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| Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 |
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Jr. Member
![]() Registriert seit: 30.05.2001
Beiträge: 81
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Bin ebenfalls betroffen. Mir wurde auch das herunterladen eines Pornos vorgeworfen.
Mich würde vor allem interessieren, wie die an die Daten kommen, bzw. die IP Adresse der normalen Adresse zuordnen können. |
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#2 | |
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Newbie
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Beiträge: 6
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Zitat:
http://futurezone.orf.at/it/stories/208841/ Bist du auch bei der Telekom ? Ich habe gestern den ganzen Tag gegoogelt, und wenn betroffene Personen ihren Provider erwähnt haben, handelte es sich immer um die Telekom. Schon sehr komisch. Meinen Fall habe ich hoffentlich heute abgeschlossen. Es wird eine modifizierte Unterlassungserklärung an die mahnende Rechtskanzlei ergehen, und ich werde nicht zahlen. Aber natürlich kann innerhalb von 3 Jahren gegen mich Strafanzeige gestellt werden. |
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#3 |
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Master
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Beiträge: 696
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Hallo!
Jetzt plötzlich werden es immer mehr die sich melden, und fürchte, dass es nur die Spitze des Eisbergs hier ins Forum schafft. Genau, die Frage wollte ich "Floppy" auch gerade stellen, bist du auch bei der Telekom Austria (AON) ? Alle, die bisher so eine Abmahnung erhalten haben, sind bei der Telekom Austria, das habe ich schon bei dem ersten Beitrag zu dem Thema, vor ein paar Tagen, nämlich "Abmahnung, bitte um Hilfe" erwähnt, nämlich dass es sich ausschließlich um Fälle handelt wo ein Vertrag mit der Telekom Austria vorhanden ist. Gibt's jemanden der woanders seine Bytes & Bits bezieht? Am Ende schreibt dann ein Telekom Mitarbeiter hier rein, "ja, bin bei Chello, Inode oder Kabelsignal, und habe auch eine Abmahnung erhalten", damit's nicht so auffällig ist, da wird flux zu Lasten anderer gelogen, das ist ja bekannt, auch dass spezielle Leute mitlesen, und so Kundenwünsche, und sonst für sie Relevantes gratis zu erhalten, aber natürlich auch Kritik. Na jedenfalls, sollte man den Namen "Telekom Austria" oder AON, bei jeder Gelegenheit zu diesem Thema erwähnen, denn wenn man da googelt hat man sofort zig Resultate, das wird der lieben Telekom nicht entgehen, und sie stellen diesen Unfug mit der Herausgabe der Stammdaten von Kunden schleunigst ein. Frechheit, ich warte nur darauf, dass ich auch so ein 800€ Schreiben erhalte, weil ich zu Weihnachten "Stille Nacht" runter/raufgelanden habe, und die Nachfahren von Mohr nun gern eine Entschädigung für diese Urheber-Rechtsverletzung hätten.... Gruß, Roman. |
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#4 |
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Aussteiger
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diese abmahungen bauen nur darauf durch die drohungen die leute so in angst zu versetzen, dass diese klein bei geben und zahlen ...
bei hundert angeschriebenen sind vielleicht 5 dabei, die nicht zahlen - somit rechnet sich das allemal ... btw: wieder eine neue entwicklung aus DE -> http://www.heise.de/newsticker/Abofa...meldung/116244
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#5 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 399
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ich finde solang man die Sachen nicht verkauft die man sich downloadet ist es voll ok
Wie siehts eigentlich mit der gesetzlichen Lage aus von Musikstücken die im Handel nurmehr sehr schwer zu finden sind? (zB.: ne Platte die 1994 rausgekommen ist und danach niemehr nachgepresst wurde) |
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#6 | |
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Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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Zitat:
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#7 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 399
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und falls man vor sagen wir 3 jahren mal ne mp3 downgeloadet oder upgeloadet hätte - könnte man dann heute noch dafür belangt werden oder verjährt sowas?
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#8 |
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Der Unvergleichliche
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Hmm vielleicht in diesem Zusammenhang auch ganz interessant:
US-Musikindustrie geht gegen Filesharing-Anwalt vor http://www.heise.de/newsticker/US-Mu...meldung/116234 |
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#9 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 08.02.2001
Beiträge: 9.977
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Iirc ist die Verjährungsfrist nicht sehr lange (ein paar Jahre), aber die Zeit, die der Kläger braucht, um draufzukommen, wird nicht mitgerechnet, läuft also ab Kenntnis des Rechteinhabers.
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#10 |
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Hero
![]() Registriert seit: 26.07.2001
Ort: Wien
Beiträge: 811
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Sicher? Wenn also der Kläger draufkommt, dass jemand vor 10 Jahren eine Software illegal benutzt hat, kann er immer noch klagen?
Kann ich mir schwer vorstellen...
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nobody is perfect |
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