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| Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#51 |
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Veteran
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Beiträge: 399
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ich finde solang man die Sachen nicht verkauft die man sich downloadet ist es voll ok
Wie siehts eigentlich mit der gesetzlichen Lage aus von Musikstücken die im Handel nurmehr sehr schwer zu finden sind? (zB.: ne Platte die 1994 rausgekommen ist und danach niemehr nachgepresst wurde) |
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#52 | |
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Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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Zitat:
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#53 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 399
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und falls man vor sagen wir 3 jahren mal ne mp3 downgeloadet oder upgeloadet hätte - könnte man dann heute noch dafür belangt werden oder verjährt sowas?
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#54 |
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Der Unvergleichliche
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Hmm vielleicht in diesem Zusammenhang auch ganz interessant:
US-Musikindustrie geht gegen Filesharing-Anwalt vor http://www.heise.de/newsticker/US-Mu...meldung/116234 |
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#55 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 08.02.2001
Beiträge: 9.977
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Iirc ist die Verjährungsfrist nicht sehr lange (ein paar Jahre), aber die Zeit, die der Kläger braucht, um draufzukommen, wird nicht mitgerechnet, läuft also ab Kenntnis des Rechteinhabers.
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#56 |
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Hero
![]() Registriert seit: 26.07.2001
Ort: Wien
Beiträge: 811
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Sicher? Wenn also der Kläger draufkommt, dass jemand vor 10 Jahren eine Software illegal benutzt hat, kann er immer noch klagen?
Kann ich mir schwer vorstellen...
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nobody is perfect |
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#57 |
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Ex-Abonnent
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http://www.gehtnet-gibtsnet.at Die Benutzung von WLan-Verbindungen fördert Pickel und führt zur Erblindung Starkstrom kann Schäden am PC verursachen Life is too short - don't be a dick! |
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#58 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 08.02.2001
Beiträge: 9.977
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Hier geht's aber um die konkreten Bestimmungen zur Verjährung bei Urheberrechtsverletzungen. Diese help.gv-Seite erklärt Verjährung dagegen etwas allgemein.
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#59 |
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Ex-Abonnent
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Das ändert aber grundsätzlich nichts daran. Ich kenne jetzt den zu erwarteten Strafrahmen nicht, aber es dürfte irgendwo bei 5-10 Jahre Verjährungsfrist liegen - strafrechtlich gesehen.
Beim Privatrecht lese ich 3 Jahre heraus
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http://www.gehtnet-gibtsnet.at Die Benutzung von WLan-Verbindungen fördert Pickel und führt zur Erblindung Starkstrom kann Schäden am PC verursachen Life is too short - don't be a dick! |
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#60 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 399
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ich habe eine originale, aber leider schon sehr lädierte DVD die ich mir gern kopieren würde
(muss ich da nur die beiden TS Ordner kopieren??) - muss ich die alte originale jetzt aufheben um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein? |
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