Da muß ich dich berichtigen. Der Händler/Hersteller hat sehr wohl das Recht nachzubessern in einer angemessenen Frist. Und da sind fünf Werktage z.B. schon eine knapp bemessene Zeit. Vorallem wenn die Rep. außerhalb des Hauses vom Händler erfolgt. Man bedenke, daß alleine zwei Werktage für den Hin- und Rücktransport wegfallen.
Natürlich gehe ich davon aus, daß die Ware unwissentlich vom Händler als Defekt verkauft wurde.
Von Geschäftspraktiken sehe ich mal ab, da sowas schnell als Unterstellung und Rufschädigung gehandelt werden.
Deswegen: Kunde zeigt sich nicht kulant, wenn er dem Händler/Hersteller fünf bis zehn Werktage für die Nachbesserung Zeit läßt, da ja immerhin der Händler/Hersteller dieses Recht zur Nachbesserung hat. Es ist kulant (gemäß dem Fall, das Produkt wurde unwissentlich als defekt in den Verkauf gebracht), wenn Händler/Hersteller dies sofort austauscht ohne sein Recht auf Nachbesserung wahr zu nehmen. Schick mal ein Handy zur Reparatur. Abgesehen von den (auch mir zu lange erscheinenden) Reparaturzeiten, hast du KEIN Recht auf ein Leihgerät oder sofortigen Austausch.
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