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|  09.10.2008, 03:57 | #11 | |
| Newbie  Registriert seit: 06.10.2008 
					Beiträge: 14
				 |  Geht's noch? Zitat: 
 Und zwar nicht um das Infragestellen des eigentlichen Rechtsverstoßes, der soll und kann nur vor Gericht geklärt werden. Sofern hier nachweislich keine kommerzielle Nutzung vorliegt, handelt es sich bestenfalls um ein Bagatellvergehen, welches wahrscheinlich sogar unter der Erheblichkeitsschwelle anzusiedeln ist. Vielmehr geht es um dubiose Machenschaften, die dazu führen, daß die sensiblen persönlichen Daten der AON-Kunden, ohne richterlichen Beschluß, aber gegen Bezahlung an Dritte weitergegeben wurden und werden. Einmal in den Händen dieser "Rechtevertreter", denen es vorgeblich nur um die Verfolgung von mutmaßlichen Urheberrechtsverletzern geht, können aus den nun vorhandenen Daten Profile erstellt werden, die unter anderem auf die sexuelle Orientierung und Präferenzen der Nutzer schließen lassen. Damit käme spätestens jetzt eindeutig das Recht auf den Schutz persönlicher Daten zum Tragen. Aber leider zu spät... Die Daten sind ja schon herausgegeben. Und brauchen nur mehr in den vorgefertigten Massenbriefen an der entsprechenden Stelle eingetragen werden. Durch das weitere Einschreiten von (Zitat AON-Serviceline) "dubiosen Rechtsanwaltskanzleien, deren Vorgangsweise schon länger bekannt ist" werden den Betroffenen jetzt massive Rechtsverstöße, unter anderem auch eine Übertretung des Pornographiegesetzes, welche mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 6 Monaten zu ahnden ist, zur Last gelegt. Damit wird ein extremer Druck auf, ich nehme mal an, zu 99% unbescholtenen und nicht vorbestraften Bürgern ausgeübt. Nichtbetroffene können sich wahrscheinlich kaum in die Gefühle der Abgemahnten hineinversetzen, jedenfalls sind eine Menge Emotionen im Spiel... Allerdings wird gnädigerweise darauf hingewiesen, daß durch die sofortige Zahlung von 790 Euro pro abgemahnter Datei von einer Anzeige abgesehen würde, und alle Forderungen damit beglichen seien. Gehts noch?! Läge das Interesse jetzt darin, die "Täter" dingfest zu machen, müßte sich zuallererst ein Richter damit befassen, und nicht die Möglichkeit angeboten werden, sich gegen die Bezahlung einer Art "Schutzgeld" freizukaufen. Dann wäre es aber nicht mehr möglich, wie aktuell in der Anfang August angelaufenen Abmahnwelle bis jetzt ca. 1500 österreichische Haushalte mit Zahlungsaufforderungen zuzupflastern. Man müsste sich dann halt die Mühe geben, und jedem einzelnen Beschuldigten sein Grundrecht auf eine fairen Prozeß einräumen. Wobei natürlich auch die Klage abgewiesen werden kann. Und das ist für die Abmahner einfach zuviel Zeit und Risiko, deswegen werden alle einfach über einen Kamm geschoren (ohne Gericht). Worum es wirklich geht, ist, wie überall anders auch, die Aussicht aufs schnelle Geld. Wobei auch der Provider mit ca. 200.000 Euro (102,80 Euro pro Datenabfrage) für seine gute Mitarbeit entschädigt wird. Um das alles aufzuzeigen soll es hier gehen und um nichts anderes! PS.: Ich bin selbst ein unbescholtener, nicht vorbestrafter Staatsbürger, der auf seinem Grundrecht nämlich auf eine faire Behandlung besteht, und sich ungern derart unter Druck setzen läßt. Soll heißen, als Abgemahnter weiß ich wovon ich rede! | |
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