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| Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 |
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Hero
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Ort: Wien
Beiträge: 811
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Das würde mich eher interessieren...
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nobody is perfect |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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soll sich angebl. um emule handeln (wer verwendet den schrott denn heute noch
)ich sag nur: ![]() |
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#3 |
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Master
![]() Registriert seit: 04.06.2004
Ort: Irland
Beiträge: 724
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In der Doku die ich dazu gesehen habe wurde in Esel Netzwerken gesucht, es dürfte wohl hierzu einfach Software geben die nötig ist um den User mit dem File rechtlich gesichert zu verbinden. Torrents sind eigentlich um nichts besser da jeder Client die IP Adressen fein säuberlich auflistet.
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#4 |
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Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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Hier scheint es unterschiedliche Rechtsauffassungen zu geben, auch gibts eine Menge Paragraphen, einige davon vermutlich verfassungswidrig.
Schlussendlich müssen das die Gerichte klären. Wenn die Provider Daten unrechtmäßig herausgegeben haben, müssen uU Schadensersatz zahlen. Ich würde jedem empfehlen, sich mit Arbeiterkammer, Konsumentschutzverein, Rechtsschutzversicherung in Verbindung zu setzten und eine Klage gegen die TA anzustreben. Hoffentlich klappt das und die TA muss brennen wie ein Luster! Ehrlich gesagt eine Frechheit was die machen - so wie es aussieht, geben ja die anderen Provider ihre Daten nicht so leicht her.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#5 |
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Master
![]() Registriert seit: 28.09.2000
Beiträge: 696
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Schönen Samstag wünsch ich!
Genau, davon rede ich ja die ganze Zeit, die Telekom Austria scheint der einzige Provider zu sein die Stammdaten weitergeben, ein anderer wurde nie erwähnt. Die Frage ist eben, um wie viele Abgemahnte handelt es sich tatsächlich, ich denke wir müssen davon ausgehen, dass nur ein geringer Prozentsatz sich hier im WCM äußert, (ev. gibt's bessere A-Seiten zu diesem Thema?). Jedenfalls denke ich, dass wir hier trotz der vermehrten Fälle von Abmahnungen der letzten Tage und Wochen hier, nur von der berühmten Spitze des Eisberges auszugehen haben, ich persönlich der ja auch bei der Telekom ist, gehe jetzt schon mit unguten Gefühlen zum Briefkasten oder wenn der Postmann klingelt zur Tür. Am besten wärs die Sache würde wirklich public, auch wenn's es dies hier auch tut, ich rede aber von der Größenordung, wie Zeitungsberichten, oder TV, da gibts ja "Konkret" im ORF, da legen sie ja genau solche Dinge offen, ihr Abgemahnten, schreibt doch eine Mail an die Konkret-Redaktion, ok, dann müsst ihr ins TV fällt mir gerade ein, und müsst vor ganz Österreich zu geben Pornos runter gelanden zu haben, na ja, hehe, gibt's auch Schöneres, na ihr könnt ja darum bitten unkenntlich gemacht zu werden , jedenfalls würde dies die Telekom mit Sicherheit ruhig stellen, und die Zeit der Abmahnungen wäre vorbei.Schöne Gruß, Roman. Geändert von Perseus (27.09.2008 um 12:35 Uhr). |
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#6 |
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Der Unvergleichliche
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Hmmm -CT bzw. CTtv berichten auch gerne über solche Sachen !
![]() Würde ich mal strategisch gesehen so spielen (weil der ORF ja nicht so der aufdecker sein wird wenns um die Telekom geht -wie Heist das so schön mit einer Krähe die der andren kein Auge aushackt?)-ct/CTtv-und dann über den Orf weil wenn da schon was erschienen ist/berichtet wurde könnens nicht so schnell abwiegeln... ![]() ![]() |
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#7 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 27.09.2008
Alter: 57
Beiträge: 1
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Habe diese Woche auch 3 Abmahnungen von Längle Fussenegger Singer Rechtsanwälte erhalten (sie verlangen 2190€) und habe mich sofort mit dem RA Dr.Johannes Öhlböck (wurde in diesen und auch anderen Foren empfohlen) in Verbindung gesetzt und bin zu dem Entschluss gekommen nicht zu zahlen. Bin natürlich auch bei der Telekom Austria.
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#8 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 08.02.2001
Beiträge: 9.977
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Afaik existiert im österreichischen Recht der Begriff der "Sammelklage" nicht. Aber es gibt sog. Streitgenossenschaften oder gesammelte Geltendmachung gleichartiger Ansprüche.
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#9 |
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Master
![]() Registriert seit: 28.09.2000
Beiträge: 696
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Hallo,
@ Baron: Du meinst doch das C'T Magazin mit diesen 2 Clowns, Herr Schnurer oder so ähnlich, gell? Na jedenfalls ist das doch eine deutsche Sendung, die in den 3ten Programmen der ARD/ZDF ausgestrahlt wird, meinst du die scheren sich groß um österreichische Anliegen? Na bravo, mit User Mathematiker ist das glaube ich schon fast der 10te in wenigen Tagen hier, der von der Telekom Austria "verpfiffen" wurde, das darf ja nicht wahr sein, na wie ich sagte, das ist nur die Spitze des Eisbergs, und genau, massenhaft E-Mails an die Telekom, keine freundlichen selbstverständlich, und ich denke nicht zu zahlen ist das Vernüftigste, diese Kanzlei muss doch auch berichten woher sie denn die Stammdaten haben wenn man sie fragt, was sagen die denn wenn man sie fragt? Kapiere ich nicht was dort abgeht. Gruß, Roman. |
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#10 |
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Jr. Member
![]() Registriert seit: 19.05.2000
Beiträge: 37
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Hier gefunden….
http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ §/Artikel/Anlage Art. 1 § 18 Abkürzung ECG Index 20/13 Sonstiges Privatrecht Allgemein Text Umfang der Pflichten der Diensteanbieter § 18. (1) Die in den §§ 13 bis 17 genannten Diensteanbieter sind nicht verpflichtet, die von ihnen gespeicherten, übermittelten oder zugänglich gemachten Informationen allgemein zu überwachen oder von sich aus nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Tätigkeiten hinweisen. (2) Die in den §§ 13 und 16 genannten Diensteanbieter haben auf Grund der Anordnung eines dazu gesetzlich befugten inländischen Gerichtes diesem alle Informationen zu übermitteln, an Hand deren die Nutzer ihres Dienstes, mit denen sie Vereinbarungen über die Übermittlung oder Speicherung von Informationen abgeschlossen haben, zur Verhütung, Ermittlung, Aufklärung oder Verfolgung gerichtlich strafbarer Handlungen ermittelt werden können. (3) Die in § 16 genannten Diensteanbieter haben auf Grund der Anordnung einer Verwaltungsbehörde dieser den Namen und die Adressen der Nutzer ihres Dienstes, mit denen sie Vereinbarungen über die Speicherung von Informationen abgeschlossen haben, zu übermitteln, sofern die Kenntnis dieser Informationen eine wesentliche Voraussetzung der Wahrnehmung der der Behörde übertragenen Aufgaben bildet. (4) Die in § 16 genannten Diensteanbieter haben den Namen und die Adresse eines Nutzers ihres Dienstes, mit dem sie Vereinbarungen über die Speicherung von Informationen abgeschlossen haben, auf Verlangen dritten Personen zu übermitteln, sofern diese ein überwiegendes rechtliches Interesse an der Feststellung der Identität eines Nutzers und eines bestimmten rechtswidrigen Sachverhalts sowie überdies glaubhaft machen, dass die Kenntnis dieser Informationen eine wesentliche Voraussetzung für die Rechtsverfolgung bildet. |
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