesperrt
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Zitat:
wie kommst du auf die schwachsinnige idee, daß die studiengebühren, die reiche zahlen, arme leute, die sie *NICHT* bezahlen davon abhalten könnte, zu studieren ? bei solchen argumenten kann jeder klardenkende mensch erkennen, daß es dir nur um (oppositions) parteipolitik geht. oder wenn es dir nicht um oppositionspolitik geht, muss ich dir unterstellen, daß du z.b. das system der studiengebühren überhaupt nicht verstanden hast. |
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#73 | |
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Zitat:
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#74 |
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Gesperrt
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so, jetzt habe ich den beitrag gefunden, unter album.
na, eine ärgere fear, uncertainty and desinformation kampagne kann man sich fast gar nicht vorstellen ! alleine schon die schwachsinnige behauptung, unsere einkommen würden sich in den nächsten jahren verdoppeln ist derartig weltfremd, daß sie stark nach einem realitätsfernen linken klingt. (nein, damit behaupte ich nicht, daß ALLE linken realitätsfern sind, aber es gibt doch einige, die am mond leben) haben diese leute eigentlich nicht begriffen, daß wir gerade einen massiven einschnitt in unsere erfolgsverwöhnte wachstumsgeselltschaft akzeptieren müssen ? haben die noch nichts vom aktuellen trend und von der schwerstwiegenden konkurrenz durch billiglohnländer gehört ? von den dort nicht vorhandenen umwelt- und sozialstandards ? wie lautet die antwort des standard auf diese brennende frage für unsere zukunft ? mit hemmungslosem "hurra, wir werden die verchwendungssucht der vorigen generation noch bei weitem übertreffen", werden wir sicher keine zukunft haben. |
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#75 | |
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Senior Member
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Zitat:
ad 2.) Nein hab' ich nicht. Soll mir das zu einer Pension verhelfen weil mehr Kinder auf die Welt kommen, die dann meine Pension zahlen? Was ist denn mit den Frauen die die Kinder kriegen? Wird ihnen die Kindererziehungszeit irgendwie angerechnet (ein bisschen glaube ich, aber wohl kaum genug für eine Pension von der man leben kann) - oder sind sie davon abhängig, dass sich jemand um sie kümmert? ad 3.) Ich bin froh, dass ich kein Politiker bin und darauf keine Antwort wissen muß. ad 4.) Es ist für (normal verdienende) Eltern mit Sicherheit eine finanzielle Belastung wenn sie studierende Kinder unterstützen. Da muß man nicht besonders arm und unterstützungswürdig sein. Es ist schon ein Unterschied ob ein Kind eine Lehre macht und mit 18 finanziell auf eigenen Beinen steht, oder ob es ein Studium anfängt und nur ein bisschen was dazuverdienen kann. Da kann so eine Studiengebür schon der Tropfen auf den heißen Stein sein! Allerdings: kombiniert mit einen vernünftigen Stipendiensystem könnte ich mir Studiengebühren auch vorstellen. Auf jeden Fall kann man Geld nur für eine entsprechende Leistung verlangen.
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Der Hund denkt:\"Sie lieben mich, sie füttern mich, sie kümmern sich um mich. Sie müssen Götter sein!\" Die Katze denkt:\"Sie lieben mich, sie füttern mich, sie kümmern sich um mich. Ich muss ein Gott sein!\" Jabber-ID: hexe@cargal.org |
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#76 |
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Gesperrt
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Ich glaub du hast es immer noch nicht verstanden. Sozial Bedürftige bezahlen keine Studiengebühren. Wie um alles in der Welt kann dann eine Studiengebühr eben diese vom Studieren abhalten, wenn sie sie gar nicht zahlen müssen ?
Zum Thema Stipendium: http://www.help.gv.at Das "Normalstipendium" dürfte in etwa bei 600 Euro monatlich sein, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe. Soweit ich gelesen habe, ist das höchstmögliche Stipendium 1000 Euro. |
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#77 |
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Senior Member
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Hi,
da mußte ich natürlich jetzt nachschauen wie viel es wirklich ist... (ich wußte es nämlilch auch nicht) Naja, die Höchststudienbeihilfe sind € 424,- monatlich. Wenn man Vollwaise ist, oder am Studienort wohnen muß (weil man nicht von den Eltern aus pendeln kann) oder vorher mindestens 4 Jahre für sich selbst gesorgt hat , oder selbst Kinder hat (und ein paar Kriteien gibt es noch). Dann kann man maximal € 606,- im Monat bekommen. Dazu muß man dann aber aufpassen dass man nebenbei nicht zu viel verdient, sonst ist sie ganz schnell wieder weg, die Beihilfe. Ich habe jetzt leider auf die Schnelle nicht rausgefunden wie viele Prozent der Studenten eine Beihilfe bekommen. Ich glaube aber mich zu erinnern, dass es um die 10% sind. Man muß nämlich ziemlich bedürftig sein um da was zu kriegen und dadurch in weiterer Folge auch von der Studiengebühr befreit zu werden. Wie hoch die Durchschnittliche Beihilfe ist habe ich auch nicht gefunden. Ich glaube nicht, dass es den Studenten "hinten reingeschoben" wird, ehrlichgesagt . sg brigh
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Der Hund denkt:\"Sie lieben mich, sie füttern mich, sie kümmern sich um mich. Sie müssen Götter sein!\" Die Katze denkt:\"Sie lieben mich, sie füttern mich, sie kümmern sich um mich. Ich muss ein Gott sein!\" Jabber-ID: hexe@cargal.org |
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#78 | |
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Senatorin
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Zitat:
oder auch nicht.
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Ich bin zwar nicht getauft, dafür aber geimpft __________________ Wenn es stimmt, dass Not die Mutter der Erfindung ist, dann ist mit Sicherheit Unvernunft die Großmutter der Verzweiflung __________________ If you can\'t dazzle \'em with brilliance, baffle \'em with bullshit. |
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#79 | |
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Aussteiger
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Zitat:
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#80 |
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Gesperrt
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ich hab meine informationen von da:
http://www.help.gv.at/16/Seite.160000-17431.html Beihilfen und Unterstützungen Studienbeihilfe Studienbeihilfe Auf staatliche Studienbeihilfe besteht ein Rechtsanspruch. Zielgruppe: * österreichische StaatsbürgerInnen * EWR-BürgerInnen (unter bestimmten Voraussetzungen) * AusländerInnen, die in Österreich mit zumindest einem Elternteil für fünf Jahre einkommensteuerpflichtig waren * Konventionsflüchtlinge Voraussetzungen: * soziale Bedürftigkeit o Bestimmungsgrößen dafür sind Einkünfte und Familienstand des/der Studierenden, seine/ihrer Eltern und seiner Ehegattin bzw. ihres Ehegatten. * günstiger Studienerfolg o ist für einzelne Studienrichtungen unterschiedlich, muss nach zwei Semestern jedenfalls vorgelegt werden * Beginn des Studiums vor Vollendung des 30. Lebensjahres o Ausnahme: SelbsterhalterIn bis max. 35. Lebensjahr * kein abgeschlossenes Studium bzw. kein Abschluss einer gleichwertigen Ausbildung o Ausnahme: Doktoratsstudium, wenn es innerhalb von 12 Monaten nach dem Diplomstudium aufgenommen wird * höchstens zwei Studienwechsel nach maximal zwei Semestern einer Studienrichtung * Einhaltung der im Studienförderungsgesetz (StudFG) vorgesehenen Studienzeiten o d.h. grundsätzlich: gesetzliche Studienzeit plus ein Toleranzsemester pro Abschnitt usw. usf. so wie es manche leute formulieren, hört es sich so an, als ob bei der studienbeihilfe eine willkür der behörde vorherrschen würde. wenn man bedenkt, daß auf studienbeihilfe ein rechtsanspruch besteht, kann das sicher nicht so sein. das kann nur heißen, daß in österreich sehr viele leute doch (zumindest einen gewissen) wohlstand genießen. und das kann doch nichts negatives sein, oder ? |
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