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Alt 08.10.2008, 00:34   #1
void
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Beiträge: 811


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Zitat:
Zitat von void Beitrag anzeigen
Welche Clients habt ihr Abgemahnten eigentlich verwendet? Bzw. wird das in den Schreiben gar nicht erwähnt?
Das würde mich eher interessieren...
____________________________________
nobody is perfect
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Alt 08.10.2008, 00:41   #2
schichtleiter
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Beiträge: n/a


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soll sich angebl. um emule handeln (wer verwendet den schrott denn heute noch )
ich sag nur:
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Alt 08.10.2008, 01:07   #3
Harika
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In der Doku die ich dazu gesehen habe wurde in Esel Netzwerken gesucht, es dürfte wohl hierzu einfach Software geben die nötig ist um den User mit dem File rechtlich gesichert zu verbinden. Torrents sind eigentlich um nichts besser da jeder Client die IP Adressen fein säuberlich auflistet.
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Alt 27.09.2008, 10:25   #4
holzi
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Mein Computer

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Hier scheint es unterschiedliche Rechtsauffassungen zu geben, auch gibts eine Menge Paragraphen, einige davon vermutlich verfassungswidrig.
Schlussendlich müssen das die Gerichte klären. Wenn die Provider Daten unrechtmäßig herausgegeben haben, müssen uU Schadensersatz zahlen.


Ich würde jedem empfehlen, sich mit Arbeiterkammer, Konsumentschutzverein, Rechtsschutzversicherung in Verbindung zu setzten und eine Klage gegen die TA anzustreben.
Hoffentlich klappt das und die TA muss brennen wie ein Luster! Ehrlich gesagt eine Frechheit was die machen - so wie es aussieht, geben ja die anderen Provider ihre Daten nicht so leicht her.
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 27.09.2008, 12:30   #5
Perseus
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Schönen Samstag wünsch ich!


Genau, davon rede ich ja die ganze Zeit, die Telekom Austria scheint der einzige Provider zu sein die Stammdaten weitergeben, ein anderer wurde nie erwähnt.


Die Frage ist eben, um wie viele Abgemahnte handelt es sich tatsächlich, ich denke wir müssen davon ausgehen, dass nur ein geringer Prozentsatz sich hier im WCM äußert, (ev. gibt's bessere A-Seiten zu diesem Thema?). Jedenfalls denke ich, dass wir hier trotz der vermehrten Fälle von Abmahnungen der letzten Tage und Wochen hier, nur von der berühmten Spitze des Eisberges auszugehen haben, ich persönlich der ja auch bei der Telekom ist, gehe jetzt schon mit unguten Gefühlen zum Briefkasten oder wenn der Postmann klingelt zur Tür.


Am besten wärs die Sache würde wirklich public, auch wenn's es dies hier auch tut, ich rede aber von der Größenordung, wie Zeitungsberichten, oder TV, da gibts ja "Konkret" im ORF, da legen sie ja genau solche Dinge offen, ihr Abgemahnten, schreibt doch eine Mail an die Konkret-Redaktion, ok, dann müsst ihr ins TV fällt mir gerade ein, und müsst vor ganz Österreich zu geben Pornos runter gelanden zu haben, na ja, hehe, gibt's auch Schöneres, na ihr könnt ja darum bitten unkenntlich gemacht zu werden , jedenfalls würde dies die Telekom mit Sicherheit ruhig stellen, und die Zeit der Abmahnungen wäre vorbei.


Schöne Gruß,

Roman.

Geändert von Perseus (27.09.2008 um 12:35 Uhr).
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Alt 27.09.2008, 15:54   #6
Baron
Der Unvergleichliche
 
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Alter: 66
Beiträge: 10.166

Mein Computer

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Hmmm -CT bzw. CTtv berichten auch gerne über solche Sachen !
Würde ich mal strategisch gesehen so spielen (weil der ORF ja nicht so der aufdecker sein wird wenns um die Telekom geht -wie Heist das so schön mit einer Krähe die der andren kein Auge aushackt?)-ct/CTtv-und dann über den Orf weil wenn da schon was erschienen ist/berichtet wurde könnens nicht so schnell abwiegeln...
Baron ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2008, 19:08   #7
Mathematiker
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Alter: 57
Beiträge: 1


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Habe diese Woche auch 3 Abmahnungen von Längle Fussenegger Singer Rechtsanwälte erhalten (sie verlangen 2190€) und habe mich sofort mit dem RA Dr.Johannes Öhlböck (wurde in diesen und auch anderen Foren empfohlen) in Verbindung gesetzt und bin zu dem Entschluss gekommen nicht zu zahlen. Bin natürlich auch bei der Telekom Austria.
Mathematiker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2008, 19:21   #8
Don Manuel
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Beiträge: 9.977


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Afaik existiert im österreichischen Recht der Begriff der "Sammelklage" nicht. Aber es gibt sog. Streitgenossenschaften oder gesammelte Geltendmachung gleichartiger Ansprüche.
Don Manuel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2008, 21:55   #9
Perseus
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Beiträge: 696


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Hallo,


@ Baron: Du meinst doch das C'T Magazin mit diesen 2 Clowns, Herr Schnurer oder so ähnlich, gell? Na jedenfalls ist das doch eine deutsche Sendung, die in den 3ten Programmen der ARD/ZDF ausgestrahlt wird, meinst du die scheren sich groß um österreichische Anliegen?


Na bravo, mit User Mathematiker ist das glaube ich schon fast der 10te in wenigen Tagen hier, der von der Telekom Austria "verpfiffen" wurde, das darf ja nicht wahr sein, na wie ich sagte, das ist nur die Spitze des Eisbergs, und genau, massenhaft E-Mails an die Telekom, keine freundlichen selbstverständlich, und ich denke nicht zu zahlen ist das Vernüftigste, diese Kanzlei muss doch auch berichten woher sie denn die Stammdaten haben wenn man sie fragt, was sagen die denn wenn man sie fragt? Kapiere ich nicht was dort abgeht.


Gruß,

Roman.
Perseus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2008, 07:35   #10
chripu
Jr. Member
 
Registriert seit: 19.05.2000
Beiträge: 37


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Hier gefunden….
http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/




§/Artikel/Anlage


Art. 1 § 18




Abkürzung
ECG
Index
20/13 Sonstiges Privatrecht Allgemein
Text
Umfang der Pflichten der Diensteanbieter

§ 18. (1) Die in den §§ 13 bis 17 genannten Diensteanbieter sind
nicht verpflichtet, die von ihnen gespeicherten, übermittelten oder
zugänglich gemachten Informationen allgemein zu überwachen oder von
sich aus nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige
Tätigkeiten hinweisen.
(2) Die in den §§ 13 und 16 genannten Diensteanbieter haben auf
Grund der Anordnung eines dazu gesetzlich befugten inländischen
Gerichtes diesem alle Informationen zu übermitteln, an Hand deren
die Nutzer ihres Dienstes, mit denen sie Vereinbarungen über die
Übermittlung oder Speicherung von Informationen abgeschlossen haben,
zur Verhütung, Ermittlung, Aufklärung oder Verfolgung gerichtlich
strafbarer Handlungen ermittelt werden können.
(3) Die in § 16 genannten Diensteanbieter haben auf Grund der
Anordnung einer Verwaltungsbehörde dieser den Namen und die Adressen
der Nutzer ihres Dienstes, mit denen sie Vereinbarungen über die
Speicherung von Informationen abgeschlossen haben, zu übermitteln,
sofern die Kenntnis dieser Informationen eine wesentliche
Voraussetzung der Wahrnehmung der der Behörde übertragenen Aufgaben
bildet.
(4) Die in § 16 genannten Diensteanbieter haben den Namen und die
Adresse eines Nutzers ihres Dienstes, mit dem sie Vereinbarungen
über die Speicherung von Informationen abgeschlossen haben, auf
Verlangen dritten Personen zu übermitteln, sofern diese ein
überwiegendes rechtliches Interesse an der Feststellung der
Identität eines Nutzers und eines bestimmten rechtswidrigen
Sachverhalts sowie überdies glaubhaft machen, dass die Kenntnis
dieser Informationen eine wesentliche Voraussetzung für die
Rechtsverfolgung bildet.
chripu ist offline   Mit Zitat antworten
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