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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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Von einer Ausstattungspflicht neu zuzulassender Autos lese ich in dem Wikipedia-Artikel nichts (oder ich habs ÜBERlesen).
Ich denke, das wird so auch nicht möglich sein, da ja das Fahren mit Licht am Tag nicht in allen Ländern innerhalb der EU vorgeschrieben ist. In Österreich gibt es ja diese Regel seit 1.1.2008 nicht mehr, also ist es hierzulande auch nicht notwendig, dass neue Autos damit ausgestattet sein müssen.
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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#2 |
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Hochauflösend
![]() Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641
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Unter Rechtsvorschriften ist das in dem Artikel angeführt:
Nach der Richtlinie 2008/89/EG der Kommission vom 24. September 2008 zur Änderung der Richtlinie 76/756/EWG des Rates und zur Anpassung an die UN/ECE-Regelung Nr. 48 müssen ab 7. Februar 2011 alle neuen Fahrzeugtypen und neu in Verkehr kommende Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit vier Rädern und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) (M1) und Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t (N1) in der Europäischen Union mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, um eine Betriebserlaubnis oder eine europäische Typgenehmigung (ECE-Homologation) zu bekommen. Ab 7. Februar 2012 gilt die Pflicht zur Ausstattung mit Tagfahrleuchten für alle neuen Fahrzeugmodelle einschließlich Busse und Leichtlastkraftwagen, später geändert mit Beginn ab August 2012.[3]
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Gruß FendiMan Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt! |
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#3 |
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Master
![]() Registriert seit: 18.10.2002
Beiträge: 729
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mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein
Aber muss man es auch eingeschaltet haben bzw darf man es abstellen (egal wie)? Von Benützung steht da nix. |
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#4 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 17.05.2014
Ort: Mechiko
Alter: 11
Beiträge: 2.036
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"TagFAHRleuchten"
![]() Ja, die müssen bei Inbetriebnahme des Fahrzeuges leuchten, wenn es die Typgenehmigung schon vorschreibt.
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Zitat:
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#5 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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Siehe meinen vorigen Post: Muss nicht. Bei Einschalten der Standlichter darf das Tagfahrlicht ausgehen, auch wenn der Motor läuft.
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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#6 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 17.05.2014
Ort: Mechiko
Alter: 11
Beiträge: 2.036
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Schon richtig. Verstand die Frage eher, daß das Fahrzeug im Betrieb völlig lichtlos gemacht werden soll.
Der größte Fehler der ganzen Tagfahrlichtgeschichte: keine verpflichtend mitleuchtenden Rücklichter. Sah man die vergangenen Tage ausreichend im Regen.
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Zitat:
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#7 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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Zitat:
Das Problem sehe ich eher bei all den Idioten, die zu gedankenverloren (oder unwissend) hinter dem Steuer sitzen. Und das beschränkt sich ja nicht nur auf jene, die mit dem Tagfahrlicht bei schlechter Sicht unterwegs (Regen, Schnee, Nebel, Tunnel, Garagen, ...) - das sind genauso die Idioten, die irgendwann vor allem im Herbst und Winter die Nebelschlussleuchte einschalten und dann tagelang vergessen, sie wieder auszuschalten. Bei mir gäbe es für solche Verstöße zumindest einen Punkt in der Kartei - und dem das zu oft passiert, darf einfach zur Nachschulung. Und bevor so jemand ein zweites Mal zur Nachschulung käme, wird ihm auf Dauer der Führerschein weggenommen, da mir so jemand nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet scheint.
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#8 |
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Master
![]() Registriert seit: 18.10.2002
Beiträge: 729
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Ob das wirklich so ist, dass irgendein Licht leuchten muss, scheint mir aus der Verordnung nicht hervorzugehen. Aber ich werd mal beim Arbö oder dem anderen Verein anfragen.
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