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| Handy & Mobiltelefonie Alles über Handys, Handy-Games, Handy-Provider, GSM, UMTS - egal ob Android oder iOS - usw. |
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#1 | |
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may the force be with you
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Zitat:
finde ich als Aussage so ind er FORM nicht haltbar! Denn wenn ich mir z.B ein Netbook kaufe mit einem OS drauf und dass dann durch ein Ubuntu odgl ersetze mach ich mich noch ned strafbar... und wenn ich ein HANDY KAUFE, mich an den Vertrag halte und den auch ZAHLE, dann kanns ned strafbar sein, wenn ich das Gerät in irgendeiner Form der Verschrottung zuführe... dazu gehört auch das Bricken beim Entsperren... oder darf ich mit MEINEM Gerät nicht machen was ich will?!
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i have a very bad feeling about this... |
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#2 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 23.03.2000
Ort: Graz
Alter: 71
Beiträge: 3.567
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Zitat:
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Ciao |
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#3 | |
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Mod, bin gerne da
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Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646
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Zitat:
![]() Da ist immer die Frage, was steht konkret im Vertrag?
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Liebe Grüße Christoph Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen. (Heinrich Heine) |
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#4 |
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Veteran
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Steelrat: siehe Baron's Antwort.
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#5 |
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Der Unvergleichliche
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Nicht solange der Vertrag noch nicht ausgelaufen ist-danach ists eine andere Geschichte!
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#6 |
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may the force be with you
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ähm... nein! das glaub ich einfach nicht!
ich kaufe ein Handy zu vergünstigten Konditionen, dass dann auch MIR gehört... solange ich den Vertrag auch zahle, kann es dem Betreiber wurscht sein ob ich meine Freiminuten/SMS/GB verprasse oder die SIM in der LADE verstaubt. das Grundentgelt für den Vertrag bekommt er ja; was ich mit der Hardware mache, die ja MIR gehört kann dem absolut BANANE sein. Abgesehen davon, dass ich vlt Garantie und Gewährleistungsanspruch verliere wenn das DING echt mal was hat...
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i have a very bad feeling about this... |
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#7 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 23.03.2000
Ort: Graz
Alter: 71
Beiträge: 3.567
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Zitat:
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Ciao |
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#8 |
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Aussteiger
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das problem ist halt, dass hier nicht die hardware verändert wird, sondern die betriebssoftware ...
und da steht der mobilfunk-betreiber auf dem standpunkt, dass beim entsperren die für ihn angepaßte betriebssoftware (=branding) auf dem gerät durch ausnutzung diverser lücken oder schwachstellen widerrechtlich verändert wird ... darum rate ich allen: finger weg von gebrandeten geräten ... es ist dabei zumeist nicht nur eine festlegung auf den provider vorgegeben, sondern auch mit weiteren einschränkungen zu rechnen (zB. weglassen diverser funktionen der "standard-betriebssoftware") ...
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#9 |
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Veteran
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Beiträge: 444
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Was NACH Ablauf einer Bindungsfrist mit dem Gerät passiert, ist durch die Bindungsfrist eindeutig geregelt: Das Gerät ist frei! Daher kann NACH Ablauf der Bindungsfrist mit dem Gerät gemacht werden, was jeder will - das ist rechtlich einwandfrei!
Das Problem zudem ist, dass der Wert des Gerätes nach wenigen Jahren (Bindungsfrist gerne 2 Jahre) buchhaltärisch, und genau genommen auch wertmäßig, sehr weit abgeschrieben ist. Mit anderen Worten bedeutet dies, eine Zusatzaufwertung des Kaufpreises nach der Abschreibung! Wer noch weiter grübeln möchte: Ist das Handy beim Kauf eigentlich dann mein Eigentum? Eher nein, wenn ich die Bindungsfrist betrachte. Was ist aber nach Beendigung der Bindungsfrist - ist da das Handy dann mein Eigentum? Wer jetzt meint, auch hier nicht, den frage ich: Wann geht das Handy eigentlich in den Eigentumsbesitz über? Und vorallem: Warum ist die Besitzübergabe überhaupt kostenpflichtig? Die ganzen Einstellungen nimmt der Provider auf eine andere Art vor, sodass die Voreinstellungen auf den gesperrten Handy<s nicht wirklich ein Argument sind. Mit anderen Worten: Es ist egal, ob ich ein freies oder ein gesimlocktes Handy kaufe, die Einstellungen krieg ich sowieso vom Provider. In meinen Augen gehört die automatisch fortlaufende Simlocksperre NACH Bindungsfrist aufgehoben, weil sie eigentlich eine Form der "Besitzstörung" darstellt! Der Vertrag wurde eingehalten und dennoch ist die Sperre aufrecht - nur nach Bezahlung wird diese aufgehoben. Genau um das geht es eigentlich! Und es stellt sich auch die Frage, wer eigentlich der Schuldioge wäre: Der Auftraggeber und der "Macher" - nachg Beendigung der Bindungsfrist ist das rechtlich gesehen keiner von beiden! Nach Beendigung der Bindungsfrist, und hier wiederhole ich mich absichtlich, geht das Gerät in das Eigentum über und jeder kann mit dem Gerät machen, was er will - dass dies den Providern nicht gefällt, ist klar - genauso wie es rechtlich eindeutig ist und daher nach Beendigung der Bindungsfrist alles was sich da noch weiter in den AGB´s als Bindung nennt, sittenbwidrig ist und gelöscht gehört! |
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#10 |
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Inventar
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das ist sowas von crank
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