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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#2 |
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Stammgast
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Wenn du auf Privatgrund gestanden bist so war das Besitzstörung. Und der Eigentümer hat dich angezeigt.
Wenn es eine öffentliche Verkehrsfläche war, der Platz vor der Einfahrt gehört nämlich nicht dir, musst du Strafe zahlen. Auch wenn du die eigene Einfahrt verstellst.
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M.f.G. Karl |
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