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Filesharing aktuelle Rechtslage und Praxis
Liebe Leute,
habe heute gegoogelt bezüglich des obigen Themas und mir ist das in Österreich noch immer nicht klar bzw. ich habe nichts gefunden außer alte Kommentare, d.h. vor September 2005. Ich habe folgende Fragen: 1. Wie ist die aktuelle Rechtslage in Ö (gab es nicht im September eine Entscheidung des OGH bez. ISP Auskunftspflicht)? 2. Wie wird die aktuelle Rechtslage derzeit durchgesetzt (Kann mich erinnern dass die RIIA 150 Ösis mittels Vergleich in die Knie gezwungen hat, auch ein Bekannter war darunter) 3. Wie riskant ist Filesharing in Ö ? 4. Hat jemand "negative" Erfahrungen mit der RIIA oder seinem ISP ? 5. Welches Filesharingprogramm wenn überhaupt ist noch zu empfehlen (Habe lange edonkey benutzt um meine Tagebuchseiten zu sharen) lg ChrisM:confused: |
solange du keine illegalen Sachen sharesd ist Filesharing natürlich überhaupt nicht riskant ;)
Wenn ich deine Absichten richtig rausgelesen habe möchtest du das aber machen, für das würde ich dir von Filesharíng abraten! Die Rechtslage in A ist meines Wissens so, dass du momentan noch gefahrlos runterladen, aber mit Strafe hochladen kannst... |
jup
und in Oesterreich ist es derzeit noch erlaubt DVDs aus Videotheken auszuleihen und fuer Freunde und Familie zu rippen...dies wird sich laut einem Anwalt in Wien auch nicht - auf Grund unserer Mentalitaet - so schnell aendern. |
Und natürlich hängt es auch davon ab, was du saugst. Wenn du jetzt z.B. aktuelle Spiele wie Earth2160 runterlädst, wo der Publisher eine Schweizerfirma zum Spionieren beauftragt hat, dann wirst du ziemlich sicher Post kriegen, jedenfalls in D. Keine Ahnung, wie's in A ist.
Gilt für Video und Musik ähnlich, ist aber noch beiweitem nicht so org wie im Amiland. ;) Ist jedenfalls dem Bruder einer Freundin in München passiert. Aber mit 50 € Strafe und 150 € Anwaltskosten kommt man im Vergleich zu Schreckensszenarios im Amiland noch glimpflich davon. oO Hier nichtlizenziertes Material runterladen ist nicht illegal, richtigerweise gesagt, es ist nicht legal. ;) Die Lizenzhalter werden sich halt nicht die Mühe machen dich wegen etwas zu verklagen, was die im jeweiligen Land eh nicht verkaufen. (Wie froh ich doch bin, ein Animefan zu sein. :D) Und natürlich: Kriegst keine Post, kriegst keinen Ärger. :ms: |
Musik darf in Österreich an Freundeskreis weitergegeben werden, Software NICHT (IMHO ist daher der Download von Software strafbar).
Abmahnungen gibt es in Österreich nicht (d. h. Anwaltskanzleien versenden keine Massenbriefe zur Aufforderung von Zahlungen, wie in Deutschland). Ciao Oliver |
AFAIK gilt noch immer die regel: upload - böse, download - wurscht.
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Zitat:
Ciao Oliver |
Der download einer Software kann eigentlich nicht strafbar sein, nur die Installation sowie die Verwendung ohne dafür eine Lizenz zu haben.
Aber da ich kein Rechtsgelehrter bin, würde ich keinem raten sich auf mich zu berufen ;-) |
Zitat:
Aber das ist ja zum Glück noch nicht so arg in A, aber man ist deswegen noch lange nicht geschützt. |
Zitat:
Der Upload von Musik ist eine Urheberrechtsverletzung. In Österreich (und Deutschland) gab es da für einige Nutzer in der Tat rechtliche Probleme. Das Sonderproblem in Österreich ist, dass die Nutzern nur dann identifiziert werden können, wenn Informationen über die Vergabe der dynamischen IPs nicht als grundrechtlich geschützte Verkehrsdaten betrachtet werden International werden sie das meist – aktuell gibt’s aber auch in Deutschland mal wieder ein anderes Urteil, obwohl gerade das BVerfG darüber verhandelt. Dem Verfahren hatte ich beigewohnt – ist im aktuellen Heft erklärt. In Österreich hat in der Frage das OLG Wien unterschiedlich entschieden. In der Praxis ist der Upload von Musik also illegal, das Verfolgungsrisiko ist praktisch aber in Österreich (und Deutschland)sehr gering. Der Download von Musik ist nicht abschließend geklärt, in der derzeitigen Rechtslage aber wohl eher legal – so ähnlich, wie du ja auch aus dem Radio aufnehmen darfst. Zwar trommelt die Musikindustrie hier vehement, auch der Download sei legal, wenn nicht die MI das inzwischen sogar als völlig unstreitig verkaufen will – in der Praxis gibt es aber keinen Fall, in dem ein User für Downloads belangt wurde. Die MI weiß schon, warum sie da zwar trommelt, dann aber die Finger davon lässt… Bei urheberrechtlich geschützter Software ist die Sache ausgesprochen eindeutig: Es gibt keine Privatkopie, und Up- und Download sind unstreitig illegal. Trotzdem gab es bisher praktisch keine Verfolgungen. Einzig in Deutschland machte ein Hersteller von sich reden, als er massenhaft Uploader von einem von ihm produzierten Spiel anzeigte. Auch hier bekamen aber wieder nur die Uploader das Problem. Dafür gab’s dann aber in der Tat etwa Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen. Zitat:
Zitat:
Eine andere Frage ist, inwieweit solche verbotenen Maßnahmen verfolgt oder sanktioniert werden. Insbesondere spielt hier auch die „Österreichische Mentalität“ nur sehr eingeschränkt eine Rolle. Wie oben gezeigt, verdonnert die EU die Mitgliedsstaaten dazu, entsprechende Regelungen umzusetzen. Der nationale Gesetzgeber ist hier also gar nicht mehr grundlegend gefragt. Zitat:
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