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Alt 22.06.2010, 11:19   #9
Quintus14
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Zitat:
Zitat von CaptainSangria Beitrag anzeigen
Blöde Frage - aber wie funktioniert dieses Sonderkündigungsrecht?
Wenn z.B. der Handybetreiber seinerseits ein Rundschreiben los lässt, dass sich irgend etwas in den AGB ("Kleingedrucktes") ab xx.xx.20xx zu Deinen Ungunsten ändert, so hast Du das Recht, diese - quasi nachträgliche Veränderung Deines Vertrages - nicht anzuerkennen und damit zu kündigen.

Üblicherweise steht halt in der Aussendung, dass wenn Du Dich NICHT bis zum Soundsovielten rührst, dass Du damit die neuen Bedingungen automatisch akzeptierst. Es reicht also ein fristgerechtes Schreiben, "Ich bin mit der Änderung xxxx nicht einverstanden, ich kündige per...".

Quintus
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