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Alt 09.05.2011, 13:54   #1
Karl99
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Wenn aus einem deutschen Rechtsspruch eine EU-Richtlinie konstruiert wird, dann wird´s aber auch für uns schon spannend!

Aber so wie ich das lese, stellt sich für mich auch eine weitere Frage:
Wer hat einen Vertrag zu einem Anbieter? Der Kunde oder der, sagen wir mal, Entsperrshop?! Bedeutet sohin, dass seitens des Anbieters nur der Kunde aufgrund der Vertragsmäßigkeit angeklagt werden kann, ob der Entsperrshop die Handy entsperrt, was ja auch wieder einer Dienstleistung gleichkommt, muss dem Anbieter schlicht und einfach wurscht sein! Wenn ein Handy NACH dem Ablauf der Frist egal auf welche Art auch immer entsperrt wird, dann entspricht dies nämlich KEINEM Rechtsbruch - dass das Körberlgeld durch die überhöhten Abgeltungskosten seitens des Anbieters dem verloren gehen, alleine darum geht es! Hier könnte man aber auch wiederum meinen, dass dies einem gewissen rechtlich bedenklichen Zustand darstellt. Ursprünglich war das Entsperren nach Ablauf der Frist kostenlos, danach plötzlich (als die Betreiber den BRaten rochen) stark und unverhältnismäßig kostenpflichtig - wo sind hier unsere Konsumentenschützer???
Karl99 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.05.2011, 14:28   #2
barns
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Zitat:
Zitat von Karl99 Beitrag anzeigen
Wenn aus einem deutschen Rechtsspruch eine EU-Richtlinie konstruiert wird, dann wird´s aber auch für uns schon spannend!

Aber so wie ich das lese, stellt sich für mich auch eine weitere Frage:
Wer hat einen Vertrag zu einem Anbieter? Der Kunde oder der, sagen wir mal, Entsperrshop?! Bedeutet sohin, dass seitens des Anbieters nur der Kunde aufgrund der Vertragsmäßigkeit angeklagt werden kann, ob der Entsperrshop die Handy entsperrt, was ja auch wieder einer Dienstleistung gleichkommt, muss dem Anbieter schlicht und einfach wurscht sein! Wenn ein Handy NACH dem Ablauf der Frist egal auf welche Art auch immer entsperrt wird, dann entspricht dies nämlich KEINEM Rechtsbruch - dass das Körberlgeld durch die überhöhten Abgeltungskosten seitens des Anbieters dem verloren gehen, alleine darum geht es! Hier könnte man aber auch wiederum meinen, dass dies einem gewissen rechtlich bedenklichen Zustand darstellt. Ursprünglich war das Entsperren nach Ablauf der Frist kostenlos, danach plötzlich (als die Betreiber den BRaten rochen) stark und unverhältnismäßig kostenpflichtig - wo sind hier unsere Konsumentenschützer???
Völlig egal wer hier einen Vertrag mit wem hat. Es geht um die Datenveränderung an sich. Jener der sie durchführt ist strafbar.
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Alt 09.05.2011, 18:05   #3
steelrat
may the force be with you
 
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Beiträge: 2.344

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Zitat:
Zitat von barns Beitrag anzeigen
Völlig egal wer hier einen Vertrag mit wem hat. Es geht um die Datenveränderung an sich. Jener der sie durchführt ist strafbar.

finde ich als Aussage so ind er FORM nicht haltbar!
Denn wenn ich mir z.B ein Netbook kaufe mit einem OS drauf und dass dann durch ein Ubuntu odgl ersetze mach ich mich noch ned strafbar...

und wenn ich ein HANDY KAUFE, mich an den Vertrag halte und den auch ZAHLE, dann kanns ned strafbar sein, wenn ich das Gerät in irgendeiner Form der Verschrottung zuführe... dazu gehört auch das Bricken beim Entsperren...

oder darf ich mit MEINEM Gerät nicht machen was ich will?!
____________________________________
i have a very bad feeling about this...
steelrat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.05.2011, 16:57   #4
FranzK
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Zitat:
Zitat von steelrat Beitrag anzeigen
finde ich als Aussage so ind er FORM nicht haltbar!
Denn wenn ich mir z.B ein Netbook kaufe mit einem OS drauf und dass dann durch ein Ubuntu odgl ersetze mach ich mich noch ned strafbar...
...
Nein. Das Netbook ist nicht gegen die Installation eines anderen Betriebssystem gesichert. Daher ist das kein brauchbarer Vergleich.

____________________________________
Ciao
FranzK ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2011, 07:49   #5
cub
Veteran
 
Registriert seit: 07.08.2001
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Soweit ich das verstanden habe wäre ein gewerbsmäßiges Entsperren der Handys legal wenn der Vertrag ausgelaufen ist oder?
Wird durch das Entsperren Hard- oder Software verändert?
cub ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2011, 20:43   #6
FranzK
Inventar
 
Registriert seit: 23.03.2000
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Zitat:
Zitat von cub Beitrag anzeigen
Soweit ich das verstanden habe wäre ein gewerbsmäßiges Entsperren der Handys legal wenn der Vertrag ausgelaufen ist oder?
Wird durch das Entsperren Hard- oder Software verändert?
1. Ja

2. Auch ja, aber es werden wohl nur Flash-Speicherinhalte geändert.

____________________________________
Ciao
FranzK ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.05.2011, 21:22   #7
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Zitat:
Zitat von Karl99 Beitrag anzeigen
Wenn aus einem deutschen Rechtsspruch eine EU-Richtlinie konstruiert wird, dann wird´s aber auch für uns schon spannend!

Ursprünglich war das Entsperren nach Ablauf der Frist kostenlos, danach plötzlich (als die Betreiber den BRaten rochen) stark und unverhältnismäßig kostenpflichtig - wo sind hier unsere Konsumentenschützer???
Das ist eher unwahrscheinlich, die EU und ihre "Wissenden" brauchen keine Unterstützung von deutschen Gerichten

Da ist immer die Frage, was steht konkret im Vertrag?
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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Alt 09.05.2011, 22:31   #8
barns
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Steelrat: siehe Baron's Antwort.
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