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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 11.05.2016, 18:26   #1
Satan_666
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Von einer Ausstattungspflicht neu zuzulassender Autos lese ich in dem Wikipedia-Artikel nichts (oder ich habs ÜBERlesen).

Ich denke, das wird so auch nicht möglich sein, da ja das Fahren mit Licht am Tag nicht in allen Ländern innerhalb der EU vorgeschrieben ist. In Österreich gibt es ja diese Regel seit 1.1.2008 nicht mehr, also ist es hierzulande auch nicht notwendig, dass neue Autos damit ausgestattet sein müssen.
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
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Alt 11.05.2016, 19:20   #2
FendiMan
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Unter Rechtsvorschriften ist das in dem Artikel angeführt:

Nach der Richtlinie 2008/89/EG der Kommission vom 24. September 2008 zur Änderung der Richtlinie 76/756/EWG des Rates und zur Anpassung an die UN/ECE-Regelung Nr. 48 müssen ab 7. Februar 2011 alle neuen Fahrzeugtypen und neu in Verkehr kommende Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit vier Rädern und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) (M1) und Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t (N1) in der Europäischen Union mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, um eine Betriebserlaubnis oder eine europäische Typgenehmigung (ECE-Homologation) zu bekommen. Ab 7. Februar 2012 gilt die Pflicht zur Ausstattung mit Tagfahrleuchten für alle neuen Fahrzeugmodelle einschließlich Busse und Leichtlastkraftwagen, später geändert mit Beginn ab August 2012.[3]
____________________________________
Gruß
FendiMan

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Alt 14.05.2016, 14:27   #3
Burschi
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mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein

Aber muss man es auch eingeschaltet haben bzw darf man es abstellen (egal wie)? Von Benützung steht da nix.
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Alt 14.05.2016, 18:39   #4
lowrider82
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"TagFAHRleuchten"
Ja, die müssen bei Inbetriebnahme des Fahrzeuges leuchten, wenn es die Typgenehmigung schon vorschreibt.
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Zitat:
Die einzige Konstante im Universum ist die Veränderung.
Heraklit von Ephesus
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Alt 14.05.2016, 18:41   #5
Satan_666
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Zitat:
Zitat von lowrider82 Beitrag anzeigen
"TagFAHRleuchten"
Ja, die müssen bei Inbetriebnahme des Fahrzeuges leuchten, wenn es die Typgenehmigung schon vorschreibt.
Siehe meinen vorigen Post: Muss nicht. Bei Einschalten der Standlichter darf das Tagfahrlicht ausgehen, auch wenn der Motor läuft.
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Alt 14.05.2016, 19:28   #6
lowrider82
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Schon richtig. Verstand die Frage eher, daß das Fahrzeug im Betrieb völlig lichtlos gemacht werden soll.

Der größte Fehler der ganzen Tagfahrlichtgeschichte: keine verpflichtend mitleuchtenden Rücklichter. Sah man die vergangenen Tage ausreichend im Regen.
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Zitat:
Die einzige Konstante im Universum ist die Veränderung.
Heraklit von Ephesus
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Alt 14.05.2016, 20:04   #7
Satan_666
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Zitat:
Zitat von lowrider82 Beitrag anzeigen
Der größte Fehler der ganzen Tagfahrlichtgeschichte: keine verpflichtend mitleuchtenden Rücklichter. Sah man die vergangenen Tage ausreichend im Regen.
Naja, das Tagfahrlicht wurde ja eingeführt, damit einem der Entgegenkommende besser sehen kann (ich kann nach wie vor mir entgegen kommende Autos auch auf mehreren Kilometern noch erkennen, auch wenn die kein Licht eingeschaltet haben - aber das hatten wir schon mal durch). Deswegen konnte man ja ersatzweise das Abblendlicht einschalten oder eben ein eigenes Tagfahrlicht, bei dem dann trotzdem alle anderen Lamperln ausgeschaltet sind.

Das Problem sehe ich eher bei all den Idioten, die zu gedankenverloren (oder unwissend) hinter dem Steuer sitzen. Und das beschränkt sich ja nicht nur auf jene, die mit dem Tagfahrlicht bei schlechter Sicht unterwegs (Regen, Schnee, Nebel, Tunnel, Garagen, ...) - das sind genauso die Idioten, die irgendwann vor allem im Herbst und Winter die Nebelschlussleuchte einschalten und dann tagelang vergessen, sie wieder auszuschalten. Bei mir gäbe es für solche Verstöße zumindest einen Punkt in der Kartei - und dem das zu oft passiert, darf einfach zur Nachschulung. Und bevor so jemand ein zweites Mal zur Nachschulung käme, wird ihm auf Dauer der Führerschein weggenommen, da mir so jemand nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet scheint.
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Alt 14.05.2016, 20:53   #8
Burschi
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Zitat:
Zitat von lowrider82 Beitrag anzeigen
Schon richtig. Verstand die Frage eher, daß das Fahrzeug im Betrieb völlig lichtlos gemacht werden soll.
Ob das wirklich so ist, dass irgendein Licht leuchten muss, scheint mir aus der Verordnung nicht hervorzugehen. Aber ich werd mal beim Arbö oder dem anderen Verein anfragen.
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