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Alt 31.03.2011, 14:40   #15
steelrat
may the force be with you
 
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Alter: 45
Beiträge: 2.344

Mein Computer

Standard

So! und wieder muss ich dem etwas entgegenhalten...

@pc.net:
Ausnahmen

Der Verkürzte kann den Vertrag nicht anfechten,
  • wenn ihm der wahre Wert bekannt war (§ 935 ABGB)
Soll heissen, es liegt ja beim Betreiber auch auf, was es kostet und die meisten Kunden argumentieren dann ja mit: "nein so viel DatenVolumen brauch ich ja nicht! da reicht das kleinere Paket aus..!"
und ich war oft genug bei Anmeldungen zugegen um genau diesen "bewussten Leichtsinn" zu beobachten! und dass das MB keine 6€ wert ist, das weiss vorher JEDER, trotzdem entscheiden sich die Kunden für das Paket um 10€ statt um das um 16€ und haben statt unlimitiert eben nur 1GB frei..

und um noch eine gesetzliche Grundlage zu "zitieren": Unwissen schützt vor Strafe nicht..

Und auch wenn man diesem Kunden dann erklärt, dass er sich für 6Euro aufführen kann wie er will und runterladen am Handy was geht, ist dieser Aufpreis vielen nix wert und es wird "darauf gepfiffen" und glaub mir, als Betreiber willst du keine Kunden durch Unwissenheit "reinlegen" sondern hast interesse an einem Kunden bei dem alles geht, der keine Beschwerden hat und hochzufrieden mit seinem Produkt ist! Denn dieser Kunde zahlt auch...

was nutzt es, wenn der Kunde theoretisch mit zig 1000en €iern in der Kreide steht, die der Betreiber, Einspruch sei Dank sowieso NIE zu sehen bekommt!
Schlimmer noch, das macht mehr kosten durch das Verfahren als sonst was...

Da aber Geil Geiz ist... (oder so) wird halt immer das niedrigste Datenpaket genommen, oder gar keines...

Und was das falsch eingerichtete Smartphone angeht... zeig mir mal ein Android, dass bei in Betriebnahme keine GMAIL Adresse anlegen will.. und auch hier kommt der HINWEIS, dass da Gebühren beim Betreiber anfallen! und auch hier klickt wieder jeder brav auf JA..
____________________________________
i have a very bad feeling about this...
steelrat ist offline  
 


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