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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#121 | |
Newbie
Registriert seit: 08.10.2008
Alter: 57
Beiträge: 1
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![]() Zitat:
Der Bereich den Du beschriebst ist zumindest mir sonnenklar. Der Begriff den DonGiovanni verwendete ist jederzeit zur Löschung fällig, wobei allerdings der BHG [Österreich nachforschen dauert zu lang] durch aus DonGiovanni das Recht zugesteht diesen Begriff uÄ zu verwenden, da er klar erkennbares ein Werturteil darstellt. Löschung durch Dich = OK, da Du Hausherr. Verwendung = trotzdem OK. Unerklärlich ist jedoch der Fall , siehe auch Wesleys Beitrag, weil der ganze Beitrag gelöscht wurde. Auf welcher Basis sollte bitte schön der Hinweis auf die zuständige RAK löschbar sein? Ich meine, ich werde mich natürlich bei der RAK entsprechend äußern [anderswo erst recht] und morgen früh mußt Du dann meinen Beitrag löschen, weil es den Tatsachen nicht entspräche? Eben jener Vorgang, das nämlich jemand eine Tatsache nicht im Internet lesen möchte, nennt man ... na... exakt. Damit warst jedoch nicht Du gemeint, da eine Überprüfung für Dich in erster Linie mal unmöglich ist. Das alles nur am Rande und zum besseren Verständniss. |
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#122 |
Newbie
![]() Registriert seit: 08.10.2008
Beiträge: 12
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![]() Diese Filme werden in den Tauschbörsen zur Verfügung gestellt, wenn ich das richtig gelesen habe. Somit hat doch jeder, also auch Kinder, Zugriff auf diese Pornos.
Weshalb werden dann diese Firmen, die nun über Rechtsanwaltskanzleien klagen, nicht belangt?
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#123 | ||
User
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769
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![]() Zitat:
Aber ich kann es nicht dulden, dass ein solcher Ton gegenüber dem tatsächlichen Hausherrn einreißt. Nein. Ich bin hier nicht Hausherr, andere und ich versuchen hier nur, den Laden sauber zu halten. Ich kann auch deswegen nichts zu den Löschungen sagen, weil ich sie nicht durchgeführt habe. Ich wollte Euch nur erhklären, wie solche Dinge passieren bzw. u.U. pasieren müssen. Zitat:
Wir (und natürlich auch ich) werden derzeit alles tun, um auch eine gerichtliche Auseinandersetzung zu meiden, die wir gewinnen können. War das jetzt deutlich genug? ![]() Ich danke für dein Verständnis. Jetzt kommt der unangenehme Teil: Siehe oben, das ist noch nicht ganz ausgestanden, ich habe deine Nachdenkpause allerdings auf 1 Tag reduziert (wenn ich das nachher schaffe ![]() Dieser Nick, den du zur Umgeheung der Sperre angelegt hast, stirbt jetzt allerdings. So wie das hier üblich ist. Eine weitere Umgehung würde mich wirklich grantig machen; ich denke wir haben uns verstanden. Du kannst dich ohnehin wieder morgen abends äußern. Am besten so wie jetzt, dann passt das schon. |
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#124 |
Der Unvergleichliche
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![]() @schlitzer1
Das meinst jetzt aber net ernst oder? ![]() Das stellen doch nicht die Firmen in die Tauschbörsen sondern irgendwelche leute die sie Kopiert haben-zu austauschen! ![]() |
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#125 |
Newbie
![]() Registriert seit: 08.10.2008
Beiträge: 12
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![]() Um beim Thema zu bleiben:
Habe am 01.10.2008 zwei (!) Schreiben der o.a. Anwälte erhalten. Ich habe am Tag darauf einen Anwalt beauftragt, mich in dieser Sache zu vertreten. Da ich die erwähnten Pornos definitiv NICHT heruntergeladen habe, fühle ich mich erpresst, bedroht und in meinem Ruf geschädigt! Mein Anwalt hat ein entsprechendes Schreiben an die Anwaltskanzlei in Bregenz geschickt. Dass andere "Erpresste" anders reagiert haben, tut mir Leid! Die Arbeiterkammer kann euch da wirklich nicht weiterhelfen, weil noch keine Erfahrungen in solchen Angelegenheiten vorhanden sind. Wendet euch an einen Anwalt, bezahlt die ca. 100€ Anwaltskosten für einen entsprechenden Brief und lasst euch nicht einschüchtern von diesen Abzockern! Natürlich hatte auch ich Herzklopfen, bzw. beinahe hätte ich mich einschüchtern lassen. Doch zum Glück habe ich den Tipp bekommen, mich im Internet "schlau" zu machen. Was ich da in den letzten Tagen gelesen habe, lässt mich am Glauben an eine gute Anwaltschaft zweifeln!!! Für mich ist die Sachlage ganz klar: Leute bezahlen aus Scham, wenn sie in diesem Schreiben lesen, was ihnen vorgeworfen wird. Diese Pornos sind teilweise "aus der untersten Schublade"! Ich habe es mir angetan, und den mir "angehängten" Porno angeklickt. Natürlich habe ich nichts heruntergeladen - die Fotos haben mir gereicht! Für mich ist klar: 1. Die besagte Kanzlei liest diese Beiträge! 2. Die besagte Kanzlei ist auf einen Zug aufgesprungen, der gutes Geld verspricht! 3. Die besagte Kanzlei beschäftigt Rechtsanwälte, deren Studium wir als Bürger mitfinanziert haben und die sich nun nicht scheuen, Mitbürger abzuzocken (anders kann man es nicht nennen!) 4. Die besagte Kanzlei kann sich nun meine kompletten Daten geben lassen, denn ich bin davon überzeugt, dass sie auch auch auf dieses Forum Zugriff hat. 5. Die besagte Kanzlei wird damit rechnen müssen, dass ich sie verklage. Denn so eine Anschuldigung lasse ich mir nicht gefallen! 6. Die besagte Kanzlei wird demnächst in den Medien erscheinen. Ich scheue mich nicht, die Machenschaften dieser Anwaltskanzlei öffentlich zu machen. 7. Die besagte Kanzlei hat sich bei mir den "Falschen" ausgesucht! Ich bin ein bisschen "bekannt", dh. ich kann es mir leisten, an die Öffentlichkeit zu gehen! 8. Da ich mir keiner Schuld bewusst bin und mich geschädigt fühle, werde ich gegen solche Machenschaften vorgehen und versuchen, zukünftigen "Opfern" zu helfen.
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#126 | |
Newbie
![]() Registriert seit: 06.10.2008
Beiträge: 14
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![]() Zitat:
Die Rechteinhaber stellen das nicht ein, aber sie erlauben den Abmahnern ausdrücklich die Sexfilme mit emule & co. zu verteilen. Rechtlich gesehen ist es dann eigentlich wurscht, ob du die Datei von "irgendwelchen Leuten" oder eben direkt von den Abmahnern herunterladest, du bist auf jeden Fall dran! Aber anscheinend finden sich immer weniger "irgendwelche Leute" die Kopien einstellen, also muß man ein wenig von Seiten der Abmahner nachhelfen, damit der Rubel weiter rollt! Schau dir doch einfach mal diesen Link an und lies dort alles aufmerksam! http://www.gulli.com/news/p2p-abmahn...ed-2008-08-18/ Und vielleicht auch diese Einleitung: http://www.wcm.at/forum/showpost.php...&postcount=116 |
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#127 | |
Newbie
![]() Registriert seit: 08.10.2008
Beiträge: 12
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![]() Zitat:
![]() Doch, ehrlich, das hab ich wirklich gedacht! Bin da etwas naiv! ![]() Deshalb hat`s mich wohl auch so geschockt, als ich den Brief (bzw. zwei an einem Tag) der Anwaltskanzlei bekommen habe. OK, da habe nun was missverstanden - trotzdem lasse ich mir nicht irgendwas von Längle und Co. anhängen!!!
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#128 | |
Newbie
![]() Registriert seit: 06.10.2008
Beiträge: 14
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![]() Zitat:
Und zwar nicht um das Infragestellen des eigentlichen Rechtsverstoßes, der soll und kann nur vor Gericht geklärt werden. Sofern hier nachweislich keine kommerzielle Nutzung vorliegt, handelt es sich bestenfalls um ein Bagatellvergehen, welches wahrscheinlich sogar unter der Erheblichkeitsschwelle anzusiedeln ist. Vielmehr geht es um dubiose Machenschaften, die dazu führen, daß die sensiblen persönlichen Daten der AON-Kunden, ohne richterlichen Beschluß, aber gegen Bezahlung an Dritte weitergegeben wurden und werden. Einmal in den Händen dieser "Rechtevertreter", denen es vorgeblich nur um die Verfolgung von mutmaßlichen Urheberrechtsverletzern geht, können aus den nun vorhandenen Daten Profile erstellt werden, die unter anderem auf die sexuelle Orientierung und Präferenzen der Nutzer schließen lassen. Damit käme spätestens jetzt eindeutig das Recht auf den Schutz persönlicher Daten zum Tragen. Aber leider zu spät... Die Daten sind ja schon herausgegeben. Und brauchen nur mehr in den vorgefertigten Massenbriefen an der entsprechenden Stelle eingetragen werden. Durch das weitere Einschreiten von (Zitat AON-Serviceline) "dubiosen Rechtsanwaltskanzleien, deren Vorgangsweise schon länger bekannt ist" werden den Betroffenen jetzt massive Rechtsverstöße, unter anderem auch eine Übertretung des Pornographiegesetzes, welche mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 6 Monaten zu ahnden ist, zur Last gelegt. Damit wird ein extremer Druck auf, ich nehme mal an, zu 99% unbescholtenen und nicht vorbestraften Bürgern ausgeübt. Nichtbetroffene können sich wahrscheinlich kaum in die Gefühle der Abgemahnten hineinversetzen, jedenfalls sind eine Menge Emotionen im Spiel... Allerdings wird gnädigerweise darauf hingewiesen, daß durch die sofortige Zahlung von 790 Euro pro abgemahnter Datei von einer Anzeige abgesehen würde, und alle Forderungen damit beglichen seien. Gehts noch?! Läge das Interesse jetzt darin, die "Täter" dingfest zu machen, müßte sich zuallererst ein Richter damit befassen, und nicht die Möglichkeit angeboten werden, sich gegen die Bezahlung einer Art "Schutzgeld" freizukaufen. Dann wäre es aber nicht mehr möglich, wie aktuell in der Anfang August angelaufenen Abmahnwelle bis jetzt ca. 1500 österreichische Haushalte mit Zahlungsaufforderungen zuzupflastern. Man müsste sich dann halt die Mühe geben, und jedem einzelnen Beschuldigten sein Grundrecht auf eine fairen Prozeß einräumen. Wobei natürlich auch die Klage abgewiesen werden kann. Und das ist für die Abmahner einfach zuviel Zeit und Risiko, deswegen werden alle einfach über einen Kamm geschoren (ohne Gericht). Worum es wirklich geht, ist, wie überall anders auch, die Aussicht aufs schnelle Geld. Wobei auch der Provider mit ca. 200.000 Euro (102,80 Euro pro Datenabfrage) für seine gute Mitarbeit entschädigt wird. Um das alles aufzuzeigen soll es hier gehen und um nichts anderes! PS.: Ich bin selbst ein unbescholtener, nicht vorbestrafter Staatsbürger, der auf seinem Grundrecht nämlich auf eine faire Behandlung besteht, und sich ungern derart unter Druck setzen läßt. Soll heißen, als Abgemahnter weiß ich wovon ich rede! |
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#129 | |
Newbie
![]() Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 6
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![]() danke für Deinen Beitrag, auch bei mir haben sie sich den falschen ausgesucht. Ich wollte nämlich eigentlich nur (freie Fernseh-)Dokumentationen runterladen, und siehe da, was öffnet ich in 7 von 10 Fällen? Pornos, die ich eigentlich garnicht wollte. ![]() ![]() ![]() Wichtig ist auf alle Fälle der Zusammenhalt unter uns unter Druck gesetzten, wichtig ist vor allem auch, jede neue Entwicklung bzw. Erfahrung den anderen hier im Forum mitzuteilen. Gruß an alle! ![]() |
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#130 |
Newbie
![]() Registriert seit: 01.06.2006
Beiträge: 18
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![]() Hallo und schönen Guten Tag!
Angenommen ich würde ebenfalls ein Schreiben dieser Rechtsanwaltskanzlei bekommen - nämlich, dass ich mir einen urheberrechtlich geschützen oder illegalen Porno runtergeladen habe. Angenommen ich reagiere auf sämtliche Mahnungen der Anwaltskanzlei nicht. Angenommen der Anwalt geht tatsächlich vor Gericht. Die erste Frage das Richters wäre wohl, wie der Anwalt nachweisen kann, das die angebliche IP Adresse auch tatsächlich zu mir oder meinem PC an diesem Tag gehörte. Frage: Wie erklärt ein Anwalt, wie er zu diesen personenbezogenen Daten gekommen ist. Wie erklärt die TA bzw. aon, aufgrund welcher Rechtslage die personenbezogenen Daten an eine Privatperson, bzw. Rechtsanwalt ohne richterlichem Beschluß gelangt sind? Welcher Richter ermächtigt bzw. zwingt die TA in einem Zivilrechtsprozess wegen des Downloads einer (möglicherweise) fraglichen Datei personenbezogene Daten rauszurücken? Der erste wohl zu klärende Frage wäre in diesem Zusammenhang voraussichtlich, ob es sich überhaupt um eine Urheberrechtsverletzung gehandelt hat. Dies lässt sich nur aufgrund der Tatsache, dass ich im Internet eine Datei (egal ob Porno, Dokument, Foto oder Musik) runtergeladen habe wohl noch nicht daraus ableiten. Tauschbörsen sind u.a. auch dazu da, Inhalte jeglicher Art untereinander zu Tauschen. Nicht jeder Musikfile ist urheberrechtlich geschützt. Ebenso nicht jedes Foto oder Dokument. Ebenso auch nicht jeder Porno. Ich könnte ja auch eine Eigenproduktion ins I-et stellen. Ich meine daher, dass ich erst nach erfolgtem Download feststellen kann (durch entsprechende Hinweise bei oder nach öffnen der runtergeladenen Datei) ob es überhaupt urheberrechtlich bedenklich oder gar gesetzwidrig ist. Meine Schlußfolgerung daraus ist, der alleinige Download kann wohl noch lange nicht zivil- oder strafrechtlich belangt werden. Solange ich die heruntergeladene Datei - nachdem ich erfahren habe, dass sie urheberrechtlich geschützt ist - nicht weiter benütze und auch sofort wieder lösche, bin ich wohl rechtlich auf der sicheren Seite. In diesem Sinne beschränkt sich die wahre Problematik wohl lediglich auf die Scham innerhalb der eigenen Familie - so es sich tatsächlich um einen Porno handelt und die Frau davon nichts wissen darf. Der Rest ist für mich schlicht Erpressung nach dem Motto: Zahle oder ich zerre Dich vor Gericht. Da ich in diesem Fall sicherlich bereits seit langem kein belastendes Material mehr auf meinem PC hätte, hätte ich wohl auch nichts zu befürchten. Schöne Grüße Michael PS: ich habe weder jetzt noch in der Vergangenheit belastendes oder illegales Zeugs auf meinem PC gehabt. |
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