Zitat:
Zitat von Thiersee
ich möchte eine andere Überlegung für den TE auf die Waagschale werfen:
Dir ist es klar, daß der Anschlußinhaber auch für rechtliche Belange und "Mist" (will keine Unterstellung sein!) verantwortlich ist, die die andere Hälfte betreffen?
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Den Punkt kann man nicht dick genug unterstreichen. Angenommen, der Anschluss gerät in den Verdacht, dass etwas Unrechtmäßiges damit passiert (Kinderpornografie, ....) ... willst Du für die zweite Haushälfte die Hand ins Feuer legen?
Btwy - bei mir geht WLAN ins untere Stockwerk aufs Smartphone gar nicht und mit dem Notebook nur mit bescheidener Geschwindigkeit. Ich würde meinen, dass 2 Haushälften mit
einem WLAN AP nicht optimal versorgt sind.
LG