WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Mobile Computing (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=6)
-   -   T-Mobile AGB Änderung per 1.6.2010 (bzw. per 24.7.2010 für Bestandskunden) (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=239463)

pc.net 19.06.2010 16:05

T-Mobile AGB Änderung per 1.6.2010 (bzw. per 24.7.2010 für Bestandskunden)
 
T-Mobile hat ab 1.6.2010 neue AGB:
http://www.t-mobile.at/privat/service_hilfe/_agb.html

Die wichtigsten Änderungen (lt. Vermerk auf der aktuellen Rechnung):
Zitat:

  • Die Kündigungsfrist wurde geändert und die Taktung auf 60/60 vereinheitlicht.
  • Weiters wurden neue Einmalentgelte eingeführt. Dazu gehören der Umweltbeitrag, die Mahnkosten, das Mahnstopp-Entgelt und das Entgelt für die Zuweisung von Zahlscheinen.
  • Erhöht wurden die Einmalentgelte unter anderem für folgende Leistungen: Rufnummernänderung, Erstellung Kontoübersicht und die Rechnungskopie.
  • Die Roamingpreise außerhalb der EU wurden erhöht.

Die Kündigungsfrist beträgt nunmehr 3 Monate (bisher 8 Wochen).

Also wer noch Vertragslaufzeit hat und jetzt den Betreiber wechseln will, sollte die Möglichkeit Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen in Betracht ziehen.

pc.net 19.06.2010 16:10

Ich habe meinen recht alten und für mich IMHO doch recht günstigen Vertrag im Mai (noch zu den alten AGB) verlängert und mit Flamingo-Vorschuss das Endgerät um ca. 30 Euro günstiger bekommen. Wenn ich jetzt das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehme, muss ich da was draufzahlen?

IMHO nein, da ich ja zum Zeitpunkt der VVL nichts von den kommenden neuen AGB wissen konnte (bzt. tatsächlich wußte) und konnte daher diesen Umstand nicht abwägen.

Baron 19.06.2010 16:59

Heben die noch immer Zahlscheinetgelt ein ?
Wäre auch ungesetztlich!
Siehe:steht beim Vki-einfach googeln-link funzt irgendwie nicht!:(


pc.net 19.06.2010 17:06

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2419024)
Heben die noch immer Zahlscheinetgelt ein ?
Wäre auch ungesetztlich!
Siehe:steht beim Vki-einfach googeln-link funzt irgendwie nicht!:(


nein, die heben kein zahlscheinentgelt ein. es werden lediglich 20 euro für manuelle bearbeitung in rechnung gestellt, wenn diese aufgrund der mangelnden angaben auf dem zahlschein notwendig wird:
Zitat:

8.4. Zahlscheinzuweisung
Wenn Sie bei der Bezahlung mit Zahlschein keinen oder einen unzureichenden Verwendungszweck angeben, können wir für den Aufwand bei der Zuweisung der Zahlung das Bearbeitungsentgelt verrechnen.

Baron 19.06.2010 17:11

Zitat:

Zitat von pc.net (Beitrag 2419027)
nein, die heben kein zahlscheinentgelt ein. es werden lediglich 20 euro für manuelle bearbeitung in rechnung gestellt, wenn diese aufgrund der mangelnden angaben auf dem zahlschein notwendig wird:

na imho die nächste linke 20 €!!

Quintus14 19.06.2010 17:36

Taktung 60/60 - das ist Aufrundung auf die nächste volle Minute, d.h. eine Verbindung von 2 Minuten und 5 Sekunden wird mit vollen 3 Minuten abgerechnet. Ich find's eine Frechheit.

Hätte ich ein T-Mobile-Phon so würde ich jetzt die Gelegenheit nutzen, den Vertrag kündigen und bei der Konkurrenz als Erstkunde anfangen.

pc.net 19.06.2010 23:37

das problem ist ja, dass die konkurrenz nicht wirklich anders vorgeht ...

wir im gelobten mobilfunkt-schlaraffenland österreich müssen uns auch schön langsam darauf einstellen, dass die tarife und gebühren und zusatzleistungen teurer werden ...

Philipp 20.06.2010 00:50

Den "Umweltbeitrag" für die Papierrechnung finde ich schon ziemlich frech.

Andererseits bin ich sonst eigentlich mit T-Mobile zufrieden:
2000 Minuten in alle Netzte der EU, Schweiz, Liechtenstein und Norwegen, danach 1000 Minuten zu T-Mobile, 1000 SMS, 3GB Transfer um €24.50/Monat :ja:. Ok, €1.50 für Visual Voicemail kommt noch dazu, aber ist schon komfortabler als die normale Sprachbox ;)

Quintus14 20.06.2010 08:55

Zitat:

Zitat von Philipp (Beitrag 2419064)
2000 Minuten in alle Netzte der EU, Schweiz, Liechtenstein und Norwegen, danach 1000 Minuten zu T-Mobile, 1000 SMS, 3GB Transfer um €24.50/Monat :ja:. Ok, ...

Als Erstkunde oder als Altkunde?

Bei A1 wirst nämlich als Altkunde abgestraft - da darfst nämlich 35,- anstatt den 25,- mit denen überall geworben wird, für 1000/1000/1GB bezahlen.

Weini 20.06.2010 09:10

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2419030)
na imho die nächste linke 20 €!!

Das mag mit dem Zusatz "imho" vielleicht zutreffen, ist aber schon weltfremd.

Wenn du deinen Zahlschein, für den es keine Gebühr gibt, so ausfüllst, dass eine Zuweisung zu deinem Kundenkonto nur mit zusätzlichem Aufwand manuell möglich ist, so hast du gefälligst die Kosten zu tragen (das sind - ich erinnere mich nur an ähnliche Fälle bei ebay-Zahlungen - in den seltensten Fällen weniger als 20 Minuten Arbeit).

Warum sollen andere Kunden für deine Schlamperei/Faulheit/Blödheit zahlen? Denn bezahlt muss diese Arbeit letztendlich werden, das dürfte auch dir klar sein.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:11 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag