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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 09.03.2010, 22:37   #1
Bernd0815
Master
 
Registriert seit: 15.11.2000
Beiträge: 656

Mein Computer

Standard Parken vor eigner Hauseinfahrt

Hallo!

Vielleicht weis ja jemand von euch Bescheid.
Ich habe vor meiner eigenen Hauseinfahrt (nicht benützt) geparkt. Der Eigentümer hat die Polizei geholt und diese Hat mir ein nettes Zettelchen am Auto hinterlassen. 30 min Später war es mit dem Eigentümer geklärt das ich es war - und er meinte das es eh nur eine Abmahnung sei und er es nicht weiterverfolgen wird.

Nun habe ich von der MA67 eine Anonymverfügung erhalten. Habe ich eine Chance dagegen etwas zu machen. Ich hab natürlich dort angerufen nur der Bearbeiter hat gleich abgewunken und mir nur erzählt nach welchem Paragraphen ich dort nicht hätte stehen dürfen.

Kennt sich da jemand aus?
____________________________________
Augen zu und DURCH!
Bernd0815 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2010, 22:47   #2
Karl
Stammgast
 
Registriert seit: 13.09.1999
Ort: 2601 Mar.Theresia Sdlg.
Beiträge: 11.093

Mein Computer

Standard

Wenn du auf Privatgrund gestanden bist so war das Besitzstörung. Und der Eigentümer hat dich angezeigt.

Wenn es eine öffentliche Verkehrsfläche war, der Platz vor der Einfahrt gehört nämlich nicht dir, musst du Strafe zahlen. Auch wenn du die eigene Einfahrt verstellst.
____________________________________
M.f.G. Karl
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Alt 09.03.2010, 23:24   #3
Bernd0815
Master
 
Registriert seit: 15.11.2000
Beiträge: 656

Mein Computer

Standard

Hab ich mir fast gedacht.
Blöde Geschichte.
____________________________________
Augen zu und DURCH!
Bernd0815 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2010, 06:18   #4
Lowrider20
Gesperrter Benutzer
 
Registriert seit: 11.08.2002
Beiträge: 5.485


Standard

Bist beim Öamtc oder hast nen Rechtschutz? Dann laß die von einem Anwalt bzw. von der Öamtc-Rechtsabteilung beraten.
Lowrider20 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2010, 11:04   #5
FearoftheDark
Böhser Onkel
 
Benutzerbild von FearoftheDark
 
Registriert seit: 21.10.2003
Alter: 40
Beiträge: 773


Standard

da gibts nur eines.. rüber zu dem penner und eins auf die fresse!..
____________________________________
Ein leerer Bauch
ein wilder Blick
das Herz verhärtet
den Kopf im Strick
ein Tag wie jeder andere
ohne Liebe ohne Glück
ein Schritt nach vorne
zwei zurück


Die Angst vor Schlimmerem
treibt dich voran
denn alles was du sahst
von Anfang an - waren
kleine Tragödien
von Liebe und Tod
von Armut und Elend
von Sehnsucht und Not
FearoftheDark ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2010, 22:16   #6
Christoph
Mod, bin gerne da
 
Benutzerbild von Christoph
 
Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646


Standard

Zitat:
Ich habe vor meiner eigenen Hauseinfahrt (nicht benützt) geparkt.
Der Eigentümer hat die Polizei geholt ...
Das paßt was nicht zusammen, wenn das Haus, vor dessen Einfahrt Du parktest, einen anderen Eigentümer hat, kann es irgendwie nicht Deine "eigene Hauseinfahrt" sein, sonst wärst Du der Eigentümer. Oder verstehe ich da was falsch?
Zitat:
wenn man sein Auto vor einer Hauseinfahrt so parkt, dass deren Benützung für den Eigentümer unmöglich wird;
Siehe http://www.oeamtc.at/a1080501/
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
Christoph ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2010, 00:11   #7
Bernd0815
Master
 
Registriert seit: 15.11.2000
Beiträge: 656

Mein Computer

Standard

Zitat:
Zitat von Christoph Beitrag anzeigen
Das paßt was nicht zusammen, wenn das Haus, vor dessen Einfahrt Du parktest, einen anderen Eigentümer hat, kann es irgendwie nicht Deine "eigene Hauseinfahrt" sein, sonst wärst Du der Eigentümer. Oder verstehe ich da was falsch?

Siehe http://www.oeamtc.at/a1080501/
Ich bin Mieter - und die einfahrt ist ein Hauseingang welcher von mir um 30 cm (abgeschrägter Bordstein) überragt wurde. Mir ist klar ob 10 cm oder 2 m ist egal.

Mir geht es nur darum da ich mit dem Vermieter ein gutes Verhältnis habe und die Angelegenheit ein Missverständnis war, (hätte ich einen Zettel rein gelegt wo ich bin) ob ich um die Zahlung der Strafe herum komme.

Und es geht nicht um Besitzstörung sondern die Stadt Wien will die Kohle von mir.
____________________________________
Augen zu und DURCH!
Bernd0815 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2010, 00:45   #8
barns
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Registriert seit: 04.09.2006
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Beiträge: 396

Mein Computer

Standard

Zitat:
Zitat von Karl Beitrag anzeigen
Wenn es eine öffentliche Verkehrsfläche war, der Platz vor der Einfahrt gehört nämlich nicht dir, musst du Strafe zahlen. Auch wenn du die eigene Einfahrt verstellst.

Parken vor der eigenen Einfahrt ist grundsätzlich nicht strafbar.

Das Problem bei deinem Fall wird sein, dass du nur Mieter und somit nicht der Alleinberechtigte bist (außer du bist der einzige Mieter).
barns ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2010, 07:23   #9
TheltAlpha
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Ort: Wien
Alter: 40
Beiträge: 952

Mein Computer

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Zitat:
Zitat von barns Beitrag anzeigen
Parken vor der eigenen Einfahrt ist grundsätzlich nicht strafbar.
Ich habe vor ca. sechs Jahren in der Fahrschule noch das Gegenteil gelernt. Wurde das inzwischen geändert?
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Alt 11.03.2010, 11:02   #10
barns
Veteran
 
Benutzerbild von barns
 
Registriert seit: 04.09.2006
Ort: NÖ - TU
Alter: 45
Beiträge: 396

Mein Computer

Standard

Also ich könnte mich nicht erinnern, dass das jemals anders war.

Für Zweifler habe ich das bei D.A.S. gefunden:

Parken oder nicht?
Ich habe gehört, es sei verboten, vor der eigenen Garageneinfahrt zu parken.
Richtig?
Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Gabriele Burda:
Der Verwaltungsgerichtshof hat schon mehrmals ausgesprochen, dass § 24 Abs 3 lit
b) der Straßenverkehrsordnung (=Halte- und Parkverbot vor Haus- und Grundstücks-
Einfahrten) für den zur Benützung einer Haus- oder Grundstücks-Einfahrt
Alleinberechtigten keine Geltung hat. Das heißt, Parken vor der eigenen Einfahrt ist
nicht strafbar.
barns ist offline   Mit Zitat antworten
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