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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 08.10.2013, 21:04   #1
TMG_deleted
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Klar spielt der Preis und die Verfügbarkeit/Qualität der genutzten Dienste eine übergeordnete Rolle.

Hätten wir Mitte der 90er, würde ich dir zustimmen Satan, aber in der zweiten Hälfte 2013 kann sich jeder informieren, der nur will. Angefangen von den Eigentümern der Banken und wen man mit seinem einfachen Gehaltskonto auch schon mitfinanziert, wäre vielleicht ganz interessant zu wissen. Die Einlagensicherung ist genauso für die Fisch, wie man es von der Bankenaufsicht behaupten könnte.

Übrigens kann man im Falle des Falles auch als "kleiner" Bankkunde von der EU richtig zu Kasse gebeten werden. Hier gilt nämlich nicht nur das aktuell auf dem Konto vorhandene Geld als Grundlage, sondern auch der komplette Verfügungsrahmen. Könnte ebenfalls ein Auswahlkriterium sein.
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Alt 09.10.2013, 18:04   #2
FendiMan
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Zitat:
Zitat von TMG Beitrag anzeigen
Übrigens kann man im Falle des Falles auch als "kleiner" Bankkunde von der EU richtig zu Kasse gebeten werden. Hier gilt nämlich nicht nur das aktuell auf dem Konto vorhandene Geld als Grundlage, sondern auch der komplette Verfügungsrahmen.
Wo hast du das her?
Das habe ich noch nie gehört.
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Alt 09.10.2013, 18:35   #3
TMG_deleted
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War im Juni, Juli, August in der internationalen Presse (nicht Die Presse) zu lesen. Interviews von EU Vertretern, deren Beratern und Ökonomen. Ist doch der selbe Lug und Trug wie mit der "Reichensteuer", gleich von welcher politischen Kraft. Alle dafür, weil ja nur gegen die Reichen, wenn man selber keiner ist. So geht es jetzt gegen die Konten ab etwa 100K Euro. Alle dafür, weil ja keiner 100K am Konto hat, siehe kostenloses "kleines" Gehaltskonto. Aber keiner denkt daran, dass es nicht so viele Konten gibt, bei denen 100K zu holen ist. Also wird ggf. auch jedes andere Konto geplündert. Von ganz Wichten war auch zu lesen, "man überlege" auch die Verfügungsrahmen zu "plündern", weil einige ja so klug sein könnten und ihr Geld ins EU-Ausland überweisen oder noch schnell auszahlen lassen. Keiner denkt aber daran, dass auch die "kleinen" Konten einen Verfügungsrahmen haben und auch hier durchgegriffen werden kann, wie gesagt, einen Beschluss entfernt. Wie üblich in der EU, werden wir ja nicht gefragt, weil die Antwort den Euro-/Bürokraten nicht gefallen würde. Logisch, würdest du dafür stimmen, dass die EU (Bankenrettung) dein schwer verdientes Geld angreifen darf?
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Alt 09.10.2013, 19:51   #4
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Zitat:
Zitat von TMG Beitrag anzeigen
Von ganz Wichten war auch zu lesen, "man überlege" auch die Verfügungsrahmen zu "plündern"
Das hört sich ja ganz anders an.
Nichts von
Zitat:
Zitat von TMG Beitrag anzeigen
Übrigens kann man im Falle des Falles auch als "kleiner" Bankkunde von der EU richtig zu Kasse gebeten werden. Hier gilt nämlich nicht nur das aktuell auf dem Konto vorhandene Geld als Grundlage, sondern auch der komplette Verfügungsrahmen.
sondern nur ein blödes Gerede von irgendwem, das zufällig den Weg in die Nachrichten gefunden hat.
Typisch Sommerloch....
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Alt 09.10.2013, 20:11   #5
TMG_deleted
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Das wurde beschlossen und kann in den Archiven der EU sogar online in deutsch nachgelesen werden. Zumindest das Durchgriffsrecht auf Konten und Verfügungsrahmen um die 100K Euro. Ich lese schließlich nicht die Krone, sondern ernsthafte Blätter, ich weiß nur die Namen nicht mehr auswendig, aber du kannst ja glauben was du willst.

Aber ist schon gut, ist halt WCM.at Reden wir lieber über Dinge, die hier nicht nur vielleicht Zwei verstehen.
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Alt 09.10.2013, 20:30   #6
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Du schreibst zuerst von einer Überlegung, und ein paar Beiträge später ist es auf einmal beschlossen.
Du bist nicht glaubwürdig, solange du keine Quelle angibst.

Und schön, das du dich für so intelligent hältst. Das ist dann zumindest schon einer....
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Alt 09.10.2013, 21:06   #7
TMG_deleted
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Beschlossen sind die 100K, Überlegung war auf die "kleinen" Konten im Krisenfall ebenfalls zugreifen zu wollen bzw. aus Geldmangel zu müssen. Weil die Journalisten nachgefragt hatten und Zweifel angemeldet, weil eben der Großteil unter 100K ist.

Aber dafür gibt es wie oben erwähnt auf WCM keine Gesprächsgrundlage. Menschen die davon noch nie etwas gehört haben, bleiben am Ende über. So spielt das Leben. Informieren!
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Alt 10.10.2013, 17:06   #8
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Na ja, ein paar haben wir ja noch, siehe Tuvok oder TMG.




Zitat:
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Du kannst also die Website http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm nicht richtig bedienen?
Seit wann werden unverbindliche Gespräche in einem Amtsblatt veröffentlicht?
Zitat:
Zitat von TMG Beitrag anzeigen
Von ganz Wichten war auch zu lesen, "man überlege" auch die Verfügungsrahmen zu "plündern"
Du machst dich lächerlich.
Es ist schon erstaunlich, wie du die Frage, die ich gestellt habe, so konsequent nicht beantwortest.
Dabei interessiert mich nur, ob es einen Beschluss, das auf den Überziehungsrahmen zugegriffen werden kann, gibt.

Aber das zeigt halt nur, das du ein Verfolgter bist, der überall eine Verschwörung wittert.
Also, wenn du nur durch nicht beweisbare Behauptungen argumentieren kannst, dann lass es.
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