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Hardware-Probleme Rat & Tat bei konkreten Hardware- und Treiberproblemen

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Alt 03.09.2009, 05:53   #1
Lowrider20
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Schau dir mal die Kontakte des PCIe-Slots bei gesteckter Karte an. Hatte mal den Fall, daß eine 8800er durch einen Wasserkühler zu schwer wurde und damit nur auf die untere Reihe drückte. Bei ner 9800GX2 geht es sich gerade aus (ohne Wakü). Hängt aber auch schon sehr verdächtig drin.
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Alt 02.09.2009, 22:59   #2
Volume300
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Hallo,
ich wuerde die graka fest reindruecken in den Slot.

By Volume300
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Alt 03.09.2009, 20:04   #3
Autrob
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also es sieht so aus, als wenn die karte wirklich defekt ist, als auf einem anderen computer ebenso nix zu sehen ist.
damit zurück zum start und danke für alle hinweise
gruß
robert
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Alt 05.09.2009, 18:39   #4
Autrob
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also die karte war defekt.
im zweiten rechner hat sie ebenso den dienst verweigert.

frage am rande. ich habe graka um 60 euro bei mediamarkt gekauft im sonderangebot. warum auch immer der sonderpreis, egal, der neupreis liegt bei 130 euro.

die haben die karte auch ohne raunzen zurückgenommen und mir die 60 euro gegeben.
ich stelle mir die frage, ob ich nicht die identische karte hätte fordern können, egal mit welchem preis sie jetzt verkauft wird.

hat wer ahnung von der genauen rechtlichen situation??
danke
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Alt 06.09.2009, 07:21   #5
Lowrider20
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Na du bist mir der Richtige! Anstatt froh zu sein, daß du beim blöd,mann das Geld zurückbekommen hast, willst du lieber noch mal einen Gewinn rausschlagen. Andere müssen regelrecht kämpfen um einen solchen Erfolg zu erzielen. Also sei damit froh. Und bei ner Aktionsware, werdens dir sicher nicht die Ersatzgraka zum Preis des Aktionszeitraumes geben. Frech nenne ich deine Gedanken!

Lt. Gewährleistungsrecht: Verkäufer/Hersteller hat das Recht nachzubessern, sollte dies nicht den gewünschten Erfolg bringen, Austausch oder Wandlung des Vertrages.
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Alt 06.09.2009, 09:06   #6
Autrob
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Zitat:
Zitat von Lowrider20 Beitrag anzeigen
Frech nenne ich deine Gedanken!

Lt. Gewährleistungsrecht: Verkäufer/Hersteller hat das Recht nachzubessern, sollte dies nicht den gewünschten Erfolg bringen, Austausch oder Wandlung des Vertrages.
ich weiß echt nicht, was das mit frech zu tun hat.
es handelt sich erstens ausschließlich um die frage nach der rechtlichen situation.

wäre die karte nicht verbilligt gewesen, hätte ich sie gar nicht gekauft.
in weiterer folge habe ich folgekosten, weil ich ein neues netzteil gekauft habe, welches nur für die graka gebraucht wurde, und somit jetzt unnötig ist.

witzigerweise schreibst du selbst, der händler darf nachbessern, sonst austausch. das bedeutet genaugenommen, daß es mir egal ist, welchen preis ich bezahlt habe, und somit die karte getauscht werden müßte.

vermutlich wird die defekte karte jetzt nochmal verkauft, vielleicht findet sich einer, der nicht zurückgeht und blöd,mann hat wirklich einen gefunden, der für ein defektes teil auch noch bezahlt hat.

also weiß ich nicht, was du mir vorwerfen willst.
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Alt 06.09.2009, 09:35   #7
Telcontar
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Zitat:
Zitat von Autrob Beitrag anzeigen
l....witzigerweise schreibst du selbst, der händler darf nachbessern, sonst austausch. das bedeutet genaugenommen, daß es mir egal ist, welchen preis ich bezahlt habe, und somit die karte getauscht werden müßte.
...
Sehe ich auch so

entweder Tausch
oder ein gleichwertiger ersatz (dabei zählt die Leistung des gerätes und nicht der preis)
oder geld zurück
____________________________________
Homines sumus non dei
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Alt 06.09.2009, 11:13   #8
Lowrider20
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Zitat:
Zitat von Autrob Beitrag anzeigen
ich weiß echt nicht, was das mit frech zu tun hat.
es handelt sich erstens ausschließlich um die frage nach der rechtlichen situation.

wäre die karte nicht verbilligt gewesen, hätte ich sie gar nicht gekauft.
in weiterer folge habe ich folgekosten, weil ich ein neues netzteil gekauft habe, welches nur für die graka gebraucht wurde, und somit jetzt unnötig ist.
Warum gibst du das Netzteil dann nicht auch zurück, vorausgesetzt auch beim blöd,mann gekauft, mit der Begründung, daß du dein Netzteil zuerst vermutet hast?

Zitat:
witzigerweise schreibst du selbst, der händler darf nachbessern, sonst austausch. das bedeutet genaugenommen, daß es mir egal ist, welchen preis ich bezahlt habe, und somit die karte getauscht werden müßte.
Ich hab nicht geschrieben nachbessern, ansonst Austausch. Händler bzw. auch der Käufer darf nach einer erfolglosen Nachbesserung sowohl auf einen Austausch ALS AUCH eine Wandlung des Kaufvertrages bestehen.

Zitat:
vermutlich wird die defekte karte jetzt nochmal verkauft, vielleicht findet sich einer, der nicht zurückgeht und blöd,mann hat wirklich einen gefunden, der für ein defektes teil auch noch bezahlt hat.

also weiß ich nicht, was du mir vorwerfen willst.
Ich werfe dir den frechen Gedanken mit folgender Begründung vor: Du hast dein Recht bekommen (Kaufpreisrückerstattung bzw. Wandlung des Kaufvertrages). Ebenso hätten sie es einschicken können, dich mal ein oder zwei Wochen warten lassen können, dann ev. Tausch oder Wandlung durchziehen. Und dann spielt der Kunde mit dem Gedanken, man hätte ja ev. statt der Wandlung einen Austausch fordern können. Hast du einen Schaden dadurch? Nein. Das Netzteil -> siehe oben
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Alt 06.09.2009, 12:16   #9
Autrob
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Zitat:
Zitat von Lowrider20 Beitrag anzeigen


Ich werfe dir den frechen Gedanken mit folgender Begründung vor: Du hast dein Recht bekommen (Kaufpreisrückerstattung bzw. Wandlung des Kaufvertrages). Ebenso hätten sie es einschicken können, dich mal ein oder zwei Wochen warten lassen können, dann ev. Tausch oder Wandlung durchziehen. Und dann spielt der Kunde mit dem Gedanken, man hätte ja ev. statt der Wandlung einen Austausch fordern können. Hast du einen Schaden dadurch? Nein. Das Netzteil -> siehe oben
ich möchte dich berichtigen. ich habe eine - für beide seiten rasche - lösung akzeptiert. ich habe nicht zwangsläufig recht bekommen. denn der händler hat die gewährleistung auf dieses produkt, egal zu welchem preis. lt. konsumentenschutzgesetz bin ich berechtigt das teil zu kaufen, wenn es sich nur um einen druckfehler handelt.
ein zurücknehmen der karte und wartezeit von 14 tagen ist unzumutbar, weil die mir sonst die funktionsfähigkeit des computers beeinträchtigen würden.
das es offensichtlich bei mm gelebte praxis ist, defekte teile wieder ins regal zu stellen - und auch in diesem fall gibt es so indizien - und billiger zu verkaufen, ist somit deren unternehmensrisiko. denn wenn ich den artikel kaufe, habe ich das recht auf eine lückenlose funktion. selbst bei einem vorführartikel habe ich volle gewährleistung. das heißt, ich habe freiwillig zugestimmt, nicht von meinem recht gebrauch zu machen, ein gleichwertiges teil - welches ja lagernd war - einzufordern. das ist zwar jetzt wieder mein problem, aber keineswegs frech, sondern eher kulant von meiner seite.
tut mir leid wenn du das anders siehst.
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Alt 06.09.2009, 12:01   #10
Lucky333
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Zitat:
Zitat von Lowrider20 Beitrag anzeigen
Anstatt froh zu sein, daß du beim blöd,mann das Geld zurückbekommen hast, willst du lieber noch mal einen Gewinn rausschlagen. Andere müssen regelrecht kämpfen um einen solchen Erfolg zu erzielen.
also beim mm hab ich immer noch mein geld bekommen oder aber umtausch ohne mit der wimper zu zucken...die sind da sehr unbürokratisch...was ich aber erlebt hab war dass der verkäufer die umgetauschte ware wieder ins regal gestellt hat.
____________________________________
\"Die große Mehrzahl unserer Importe kommt von außerhalb des Landes.\" George W. Bush

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