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Alt 09.10.2008, 13:29   #131
Weini
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Zitat:
Zitat von mhritter Beitrag anzeigen
Wie erklärt die TA bzw. aon, aufgrund welcher Rechtslage die personenbezogenen Daten an eine Privatperson, bzw. Rechtsanwalt ohne richterlichem Beschluß gelangt sind?
Du findest auf einer der vorherigen Seiten einen recht präzisen Verweis auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Provider.

Ohne diese wäre die gesetzliche Lage (betreffend Datenspeicherung und Dauer der Speicherung) noch unangenehmer geworden, soweit ich das noch in Erinnerung habe. Das werden aber andere User bzw. der Anwalt deines Vertrauens", die sich mehr mit diesem Thema befassen, sicherlich besser und genauer erklären können.
Weini ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2008, 14:24   #132
DonGiovanni
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Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 6


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Zitat:
Zitat von mhritter Beitrag anzeigen
Nicht jeder Musikfile ist urheberrechtlich geschützt. Ebenso nicht jedes Foto oder Dokument. Ebenso auch nicht jeder Porno. Ich könnte ja auch eine Eigenproduktion ins I-et stellen.
Ich meine daher, dass ich erst nach erfolgtem Download feststellen kann (durch entsprechende Hinweise bei oder nach öffnen der runtergeladenen Datei) ob es überhaupt urheberrechtlich bedenklich oder gar gesetzwidrig ist.

Meine Schlußfolgerung daraus ist, der alleinige Download kann wohl noch lange nicht zivil- oder strafrechtlich belangt werden. Solange ich die heruntergeladene Datei - nachdem ich erfahren habe, dass sie urheberrechtlich geschützt ist - nicht weiter benütze und auch sofort wieder lösche, bin ich wohl rechtlich auf der sicheren Seite.
Das ist ein gutes Argument, lieber mhritter, ich sehe das genau so. Ich meine, dass die vorgeworfenen Tatbestände 1. Wissentlichkeit und 2. Absicht voraussetzen. Dennoch: Ein mulmiges Gefühl wird man einfach nicht los - wer will schon gegen diese Typen vor Gericht gehen? Aber ich hoffe, dass Ihr, liebe Leidensgenossen Euch genausowenig einschüchtern lässt wie ich und wir die Sache durchstehen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die im Rechts sind! Es ist absolut richtig, was Michael hier schreibt, woher soll man vor einem Download wissen, dass die Datei urheberrechtlich geschützt ist? Auch ich glaube, dass eine Rechtsverletzung erst dann möglich ist, wenn man die Datei weiterverwendet, wissentlich anbietet etc. In meinem Fall habe ich die Dateien sofort gelöscht.
DonGiovanni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2008, 14:42   #133
mhritter
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Beiträge: 18


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Hallo,
Vielleicht noch eine Zusatzbemerkung, da immer wieder geschrieben wird: "Während man eine Datei runterlädt, wird diese de facto auch gleichzeitig zum upload angeboten."
Das ist wohl nur dann richtig, wenn man seine Downloads (und dazu gehören natürlich auch die gerade geladenen files) zum Upload freigibt. Dass muß man ja nicht tun; man kanns ja auch per einfachen Mausklick unterbinden.
Lade ich mir bewußt oder auch unbewußt illegales runter und geb´ diese Dateien gleichzeitig zum Upload frei, dann verbreite ich diese eben auch und dass ist natürlich strafbar. ==> selber schuld.

Schöne Grüße

Michael Ritter
mhritter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2008, 18:16   #134
hotte66
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Registriert seit: 27.09.2008
Beiträge: 6


Standard Rak

habe heute auch ein brief an die RAK verschickt denke die werden einiges zu tun haben in nächster zeit. hoffe es machen viele von den betroffenen
hab auch von aon bekommen dass sie daten hergegeben hab nur sagen sie es in meinem konkreten fall nicht werde nochmals anrufen und nebenbei gleich erwähnen dass ich den provider wechseln werde da es für mich kein triftiger grund ist wenn aon persönliche daten an irgendwelche dubiosen anwälte verkauft nur aufgrund eines programmes das in österreich noch nie von einem gericht anerkannt wurde.
hotte66 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2008, 19:59   #135
colet123
Newbie
 
Registriert seit: 10.10.2008
Beiträge: 1


Standard Abmahnung

Hallo,

auch mich hats getroffen.
RA Längle Fussenegger Singer und Telekom Austria
Natürlich ein Pornofile.

Kann mir jemand sagen wie es wenn man nicht zahlt weitergeht?
DAnke
colet123 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2008, 21:40   #136
Perseus
Master
 
Registriert seit: 28.09.2000
Beiträge: 696


Standard

Kann ich dir zwar nicht genau sagen, nur lies dir hier alles samt zugehörigen Links gut durch, da erfährst du im Prinzip alles was du wissen musst, und kannst dann überlegen was du nun tust.

Nur, auf keinen Fall, in einem Anfall von Panki, 800€ überweisen, denn so wie ich das sehe, braucht man gar nichts zu zahlen, nur muss man ev. einige Formalitäten erledigen, wie z.B. eine umformulierte Unterlassungserklärung, die von der Anwaltskanzlei darfst du auf keinen Fall unterschreiben.


Die Sache wird immer schlimmer, merkwürdig dass man in den Medien dazu nichts hört, wozu hat der aufgeblasene ORF das Konsumentenschutz-Magazin, über dieses Thema zu berichten wäre bedeutend gesellschaftsdienlicher als ein Beitrag über Falten-Unterspritzung so wie heute.

Gruß,

Roman.
Perseus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2008, 22:07   #137
Yahzee
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Registriert seit: 06.10.2008
Beiträge: 14


Standard Erste Hilfe gibt's hier!




An alle Neuabgemahnten:

Bitte hier reinschauen und mitmachen!

http://www.abmahnwahn-dreipage.de/
Yahzee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2008, 00:01   #138
Yahzee
Newbie
 
Registriert seit: 06.10.2008
Beiträge: 14


Standard Reine Spekulation

Ist eigentlich schon näheres über die Vorgangsweise der Log-Firmen bekannt?

Der eingängige Slogan "turning privacy into profit" von DigiProtect etwa erklärt ja
schon einiges über deren Methoden....
Bin mir allerdings nicht sicher ob DigiProtect
Pornos einstellt, loggt und abmahnt, bzw. nur loggt und/oder abmahnt

http://www.tschlotfeldt.de/node/971

Jedenfalls steht da ganz klar Profit im Vordergrund und nicht die legitime
Ahndung bzw. Eindämmung von Rechtsverstößen.
Hat nicht unlängst die Justiz in Österreich private Radarmessungen
untersagt? Das ist doch auch dasselbe Prinzip:
Bloß schnelles Geld für die Betreiber unter Vortäuschung der legitimen Verfolgung
von Schnellfahrern...
Das sollte einzig und allein dem Staat (der Polizei) vorbehalten bleiben.

Ich gehe mal davon aus, daß Firmen wie DigiProtect aktiv an die Rechteinhaber
herantreten, und denen ein Angebot unterbreiten, das die einfach nicht
ausschlagen können:
"Wir haben da soundsoviele Tausend illegale Zugriffe auf eure Filmwerke
geloggt. Wieviel lasst ihr springen, wenn wir euch die Verbrecher am silbernen
Tablett präsentieren? Ihr bekommt außerdem eure Ausgaben garantiert
mit dem Faktor soundso multipliziert zurück. Um die rechtliche Seite braucht
ihr euch weiter nicht sorgen, wir wenden einfach das Zivilrecht an, da kann
man außer lästigen Mitbewerbern ganz bequem auch mittellose Tauschbörsennutzer
zur Kasse bitten. Und nebenbei, der Hinweis auf den Verstoß gegen das
Pornographiegesetz hat noch jedesmal funktioniert..."

Die Provider, die kritiklos das von den Mainstream-Medien propagierte Feindbild
vom kriminalisierten Internet (Terrorbedrohung, Kinderpornoringe, Rechtsextremismus etc.)
übernommen haben, freuen sich auch, denn erstens können sie endlich mithelfen die
Kriminalität zu bekämpfen und nebenbei ohne Mühe gutes Geld,
sog. "Aufwandsentschädigungen" einsacken.
Außerdem können sie mißliebige Flatrate-Kunden ins Visier nehmen, die für
AON ohnehin zuwenig Umsatz bringen.
Da ist es dann auch ganz in Ordnung anzunehmen, daß wenn jemand viel Traffic erzeugt,
also ein Tauschbörsennutzer ist, zwangsläufig eine Rechtsübertretung vorliegt...
AON hatte seine Marktdominanz mißbraucht und durch die aggressive Einführung des KombiPakets
Ende letzten Jahres monopolartig einen rechtlich fragwürdigen Wettbewerbsvorteil
gegenüber anderen Providern erkauft.
Daraufhin wurde AON zwar von der Regulierungsbehörde zurechtgestutzt aber
die Marktanteile wurden dennoch weiter ausgebaut.

Man wird da an die unselige Zeit des Telefoniemonopols
der österreichischen Post erinnert.

http://www.heise.de/newsticker/Regulier ... dung/99273

Gibt es eigentlich eine Statistik über den Anteil von KombiPaket-Kunden unter den
Abgemahnten? Ich gehe mal davon aus, daß es sich um ausschließlich solche
handelt.

Fehlen noch die Abmahnanwälte, die hier in Österreich voll auf die
traditionelle Obrigkeitsgläubigkeit der Ösis setzen können.
Die brauchen nur noch einen schönen Serienbrief erstellen, mit vielen Paragraphen
garnieren und können sich dann zurücklehnen um die eintrudelnde Kohle
zu zählen...

Kann irgendjemand diese meine Hirngespinste entkräften bzw. richtigstellen?
Ich hoffe nämlich noch immer völlig falsch damit zu liegen, möchte wieder
an unser Rechtssystem glauben können!



Geändert von Yahzee (13.10.2008 um 00:05 Uhr).
Yahzee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2008, 00:12   #139
Ambriel
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Registriert seit: 12.10.2008
Beiträge: 3


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nimm eine rechtsberatung zur hilfe, gibt es auch gratis

vergib deinen Feinden, aber vergiss nie ihre Namen
-----------
Nachtwandler ev - Verein zur Förderung des Nachtlebens
Ambriel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2008, 07:12   #140
DonGiovanni
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Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 6


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Nachdem mein letztes Posting auf Grund aus jetziger Sicht doch irgendwo verständlich (Formulierungen) gelöscht wurde, hier nun eine "entschärfte" Version . Lieber Moderator, ich hoffe Du lässt es nun zum Nutzen aller stehen. Danke auch an Yahzee und Shual für das Zwischenspeichern dieses Beitrages. Hier also nun Tipps an alle für ein Schreiben an die Rechtsanwaltskammer Vorarlberg:

"Es wäre unfair, immer nur die Beiträge zu lesen, zu nutzen und nichts selbst beizutragen. Also habe ich mich hier registriert und fange mal an.

Auch ich habe von besagter Kanzlei 2 Briefe erhalten und habe mich an einen Rechtsanwalt gewandt. Dieser hat mir geraten, eine Disziplinaranzeige an die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer zu verfassen (Rechtsanwaltskammer Vorarlberg / Z. Hd. d. Disziplinarrat / Marktplatz 11 /6800 Feldkirch - am besten eingeschrieben). Dort habe ich mir höflich aber bestimmt meinen Frust von der Seele geschrieben:

1. Ich fühle mich durch die gesamte Vorgehensweise unter Druck gesetzt und an den Pranger gestellt. Ich fürchte um meine gesellschaftliche Stellung.

2. Wie kommt die Kanzlei an meine Daten, ohne dass ein richterlicher Beschluss bzw. mein Einverständnis vorliegt?

3. Wie kann behauptet werden, dass ich das eigentliche Delikt - also die Filme anderen anzubieten - überhaupt begangen habe, wo die doch kaum beweisen können, dass andere die Möglichkeit hatten, den Film zur Gänze und nur ausschließlich von mir runterzuladen!

4. Wichtig ist auch die Frage, ob es mit der Ethik bzw. dem Codex der Österreichischen Rechtsanwaltschaft vereinbar ist, unbescholtene Bürger so derartig unter Druck zu setzen (horrende Kosten, kurze Fristen, Androhung von noch horrenderen Kosten und sogar Haftstrafen, etc.)

Ich möchte jetzt nicht auf jeden einzelnen Punkt genau eingehen, da ich annehme, dass sich die Kanzlei die Foren genau ansieht - und ich möchte nicht noch einen Strick gedreht bekommen. Aber im Forum gibt es genug Argumente. Fasst Sie aus Eurer Sicht zusammen, argumentiert logisch, höflich aber bestimmt und schickt das Ganze an die RAK Vorarlberg - denn die müssen dann auf jeden Fall und auf jedes Schreiben reagieren!

Und beschwert Euch auch unbedingt aufs massivste und empörteste bei der Telekom Austria, denn die waren, sind und werden ohne richterlichen Beschluss nicht berechtigt sein, einfach so die Daten ihrer Kunden ohne deren Einverständnis preiszugeben! Das kann ja wohl garnicht sein!

Es ist schier unglaublich, welch ungeheurer Druck sowohl finanziell als auch moralisch von diesen sogenannten Rechtsanwälten auf unbescholtene Bürger ausgeübt wird. Bitte bleibt alle am Ball und schreibt Eure Erfahrungen ins Forum - halten wir uns gegenseitig am Laufenden!

PS: Ein Verstoß gegen das Pornographiegesetz bzw. auch das Urheberrecht setzt sowohl Wissentlichkeit als auch Absicht voraus. Glaube kaum, dass Sie das jedem einzelnen - abgesehen davon weil garnicht vorhanden - nachweisen können. Abgesehen davon kann man vor einem Download noch gar nicht wissen, ob eine Datei urheberrechtlich geschützt ist oder nicht - das weiß man eben erst, wenn die Datei vollständig runtergeladen wurde und sich nach dem Öffnen ein eindeutiger Hinweis darauf findet. Erst dann kann man reagieren und die Datei wieder löschen. Es kann also nicht Absicht bzw. Wissentlichkeit unterstellt werden (siehe auch Beiträge von mhRitter)!"

Alles Gute uns allen und bleibt am Ball!

PS: Nehmt auf gar keinen Fall direkten Kontakt mit der abmahnenden RA-Kanzlei auf! Irgendwo drehen die ein Schuldeingeständnis hin!
DonGiovanni ist offline   Mit Zitat antworten
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