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Abmahnung! bitte um Hilfe
Hallo!
Seit gestern herrscht in meiner Familie sehr schlechte Stimmung. Grund dafür ist ein Brief von einer Rechtsanwälte-Partnerschaft in Österreich. In diesem wird meinem Vater vorgeworfen, einen Porno von der SG Video Produktion im März diesen Jahres über das eDonkey2000 Netzwerk heruntergeladen und gleichzeitig zum Upload angeboten zu haben. Festgestellt wurde dies mit einer Software namens „FileWatch“, wessen Zuverlässigkeit angeblich durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen in Deutschland bestätigt wurde. Mit der Zahlung von knapp 800 Euro und der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung kann man sich von weiteren Folgen „freikaufen“ (Wohnsitz ist in Österreich) Mein Bruder hat nun der Familie gegenüber erwähnt, dass es durchaus möglich ist, dass er das File runtergeladen hat. Trotzdem halte ich die Aktion für eine ziemliche Abzocke. Von Deutschland habe ich schon von etlichen Abmahnungen gelesen. Dass diese Welle nun auf Österreich überschlägt ist mir neu. Jetzt stellen sich mir einige Fragen: Sind die Ratschläge dieser Sites auch auf Österreich zutreffend? (http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/ http://abmahnwahn-dreipage.de/) Wie sind die Rechtsanwälte an die Anschrift gekommen? Über die Staatsanwaltschaft, welche beim Provider (aon) angefragt hat? Heißt das nun, dass die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt, und unabhängig von einer Zahlung meinen Vater verklagen wird? Es wurde bei Gesprächen schon überlegt, eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzuschicken, und das Geld zu überweisen. Ist das Sinnvoll? Ich würde mich sehr über ein paar Tipps freuen. Danke. |
sofern der vater seine sorgfaltspflicht nicht vernachlässigt hat und glaubhaft machen kann das der minderjährige? sohn dies ohne sein wissen getan hat ist die sache eigentlich erledigt. Letztendlich gehts hier aber um viel geld und somit würde ich mir keine tips von klugscheissern wie mir einholen, sondern einen anwalt fragen. Beratung ist sowieso kostenlos.
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Zitat:
Haftung für Tauschbörsennutzung der Tochter: OGH, Beschluss vom 22.1.2008, 4 Ob 194/07v UrhG § 81 Der Beklagte wurde aufgrund der IP-Adresse als Inhaber eines Internetanschlusses ausgeforscht, über den zahlreiche Musikstücke im Rahmen der Tauschbörse LimeWire angeboten worden waren. Die Tauschbörse war von der 17-jährigen Tochter über Empfehlung von Freunden installiert worden; ihr war nicht klar, dass mit der Teilnahme auch ein Zurverfügungstellen von Werken verbunden war. Der Beklagte wusste davon nichts. Das Erstgericht erließ die Unterlassungs-EV, das Rekursgericht wies ab. Der OGH gibt dem Revisionsrekurs keine Folge. Gehilfe eines urheberrechtlichen Verstoßes ist derjenige, der den Täter bewusst fördert. Für seine Haftung reicht eine bloß adäquate Verursachung nicht aus, auch er muss sich rechtswidrig verhalten. Er muss den Sachverhalt kennen, der den Vorwurf gesetzwidrigen Verhaltens begründet oder muss zumindest eine diesbezügliche Prüfpflicht verletzen. Die Prüfpflicht ist allerdings auf grobe und auffallende Verstöße beschränkt. Die Rechtsprechung hält der Kenntnis der Tatumstände ein vorwerfbares Nichtkennen gleich. Das bloße Zurverfügungstellen des Computers mit Internetzugang schuf zwar eine adäquate Ursache für die spätere Rechtsverletzung, der Beklagte musste aber mangels irgendwelcher Anhaltspunkte nicht damit rechnen, dass seine Tochter bei Nutzung des Internets in Urheber- und/oder Werknutzungsrecht eingreifen würde. Die Funktionsweise von Internettauschbörsen und Filesharing-Systemen kann bei Erwachsenen nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden. Der Beklagte musste daher nicht wissen, dass die relevanten Daten über ein solches System auch für andere Internetnutzer zugänglich sind und damit unter Verletzung von Verwertungsrechten verbreitet werden können. Er war daher auch nicht verpflichtet, die Internetaktivitäten seiner Tochter von vornherein zu überwachen. |
es gab natürlich auch oft Fälle, wo der besagte Benutzer leider einen schlecht konfigurierten WLAN Router stehen hatte - und justament hat da einer die Bandbreite geklaut, und Sachen geshared :D
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wow wahnsinn wenn die mafia jetzt auch schon in Ö tätig ist...
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Ich würde mal Erkundigungen über diese Rechtsanwälte-Partnerschaft in Österreich einholen. Sind eventuell Tittbrettfahrer.
Ist ohne weiteres möglich das dies nur ein Briefkasten zum Abzocken ist. Wer genau bitte, soll den der Geldempfänger sein? Und wer soll den das Geld dann bekommen? Da gibt es ja keine geschädigte Person. Wende dich mal an die Arbeiterkammer bzw. den Konsumentenschutz. Eventuell sind die dort eh schon als Abzocker bekannt. Die führen eine schwarze Liste. |
Hallo!
An deiner Stelle würde ich den Sachverhalt, nicht hier, wo lauter Laien herumlaufen diskutieren, sondern wende dich an kompetente Stellen. Du kannst z.B. unter konsument.at telefonisch nachfragen, kostet auch etwas, aber vom Abzocke kann man hier nicht sprechen, du bekommst ja kompetente Hilfe, oder schreibe dort mal mit dem genauen Sachverhalt, und allen Infos eine E-Mail, das kannst du unter der Rubrik "Kontakt" machen, das hab ich schon mal in einem Fall von I-Net Betrugversuchs kostenlos getan, die haben auch prompt geantwortet. Weiters kannst du auch einfach mit z.B. mit den Worten "online" "Rechtsanwalt" "kostenlos", googeln, auf google.at am Besten, da findest du auch etwas. Wie zum Beispiel dieser Link: http://www.hofer-zeni.at/pages/beratung.asp Das kanns du gleich, also heute noch machen, am besten an so viele Stellen wie du online findest, jeder schreibt wahrscheinlich nicht zurück, und wenn doch, hast du mehrere Meinungen, das mach mal gleich, und du hast morgen ev. schon eine Antwort, das mach am besten gleich heute noch, den Text musst du ja nur einmal verfassen, den kannst du ja in die anderen Mails reinkopieren. Wie gesagt, ein Anruf ob bei Konsument.at oder sonst wo, wäre natürlich besser. Ach ja, zahlen, schriftlicher Einsrupch, oder sonst etwas auf keinen Fall übereilt tätigen, erst die Beratung, die du kostenslos, bzw. um einen Bruchteil billiger als 800 € bekommst, abwarten. Halt uns auf dem Laufenden! Schönen Gruß, Roman. |
Das ist die Rechtsanwälte-Partnerschaft: http://www.lf-law.at/
Dort soll auch das Geld hin fließen. Geschädigte Person ist angeblich Jean Martin Hoenen (SG Video Produktion) Konsumentenschutz könnte eine gute Idee sein. |
Das ist sicher eine gute Idee, glaub mir, schreib heute eine Mail, bzw. ruf in den nächsten Tagen dort an, unter der Rubrik "Rat&Hilfe" findest du alle Nummern. Dir hier alle möglichen Meinungen an zu hören, ist zwar schön und gut, aber eben unsicher, dort wird dir, die Erfahrung habe ich wie gesagt schon gemacht, kompetent geholfen, und du weißt dann wie du vorgehen musst und was zu tun ist.
Gruß, Roman. |
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