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| Handy & Mobiltelefonie Alles über Handys, Handy-Games, Handy-Provider, GSM, UMTS - egal ob Android oder iOS - usw. |
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#1 |
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Veteran
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Beiträge: 444
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Wenn aus einem deutschen Rechtsspruch eine EU-Richtlinie konstruiert wird, dann wird´s aber auch für uns schon spannend!
Aber so wie ich das lese, stellt sich für mich auch eine weitere Frage: Wer hat einen Vertrag zu einem Anbieter? Der Kunde oder der, sagen wir mal, Entsperrshop?! Bedeutet sohin, dass seitens des Anbieters nur der Kunde aufgrund der Vertragsmäßigkeit angeklagt werden kann, ob der Entsperrshop die Handy entsperrt, was ja auch wieder einer Dienstleistung gleichkommt, muss dem Anbieter schlicht und einfach wurscht sein! Wenn ein Handy NACH dem Ablauf der Frist egal auf welche Art auch immer entsperrt wird, dann entspricht dies nämlich KEINEM Rechtsbruch - dass das Körberlgeld durch die überhöhten Abgeltungskosten seitens des Anbieters dem verloren gehen, alleine darum geht es! Hier könnte man aber auch wiederum meinen, dass dies einem gewissen rechtlich bedenklichen Zustand darstellt. Ursprünglich war das Entsperren nach Ablauf der Frist kostenlos, danach plötzlich (als die Betreiber den BRaten rochen) stark und unverhältnismäßig kostenpflichtig - wo sind hier unsere Konsumentenschützer??? |
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#2 | |
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Veteran
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Zitat:
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#3 | |
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may the force be with you
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Zitat:
finde ich als Aussage so ind er FORM nicht haltbar! Denn wenn ich mir z.B ein Netbook kaufe mit einem OS drauf und dass dann durch ein Ubuntu odgl ersetze mach ich mich noch ned strafbar... und wenn ich ein HANDY KAUFE, mich an den Vertrag halte und den auch ZAHLE, dann kanns ned strafbar sein, wenn ich das Gerät in irgendeiner Form der Verschrottung zuführe... dazu gehört auch das Bricken beim Entsperren... oder darf ich mit MEINEM Gerät nicht machen was ich will?!
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i have a very bad feeling about this... |
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#4 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 23.03.2000
Ort: Graz
Alter: 71
Beiträge: 3.567
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Zitat:
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Ciao |
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#5 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 07.08.2001
Beiträge: 205
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Soweit ich das verstanden habe wäre ein gewerbsmäßiges Entsperren der Handys legal wenn der Vertrag ausgelaufen ist oder?
Wird durch das Entsperren Hard- oder Software verändert? |
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#6 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 23.03.2000
Ort: Graz
Alter: 71
Beiträge: 3.567
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Zitat:
2. Auch ja, aber es werden wohl nur Flash-Speicherinhalte geändert. ![]()
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Ciao |
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#7 | |
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Mod, bin gerne da
![]() Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646
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Zitat:
![]() Da ist immer die Frage, was steht konkret im Vertrag?
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Liebe Grüße Christoph Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen. (Heinrich Heine) |
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#8 |
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Veteran
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Steelrat: siehe Baron's Antwort.
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