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#11 |
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SYS64738
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#12 |
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Veteran
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Ich bin grundsätzlich ja auch der Meinung von Steelrat, dass jeder für sein eigenes Handeln selbst verantwortlich ist und sich informieren sollte bzw. sein Smartphone soweit im Griff haben sollte, dass solche Rechnungen nicht zustande kommen.
Aber: der Verdacht des Sachwucher ist nicht von der Hand zu weisen, da die verrechneten Kosten ja tatsächlich in krassem Mißverhältnis zur erbrachten Leistung stehen. Zudem wird vom Netzbetreiber der Leichtsinn, der Mangel an Urteilsvermögen oder die Unerfahrenheit mancher Kunden sehr wohl in Kauf genommen. Anders gesagt: der Netzbetreiber spekuliert damit, dass es ein paar Dumme gibt, die die überhöhten Tarife bezahlen. Und da viele, das tun, soferne es nicht um tausende Euro geht, geht die Rechnung auch auf. So ganz von der Hand zu weisen sind die Ermittlungen also für mich nicht, obwohl ich wie gesagt auch der Meinung bin, dass grundsätzlich jeder selbst verantwortlich sein sollte. Dies ist lediglich eine ganz nüchterne Betrachtungsweise aufgrund der Gesetzeslage. Man darf gespannt sein, wie die Sache ausgeht. |
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#13 |
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may the force be with you
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So! und wieder muss ich dem etwas entgegenhalten...
@pc.net: Ausnahmen Der Verkürzte kann den Vertrag nicht anfechten,
und ich war oft genug bei Anmeldungen zugegen um genau diesen "bewussten Leichtsinn" zu beobachten! und dass das MB keine 6€ wert ist, das weiss vorher JEDER, trotzdem entscheiden sich die Kunden für das Paket um 10€ statt um das um 16€ und haben statt unlimitiert eben nur 1GB frei.. und um noch eine gesetzliche Grundlage zu "zitieren": Unwissen schützt vor Strafe nicht.. Und auch wenn man diesem Kunden dann erklärt, dass er sich für 6Euro aufführen kann wie er will und runterladen am Handy was geht, ist dieser Aufpreis vielen nix wert und es wird "darauf gepfiffen" und glaub mir, als Betreiber willst du keine Kunden durch Unwissenheit "reinlegen" sondern hast interesse an einem Kunden bei dem alles geht, der keine Beschwerden hat und hochzufrieden mit seinem Produkt ist! Denn dieser Kunde zahlt auch... was nutzt es, wenn der Kunde theoretisch mit zig 1000en €iern in der Kreide steht, die der Betreiber, Einspruch sei Dank sowieso NIE zu sehen bekommt! Schlimmer noch, das macht mehr kosten durch das Verfahren als sonst was... Da aber Geil Geiz ist... (oder so) wird halt immer das niedrigste Datenpaket genommen, oder gar keines... Und was das falsch eingerichtete Smartphone angeht... zeig mir mal ein Android, dass bei in Betriebnahme keine GMAIL Adresse anlegen will.. und auch hier kommt der HINWEIS, dass da Gebühren beim Betreiber anfallen! und auch hier klickt wieder jeder brav auf JA..
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i have a very bad feeling about this... |
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#14 |
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Aussteiger
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steelrat, es geht dzt. aber konkret um die extreme diskrepanz zw. einkaufspreis und verkaufspreis der übertragenen daten ... wenn ein mobilfunkbetreiber 8 GB datentransfer weit unter 10 euro einkauft und dem kunden dafür 25.000 euro in rechnung stellt, dann wage ich schon den begriff wucher dafür in den raum zu stellen
...dass es beratungsresistente kunden gibt, ist uns allen klar ... aber gerade bei dieser klientel würde ich lieber einen kunden nicht haben wollen oder mich als anbieter mehrfach absichern (ganz eindeutige formulare mit maximal 3 sätzen, die genau möglichst eindeutig auf die sachlage hinweisen, unterzeichnen lassen) ... das soll jetzt nicht bedeuten, dass ich mir us-amerikanische verhältnisse wünsche ... aber das problem ist halt, dass üblicherweise der "große konzern" bei jedweder auseinandersetzung der stärkere ist und eine auseinandersetzung finanziell aus der portokasse bestritten wird, während die kunden finanziell schwächer ausgestattet sind und daher zumeist bei kleineren beträgen gar nicht erst den rechtlichen weg einschlagen ... mir ist das übrigens auch schon so gegangen: mir wurden von BOB gebühren für die sms-empfangsbestätigung während roaming über Vodafone DE verrechnet, obwohl ich - aus kenntnis über die kostenpflicht von sms-bestätigungen - diese definitiv deaktiviert habe (und auch keine empfangsbestätigung zugestellt bekommen habe) ... BOB lehnte meinen rechnungseinspruch ab ... wegen 20 cent (5 x 4 cent), für die ich aber definitiv nicht verantworlich zeichne, den juristischen weg einzuschlagen ist mir aber jedenfalls das risiko nicht wert ... aber ich schweife ab ...
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. Geändert von pc.net (31.03.2011 um 17:35 Uhr). |
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#15 | |
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Veteran
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Zitat:
Ob das der Fall ist, wird das Gericht klären. Das werden wir hier nicht ganz hinbekommen. |
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#16 |
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may the force be with you
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ja aber was sollen wir machen, wenn der Kunde das "grosse" Paket zu teuer findet, und wir drauf hinweisen?
Ihn zwingen? nein! also nimmt der Kunde diese Diskrepanz zur Kenntnis um sich vermeintlich 6€ zu sparen... ich bin MA und hab selber einen nicht grad billigen Tarif, wo alle Pauschalen drauf sind die gehen... Drosselung bei Überschreitung aber keine Nachverrechnung... zahl ich halt 12€ mehr als ich brauch, aber wenn echt was ist, bin ich fein raus... Und wenn wir noch so sehr drauf hinweisen, dass 1GB rasch mal um ist, wissen es immer welche besser die meinen, dass 1GB eine Datenmenge darstellt die sie in 3 Leben nicht erreichen.. und wenn ein Kunde dann schon die Warn SMS bekommt, er überschreitet, die ServiceLine kontaktiert, ihm dort schon gesagt wird er ist drüber, und er dann mehrfach wieder auf Entsperrung im Roamingfall besteht, dann soll er mmn auch zahlen... und wenn er nun nur sagen wir 1000€ zahlt... wird ihm immer noch zuviel sein... einfach weil er generell sein UNRECHT nicht einsieht und auch mir kein Fall bekannt wäre, wo ein Betreiber so eine Forderung dann auch zur GÄNZE durchgesetzt hat..
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i have a very bad feeling about this... |
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#17 |
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Veteran
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Ich kann deine Argumentation durchaus nachvollziehen. Wie gesagt, man darf auf den Ausgang gespannt sein.
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#18 |
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Hero
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Beiträge: 958
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hmmm
bei 1) "falsche beratung des unsachkundigen kunden bzw. falsche konfiguration des verkauften endgeräts. " fällt mir eins ein: wenn der unsachkundige kunde allerdings nicht weiss, was er will, und wie er er tun will/wird/kann, ist eine fachgerchte beratung ein ding der unmöglichkeit. der einzige sinnvolle schutz könnte die besachwalterung der menschheit sein... zur falschen konfiguration des endgeräts muss gesagt werden, dass tausende kunden KEINE derart hohe rechnung haben......
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Wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluß vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, fressen wir die Vegetarier... |
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#19 |
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Veteran
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Mag sein. Ist jedoch völlig gleichgültig.
Es geht um die Diskrepanz der Kosten die für eine pauschale Datenmenge anfallen und jenen Kosten die ohne Flatrate verrechnet werden. |
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#20 | |
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User
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769
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Zitat:
Schon mal über ältere Menschen nachgedacht, die den Kontakt zur Außenwelt nicht verlieren wollen, aber weder ihr Handy vollständig beherrschen nocht die Tarife durchblicken? Da wird beim "Postberater" eingekauft - Handy und Tarif. Und dann wird telefoniert. Jeder falsche Knopfdruck wird zur Gefahr. Meine Mutter ist 82 Jahre alt und kann auch ihre Mobilbox nicht abhören (hab ihr die, als ich unlängst drauf gekommen bin, abgedreht, weil auch das konnte sie nicht selbst. Bei einer Tarifschweinerei habe ich mich mit A1 auseinandersetzen müssen - und mir selbst sehr schwer getan. Fehler können also relativ leicht passieren, die Folgen dürften niemals solche Ausmaße erreichen. |
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