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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen

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Alt 09.10.2008, 08:49   #1
DonGiovanni
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Beiträge: 6


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Zitat:
Zitat von Schlitzer1 Beitrag anzeigen
Um beim Thema zu bleiben:
Habe am 01.10.2008 zwei (!) Schreiben der o.a. Anwälte erhalten.
Ich habe am Tag darauf einen Anwalt beauftragt, mich in dieser Sache zu vertreten. Da ich die erwähnten Pornos definitiv NICHT heruntergeladen habe, fühle ich mich erpresst, bedroht und in meinem Ruf geschädigt!
Mein Anwalt hat ein entsprechendes Schreiben an die Anwaltskanzlei in Bregenz geschickt.
Lieber Schlitzer,
danke für Deinen Beitrag, auch bei mir haben sie sich den falschen ausgesucht. Ich wollte nämlich eigentlich nur (freie Fernseh-)Dokumentationen runterladen, und siehe da, was öffnet ich in 7 von 10 Fällen? Pornos, die ich eigentlich garnicht wollte. Und jetzt hab ich sowas am Hals. Wie auch immer: Ich habe auch ein Schreiben an die Rechtsanwaltskammer Vorarlberg verfasst, und in einem Beitrag hier im Forum die wesentlichen Eckpunkte des Schreibens umrissen. Leider ist der Beitrag gelöscht worden (ich habe nicht wirklich Übung mit solchen Forumsteilnahmen). Ich habe den Beitrag aber auch nicht irgendwo gespeichert so dass ich ihn jetzt "entschärft" nochmal schreiben möchte. Im Wesentlichen habe ich alles in dem Schreiben an die RAK zusammengefasst, was mich "stört", alle Argumente - auch die hier im Forum - zusammengefasst. Der Grundgedanke ist: Wenn jeder einen solchen Brief schreibt, muss die RAK sich mit jedem einzelnen Fall beschäftigen und darauf reagieren. Damit erhöht sich der Druck auf spezielle Kanzlei.

Wichtig ist auf alle Fälle der Zusammenhalt unter uns unter Druck gesetzten, wichtig ist vor allem auch, jede neue Entwicklung bzw. Erfahrung den anderen hier im Forum mitzuteilen. Gruß an alle!
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Alt 09.10.2008, 13:53   #2
mhritter
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Registriert seit: 01.06.2006
Beiträge: 18


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Hallo und schönen Guten Tag!

Angenommen ich würde ebenfalls ein Schreiben dieser Rechtsanwaltskanzlei bekommen - nämlich, dass ich mir einen urheberrechtlich geschützen oder illegalen Porno runtergeladen habe.
Angenommen ich reagiere auf sämtliche Mahnungen der Anwaltskanzlei nicht.
Angenommen der Anwalt geht tatsächlich vor Gericht.
Die erste Frage das Richters wäre wohl, wie der Anwalt nachweisen kann, das die angebliche IP Adresse auch tatsächlich zu mir oder meinem PC an diesem Tag gehörte.
Frage:
Wie erklärt ein Anwalt, wie er zu diesen personenbezogenen Daten gekommen ist.
Wie erklärt die TA bzw. aon, aufgrund welcher Rechtslage die personenbezogenen Daten an eine Privatperson, bzw. Rechtsanwalt ohne richterlichem Beschluß gelangt sind?
Welcher Richter ermächtigt bzw. zwingt die TA in einem Zivilrechtsprozess wegen des Downloads einer (möglicherweise) fraglichen Datei personenbezogene Daten rauszurücken?
Der erste wohl zu klärende Frage wäre in diesem Zusammenhang voraussichtlich, ob es sich überhaupt um eine Urheberrechtsverletzung gehandelt hat.
Dies lässt sich nur aufgrund der Tatsache, dass ich im Internet eine Datei (egal ob Porno, Dokument, Foto oder Musik) runtergeladen habe wohl noch nicht daraus ableiten. Tauschbörsen sind u.a. auch dazu da, Inhalte jeglicher Art untereinander zu Tauschen. Nicht jeder Musikfile ist urheberrechtlich geschützt. Ebenso nicht jedes Foto oder Dokument. Ebenso auch nicht jeder Porno. Ich könnte ja auch eine Eigenproduktion ins I-et stellen.
Ich meine daher, dass ich erst nach erfolgtem Download feststellen kann (durch entsprechende Hinweise bei oder nach öffnen der runtergeladenen Datei) ob es überhaupt urheberrechtlich bedenklich oder gar gesetzwidrig ist.

Meine Schlußfolgerung daraus ist, der alleinige Download kann wohl noch lange nicht zivil- oder strafrechtlich belangt werden. Solange ich die heruntergeladene Datei - nachdem ich erfahren habe, dass sie urheberrechtlich geschützt ist - nicht weiter benütze und auch sofort wieder lösche, bin ich wohl rechtlich auf der sicheren Seite.

In diesem Sinne beschränkt sich die wahre Problematik wohl lediglich auf die Scham innerhalb der eigenen Familie - so es sich tatsächlich um einen Porno handelt und die Frau davon nichts wissen darf.

Der Rest ist für mich schlicht Erpressung nach dem Motto: Zahle oder ich zerre Dich vor Gericht.
Da ich in diesem Fall sicherlich bereits seit langem kein belastendes Material mehr auf meinem PC hätte, hätte ich wohl auch nichts zu befürchten.

Schöne Grüße Michael

PS: ich habe weder jetzt noch in der Vergangenheit belastendes oder illegales Zeugs auf meinem PC gehabt.
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Alt 09.10.2008, 14:29   #3
Weini
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Beiträge: 10.769


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Zitat:
Zitat von mhritter Beitrag anzeigen
Wie erklärt die TA bzw. aon, aufgrund welcher Rechtslage die personenbezogenen Daten an eine Privatperson, bzw. Rechtsanwalt ohne richterlichem Beschluß gelangt sind?
Du findest auf einer der vorherigen Seiten einen recht präzisen Verweis auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Provider.

Ohne diese wäre die gesetzliche Lage (betreffend Datenspeicherung und Dauer der Speicherung) noch unangenehmer geworden, soweit ich das noch in Erinnerung habe. Das werden aber andere User bzw. der Anwalt deines Vertrauens", die sich mehr mit diesem Thema befassen, sicherlich besser und genauer erklären können.
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Alt 09.10.2008, 15:24   #4
DonGiovanni
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Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 6


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Zitat:
Zitat von mhritter Beitrag anzeigen
Nicht jeder Musikfile ist urheberrechtlich geschützt. Ebenso nicht jedes Foto oder Dokument. Ebenso auch nicht jeder Porno. Ich könnte ja auch eine Eigenproduktion ins I-et stellen.
Ich meine daher, dass ich erst nach erfolgtem Download feststellen kann (durch entsprechende Hinweise bei oder nach öffnen der runtergeladenen Datei) ob es überhaupt urheberrechtlich bedenklich oder gar gesetzwidrig ist.

Meine Schlußfolgerung daraus ist, der alleinige Download kann wohl noch lange nicht zivil- oder strafrechtlich belangt werden. Solange ich die heruntergeladene Datei - nachdem ich erfahren habe, dass sie urheberrechtlich geschützt ist - nicht weiter benütze und auch sofort wieder lösche, bin ich wohl rechtlich auf der sicheren Seite.
Das ist ein gutes Argument, lieber mhritter, ich sehe das genau so. Ich meine, dass die vorgeworfenen Tatbestände 1. Wissentlichkeit und 2. Absicht voraussetzen. Dennoch: Ein mulmiges Gefühl wird man einfach nicht los - wer will schon gegen diese Typen vor Gericht gehen? Aber ich hoffe, dass Ihr, liebe Leidensgenossen Euch genausowenig einschüchtern lässt wie ich und wir die Sache durchstehen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die im Rechts sind! Es ist absolut richtig, was Michael hier schreibt, woher soll man vor einem Download wissen, dass die Datei urheberrechtlich geschützt ist? Auch ich glaube, dass eine Rechtsverletzung erst dann möglich ist, wenn man die Datei weiterverwendet, wissentlich anbietet etc. In meinem Fall habe ich die Dateien sofort gelöscht.
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Alt 09.10.2008, 15:42   #5
mhritter
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Registriert seit: 01.06.2006
Beiträge: 18


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Hallo,
Vielleicht noch eine Zusatzbemerkung, da immer wieder geschrieben wird: "Während man eine Datei runterlädt, wird diese de facto auch gleichzeitig zum upload angeboten."
Das ist wohl nur dann richtig, wenn man seine Downloads (und dazu gehören natürlich auch die gerade geladenen files) zum Upload freigibt. Dass muß man ja nicht tun; man kanns ja auch per einfachen Mausklick unterbinden.
Lade ich mir bewußt oder auch unbewußt illegales runter und geb´ diese Dateien gleichzeitig zum Upload frei, dann verbreite ich diese eben auch und dass ist natürlich strafbar. ==> selber schuld.

Schöne Grüße

Michael Ritter
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Alt 09.10.2008, 19:16   #6
hotte66
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Registriert seit: 27.09.2008
Beiträge: 6


Standard Rak

habe heute auch ein brief an die RAK verschickt denke die werden einiges zu tun haben in nächster zeit. hoffe es machen viele von den betroffenen
hab auch von aon bekommen dass sie daten hergegeben hab nur sagen sie es in meinem konkreten fall nicht werde nochmals anrufen und nebenbei gleich erwähnen dass ich den provider wechseln werde da es für mich kein triftiger grund ist wenn aon persönliche daten an irgendwelche dubiosen anwälte verkauft nur aufgrund eines programmes das in österreich noch nie von einem gericht anerkannt wurde.
hotte66 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2008, 01:12   #7
Ambriel
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Registriert seit: 12.10.2008
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nimm eine rechtsberatung zur hilfe, gibt es auch gratis

vergib deinen Feinden, aber vergiss nie ihre Namen
-----------
Nachtwandler ev - Verein zur Förderung des Nachtlebens
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Alt 13.10.2008, 08:12   #8
DonGiovanni
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Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 6


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Nachdem mein letztes Posting auf Grund aus jetziger Sicht doch irgendwo verständlich (Formulierungen) gelöscht wurde, hier nun eine "entschärfte" Version . Lieber Moderator, ich hoffe Du lässt es nun zum Nutzen aller stehen. Danke auch an Yahzee und Shual für das Zwischenspeichern dieses Beitrages. Hier also nun Tipps an alle für ein Schreiben an die Rechtsanwaltskammer Vorarlberg:

"Es wäre unfair, immer nur die Beiträge zu lesen, zu nutzen und nichts selbst beizutragen. Also habe ich mich hier registriert und fange mal an.

Auch ich habe von besagter Kanzlei 2 Briefe erhalten und habe mich an einen Rechtsanwalt gewandt. Dieser hat mir geraten, eine Disziplinaranzeige an die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer zu verfassen (Rechtsanwaltskammer Vorarlberg / Z. Hd. d. Disziplinarrat / Marktplatz 11 /6800 Feldkirch - am besten eingeschrieben). Dort habe ich mir höflich aber bestimmt meinen Frust von der Seele geschrieben:

1. Ich fühle mich durch die gesamte Vorgehensweise unter Druck gesetzt und an den Pranger gestellt. Ich fürchte um meine gesellschaftliche Stellung.

2. Wie kommt die Kanzlei an meine Daten, ohne dass ein richterlicher Beschluss bzw. mein Einverständnis vorliegt?

3. Wie kann behauptet werden, dass ich das eigentliche Delikt - also die Filme anderen anzubieten - überhaupt begangen habe, wo die doch kaum beweisen können, dass andere die Möglichkeit hatten, den Film zur Gänze und nur ausschließlich von mir runterzuladen!

4. Wichtig ist auch die Frage, ob es mit der Ethik bzw. dem Codex der Österreichischen Rechtsanwaltschaft vereinbar ist, unbescholtene Bürger so derartig unter Druck zu setzen (horrende Kosten, kurze Fristen, Androhung von noch horrenderen Kosten und sogar Haftstrafen, etc.)

Ich möchte jetzt nicht auf jeden einzelnen Punkt genau eingehen, da ich annehme, dass sich die Kanzlei die Foren genau ansieht - und ich möchte nicht noch einen Strick gedreht bekommen. Aber im Forum gibt es genug Argumente. Fasst Sie aus Eurer Sicht zusammen, argumentiert logisch, höflich aber bestimmt und schickt das Ganze an die RAK Vorarlberg - denn die müssen dann auf jeden Fall und auf jedes Schreiben reagieren!

Und beschwert Euch auch unbedingt aufs massivste und empörteste bei der Telekom Austria, denn die waren, sind und werden ohne richterlichen Beschluss nicht berechtigt sein, einfach so die Daten ihrer Kunden ohne deren Einverständnis preiszugeben! Das kann ja wohl garnicht sein!

Es ist schier unglaublich, welch ungeheurer Druck sowohl finanziell als auch moralisch von diesen sogenannten Rechtsanwälten auf unbescholtene Bürger ausgeübt wird. Bitte bleibt alle am Ball und schreibt Eure Erfahrungen ins Forum - halten wir uns gegenseitig am Laufenden!

PS: Ein Verstoß gegen das Pornographiegesetz bzw. auch das Urheberrecht setzt sowohl Wissentlichkeit als auch Absicht voraus. Glaube kaum, dass Sie das jedem einzelnen - abgesehen davon weil garnicht vorhanden - nachweisen können. Abgesehen davon kann man vor einem Download noch gar nicht wissen, ob eine Datei urheberrechtlich geschützt ist oder nicht - das weiß man eben erst, wenn die Datei vollständig runtergeladen wurde und sich nach dem Öffnen ein eindeutiger Hinweis darauf findet. Erst dann kann man reagieren und die Datei wieder löschen. Es kann also nicht Absicht bzw. Wissentlichkeit unterstellt werden (siehe auch Beiträge von mhRitter)!"

Alles Gute uns allen und bleibt am Ball!

PS: Nehmt auf gar keinen Fall direkten Kontakt mit der abmahnenden RA-Kanzlei auf! Irgendwo drehen die ein Schuldeingeständnis hin!
DonGiovanni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2008, 13:55   #9
Yahzee
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Registriert seit: 06.10.2008
Beiträge: 14


Standard Breaking News

Die neuesten Entwicklungen in Deutschland:

http://www.golem.de/0810/62881.html

Es scheint als ob es doch noch sowas wie
Hausverstand in Justizkreisen gibt...
Yahzee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2008, 17:02   #10
peter-k
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Mein Computer

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In Österreich würde ICH mir gar keinen Kopf machen wenn wieder mal so ein Belästigungsschreiben kommt.
Das ignoriere ich einfach, da könnte ja jeder kommen.
Irgend einen dahergelaufenen eine Erklärung abgeben, wie komme ich dazu?
Mit Tools IP zu loggen und dann aufgrund dieser .txt jemand etwas zu unterstellen, das ist ein starkes Stück und völlig untauglich etwas Beweisen zu wollen.
Wenn dann nur unter staatlicher Aufsicht, aber zu Reagieren nur weil sich wer in seiner restlosen Überheblichkeit als Ermittler-Richter-Vollstrecker sieht? Aber Hallo - die Zeiten der Selbstjustiz sind lange vorbei!

Sollte ich mir etwas zu Schulden kommen lassen so gibt es die Exekutive, der Geschädigte solle sich dort hin wenden - pasta!
Macht er es nicht, so hat er auch nichts.
Wäre ja noch schöner seine Zeit mit der Korrespondenz von irgend welchen möchtegern Ermittler-Richter-Vollstrecker zu vergeuden - Größenwahnsinnige gehören therapiert und nicht gesponsert!

Besonders bizarr ist das es von Rechtsanwälten aus geht, bemühe ich selbst einen um mich dagegen zu wehren ist es doch Glückssache.
Was wenn mein Anwalt mit der selben Masche versucht Kohle zu machen?
Der drückt mir dann vielleicht auch noch rein es ist alles rechtens und wenn wir nur das halbe Lösegeld zahlen haben wir schon gewonnen....
peter-k ist offline   Mit Zitat antworten
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