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Bernd0815 09.03.2010 22:37

Parken vor eigner Hauseinfahrt
 
Hallo!

Vielleicht weis ja jemand von euch Bescheid.
Ich habe vor meiner eigenen Hauseinfahrt (nicht benützt) geparkt. Der Eigentümer hat die Polizei geholt und diese Hat mir ein nettes Zettelchen am Auto hinterlassen. 30 min Später war es mit dem Eigentümer geklärt das ich es war - und er meinte das es eh nur eine Abmahnung sei und er es nicht weiterverfolgen wird.

Nun habe ich von der MA67 eine Anonymverfügung erhalten. Habe ich eine Chance dagegen etwas zu machen. Ich hab natürlich dort angerufen nur der Bearbeiter hat gleich abgewunken und mir nur erzählt nach welchem Paragraphen ich dort nicht hätte stehen dürfen.

Kennt sich da jemand aus?

Karl 09.03.2010 22:47

Wenn du auf Privatgrund gestanden bist so war das Besitzstörung. Und der Eigentümer hat dich angezeigt.

Wenn es eine öffentliche Verkehrsfläche war, der Platz vor der Einfahrt gehört nämlich nicht dir, musst du Strafe zahlen. Auch wenn du die eigene Einfahrt verstellst.

Bernd0815 09.03.2010 23:24

Hab ich mir fast gedacht.
Blöde Geschichte.

Lowrider20 10.03.2010 06:18

Bist beim Öamtc oder hast nen Rechtschutz? Dann laß die von einem Anwalt bzw. von der Öamtc-Rechtsabteilung beraten.

FearoftheDark 10.03.2010 11:04

da gibts nur eines.. rüber zu dem penner und eins auf die fresse!.. :p

Christoph 10.03.2010 22:16

Zitat:

Ich habe vor meiner eigenen Hauseinfahrt (nicht benützt) geparkt.
Der Eigentümer hat die Polizei geholt ...
Das paßt was nicht zusammen, wenn das Haus, vor dessen Einfahrt Du parktest, einen anderen Eigentümer hat, kann es irgendwie nicht Deine "eigene Hauseinfahrt" sein, sonst wärst Du der Eigentümer. Oder verstehe ich da was falsch?
Zitat:

wenn man sein Auto vor einer Hauseinfahrt so parkt, dass deren Benützung für den Eigentümer unmöglich wird;
Siehe http://www.oeamtc.at/a1080501/

Bernd0815 11.03.2010 00:11

Zitat:

Zitat von Christoph (Beitrag 2406771)
Das paßt was nicht zusammen, wenn das Haus, vor dessen Einfahrt Du parktest, einen anderen Eigentümer hat, kann es irgendwie nicht Deine "eigene Hauseinfahrt" sein, sonst wärst Du der Eigentümer. Oder verstehe ich da was falsch?

Siehe http://www.oeamtc.at/a1080501/

Ich bin Mieter - und die einfahrt ist ein Hauseingang welcher von mir um 30 cm (abgeschrägter Bordstein) überragt wurde. Mir ist klar ob 10 cm oder 2 m ist egal.

Mir geht es nur darum da ich mit dem Vermieter ein gutes Verhältnis habe und die Angelegenheit ein Missverständnis war, (hätte ich einen Zettel rein gelegt wo ich bin) ob ich um die Zahlung der Strafe herum komme.

Und es geht nicht um Besitzstörung sondern die Stadt Wien will die Kohle von mir.

barns 11.03.2010 00:45

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2406665)
Wenn es eine öffentliche Verkehrsfläche war, der Platz vor der Einfahrt gehört nämlich nicht dir, musst du Strafe zahlen. Auch wenn du die eigene Einfahrt verstellst.


Parken vor der eigenen Einfahrt ist grundsätzlich nicht strafbar.

Das Problem bei deinem Fall wird sein, dass du nur Mieter und somit nicht der Alleinberechtigte bist (außer du bist der einzige Mieter).

TheltAlpha 11.03.2010 07:23

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2406782)
Parken vor der eigenen Einfahrt ist grundsätzlich nicht strafbar.

Ich habe vor ca. sechs Jahren in der Fahrschule noch das Gegenteil gelernt. Wurde das inzwischen geändert?

barns 11.03.2010 11:02

Also ich könnte mich nicht erinnern, dass das jemals anders war.

Für Zweifler habe ich das bei D.A.S. gefunden:

Parken oder nicht?
Ich habe gehört, es sei verboten, vor der eigenen Garageneinfahrt zu parken.
Richtig?
Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Gabriele Burda:
Der Verwaltungsgerichtshof hat schon mehrmals ausgesprochen, dass § 24 Abs 3 lit
b) der Straßenverkehrsordnung (=Halte- und Parkverbot vor Haus- und Grundstücks-
Einfahrten) für den zur Benützung einer Haus- oder Grundstücks-Einfahrt
Alleinberechtigten keine Geltung hat. Das heißt, Parken vor der eigenen Einfahrt ist
nicht strafbar.


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